Eine Jugendliche, die im Haushalt ihrer Eltern lebte, wandte sich zunächst an einer Lehrerin um Hilfe und wurde sodann beim Jugendamt Inobhut genommen. Seither lebt sie im Haushalt ihrer Halbschwester. Sie hat erklärt, dass sie nicht mehr in den elterlichen Haushalt zurückkehren wolle. Dort habe es immer Chaos gegeben. Ihr Vater habe sie wegen Kleinigkeiten geschlagen, getreten oder ignoriert. Ihre Mutter habe ihr nicht geholfen. Da sie Angst vor ihrem Vater habe, wolle sie diesen nicht treffen. Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 06.06.2016.