Viertes IMPUL!SE-Papier der AFET. Mit der Reform des SGB VIII kommt es nun auch zu einigen Veränderungen im Bereich der Praxis des Kinderschutzes. In diesem Arbeitspapier werden einige der neuen Regelungen kritisch hinterfragt und kommentiert. Den Autoren aus den Kinderschutzzentren geht es dabei nicht um konkrete Lösungsideen, sondern um Impulse und Denkanstöße zur Gestaltung gelingender Kinderschutzpraxis insgesamt.
Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Im Januar 2019 wurde bekannt, dass auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde-Elbrinxen gegen eine große Anzahl von Kindern langjährig sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde. Der Haupttäter wird später unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 223 Fällen verurteilt. Es kommt zur Verurteilung weiterer Täter. Beim Haupttäter war ein Mädchen aus Niedersachsen untergebracht, für welches das Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont Vollzeitpflege gewährt hat. Das Mädchen war mehr als zwei Jahre als Pflegekind beim Haupttäter belassen wurde und während dieser Zeit der Begleitung und Kontrolle wurde die sexualisierte Gewalt nicht erkannt. Im Juni 2019 wurde die Einrichtung einer Kommission beschlossen, die den Auftrag erhalten hat, die aus Anlass der Missbrauchsfälle von Lügde relevant gewordenen Strukturen und Prozesse zum Schutz von Kindern einer kritischen, systematischen und strukturellen Analyse zu unterziehen. Im Abschlussbericht gibt die Kommission 44 Empfehlungen zur Verbesserung der Situation.
Bevor Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden, haben sie oft Zeiten erlebt, in denen ihr Kinderschutz z.B. durch Gewaltanwendungen im körperlichen, emotionalen und/oder sexuellen Bereich verletzt worden ist. Mit diesen oft traumatisierenden Vorerfahrungen kommen die Kinder dann in ihre Pflegefamilien. Das bisher Erlebte prägt ihr Verhalten und ihre Empfindungen - es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Pflegefamilien auch wissen, was die Kinder erlebt haben. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass Kinder ohne Rücksicht oder Wissen ihrer Geschichte in Familien vermittelt werden und auch oft keine passende Begleitung oder Beratung angeboten wird. Kann der Kinderschutz so gewährt werden?
Seit vier Jahren bieten die Kinderschutzzentren für interessierte Fachleute Fortbildungen im Rahmen einer Sommerhochschule zu Themen des Kinderschutzes an. So auch 2019. Nun wurden die Texte und Ergebnisse veröffentlicht. Die Texte zur 4. Sommerhochschule Kinderschutz geben einen fundierten Ein- und Überblick in die Inhalte der Sommerhochschule Kinderschutz, die vom 18. bis 20. September 2019 unter der Überschrift "Diversität im Kinderschutz gestalten" an der Hochschule Bremen stattfand. Bremer Schriften zur Sozialen Arbeit. Band 1. Hochschule Bremen.
Mit mehr als 100 konkreten Einzelempfehlungen fordert die vom Land eingerichtete Kommission Kinderschutz in Baden-Württemberg in ihrem Abschlussbericht Bund, Land und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft zum Handeln für einen besseren Kinderschutz auf. Die Kommission Kinderschutz wurde im Herbst 2018 anlässlich des besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen im Breisgau eingesetzt.
Mit dieser Stellungnahme vom 26. Juni 2019 will die Kinderkommission vor dem Hintergrund der Risiken der Digitalisierung Hinweise für eine angemessene Prävention und Regulierung geben, damit sich Kinder und Jugendliche sicher und erfolgreich in der digitalen Welt bewegen können. Denn die eigentlichen Ziele der Digitalen Agenda werden weniger durch passiven Konsum der Angebote erreicht, denn vielmehr durch Phantasie und kreative Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten.
Kinderschutz-Leitlinie verschiedener Institutionen. Neben der Langfassung und Arbeitsmaterialien wurde eine Leitlinienversion für Kinder und Jugendliche am 11.02.2019 veröffentlicht. Die Kurzfassung und die Version für Sozialarbeitende und Pädagogen_innen werden zu diesem Zeitpunkt mit Hilfe aller Beteiligter für die Veröffentlichung bis zum
31.08.2019 überarbeitet. Die systematische Erstellung der Leitlinie und die zugrunde liegende Methodik sind in dem Leitlinienreport und der Evidenzaufbereitung dargestellt.
Ab Ende August einstellen in moon.
Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
Neue Studie der Universität Koblenz deckt strukturelle Defizite und Missstände in der Aufgabenbewältigung der Jugendämter auf. Dies bezieht sich im besonderen Maße auf die Möglichkeiten und die Pflichten zum Kinderschutz. Laut Studienleiterin Prof. Dr. Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz gelte es daher, dem ASD durch politische Einmischung wieder zu seinem Recht zu verhelfen. Für die Studie wurden mit einer repräsentativen Befragung die alltäglichen Arbeitsvollzüge im ASD erhoben und deren Prozess- und Strukturqualität ermittelt.
Die Kinderkommission hat sich in ihren öffentlichen Expertengesprächen mit dem Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland befasst und diese Gespräche als Basis ihrer Stellungnahme genutzt - u.a. auch zur Situation von Pflegekindern und zur klaren Positionierung einer inklusiven Lösung.
Kinderschutzexperte Dr. Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut hat am 2. Februar 2016 seinen Abschlussbericht zum Kinderschutzverfahren im Fall Alessio vorgestellt.
Nach einer erneuten schweren Misshandlung eines Kindes in einer vom Jugendamt betreuten Familie hat der Pflegeelternrat Hamburg eine Presseerklärung herausgegeben, in dem er weitreichendere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Kinder in Hamburg fordert.
Stellungnahme von PFIFF gGmbH zum Tod der kleinen Yagmur in Hamburg. PFIFF setzt sich mit seinen Angeboten an Ambulanten Hilfen schon seit Jahren dafür ein, dass Übergänge zwischen leiblichen Eltern und Pflegefamilie sorgfältig geplant und die Rückführung eines Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie durch intensive Elternarbeit begleitet werden.
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in seiner Entscheidung, dass ein Bezirkssozialarbeiter im Bereich der 'Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung' tätig ist und daher auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 Anspruch hat.
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Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft: Chancen wahrnehmen – Risiken bannen