Der Bundesrat hat dem Bundeskinderschutzgesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länder haben zudem auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Den Vermittlungsausschuss will nun die Bundesfamilienministerin anrufen. Das Gesetz ist solange blockiert.
Am 26.Okt. wurde durch den Bundestag das BuKiSchG verabschiedet im Rahmen des von der CDU/FDP-Fraktion eingebrachten Antrag. Der Bundesrat muss diesem Gesetz noch zustimmen.
In einem Notfall das richtige Verhalten zu kennen ist bedeutsam. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unterstreicht daher, wie wichtig es sein kann, dass auch schon kleine Kinder früh wissen, welche Nummer sie im Notfall wählen können.
Immer mehr Eltern (Leibliche, Pflege- und Adoptiveltern) veröffentlichen die Fotos ihrer Kinder auf Facebook und Co. Hiergegen wendet sich die Aktion "Keine Kinderfotos im Social Web".
Für Pflegekinder sind darüber hinaus noch besondere Bestimmungen zu beachten.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) hat die noch gültigen und die geplanten veränderten Paragrafen des SGB VIII (und anderer Gesetze) durch das BuKiSchG gegenüber gestellt.
PFAD BV fertigte eine Zusammenfassung des Gespräches vom 10. Febr.2011 im Bundesfamilienministerium an. Hier wurden die vorgeschlagenen Änderungen des SGB VIII - Bereich Pflegekinderwesen - mit dem Ministerium und dem DIJuF diskutiert.
Nachgereicht wurde die Begründung zum Referentenentwurf des BuKiSchutzG. Auf den Referentenentwurf haben wir bereits in den News vom 5.Janaur hingewiesen.
Der Referentenentwurf sieht vor, die für das Pflegekinderwesen spezielle Zuständigkeitsregelung - § 86.6 SGB VIII - zu streichen, Vereinbarungen im Rahmen der Hilfeplanregelung zu stärken und Kostenerstattung auch für Amtshilfe zu ermöglichen.
Die Bundesregierung wird den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am 14. Dezember in Berlin ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt
Kinder müssen gesund und gewaltfrei aufwachsen können und vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor vier Jahren das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" gestartet. Mit Erfolg - wie die Ergebnisse der Arbeit des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) und der Modellprojekte in den Bundesländern zeigen, die am 13. und 14. Oktober auf dem Kongress "Von Anfang an. Gemeinsam." vorgestellt werden.
Das vom Bundesfamilienministerium geplante neue Kinderschutzgesetz beinhaltet Prävention und Intervention und soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich voranbringen.
Bund Deutscher Kriminalbeamter, BAG für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien und Deutsche Kinderhilfe zum Scheitern des Kinderschutzgesetzes: Ein rabenschwarzer Tag für den Kinderschutz in Deutschland