Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat eine Broschüre zu Beschwerdemöglichkeiten des Jugendamtes erarbeitet, um deutlich auf diese selten genutzte Möglichkeit aufmerksam zu machen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags fordert mehr verpflichtende Fachkenntnisse aller an familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten. Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände sollen durch verpflichtende Qualifizierung und eine Handreichung zu Kindesanhörungen in die Lage versetzt werden, das Kindeswohl stärker zu beachten, als es heute vielfach geschieht. Kinder und Jugendliche sollen über ihre Rechte bei Gericht und Inobhutnahme aufgeklärt werden und eine Beschwerdemöglichkeit erhalten.
Im Oktober 2019 wurde die Broschüre zur 'Warendorfer Praxis' veröffentlicht. Die „Warendorfer Praxis“ ist ein im Jahr 2008 gegründetes Kooperationsnetzwerk. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Jugendämter, Familienrichterinnen und –richter der Amtsgerichte des Kreises und des Oberlandesgerichtes Hamm, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Jugendhilfeträger, der Beratungsstellen und der Frauenhäuser sowie Verfahrensbeistände und Sachverständige arbeiten darin zusammen. Die einzelnen Leitfäden der „Warendorfer Praxis“ zu den jeweiligen Themen wurden mit Blick auf veränderte Rechtslagen aktualisiert und aufeinander abgestimmt. Mit dieser Ausgabe werden sie erstmals zu einer Gesamtausgabe der „Warendorfer Praxis“ zusammengefasst.
Der Paritätische hat zum Diskussionsentwurf "Regelungsvorschlag zur Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen" des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme erarbeitet.
Mit der 2. Auflage der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ hat eine Expertengruppe die Entwicklungen und Erfahrungen der letzten vier Jahre aufgegriffen und nicht nur die Qualitätsstandards ausgebaut, sondern auch Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage vorgenommen.
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Regelungsvorschlag zur Schaffung eines Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen