Die Kinderschutzzentren haben eine Praxishandreichung zur "Schlüsselqualifikationen von „insoweit erfahrenen Fachkräften“ in der Fachberatung bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen" veröffentlicht.
Vernachlässigt, unterernährt, misshandelt - allein 2019 haben die Jugendämter in Deutschland rund 55.500 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Hierbei lag der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Anzeichen für eine Vernachlässigung bei rund 60%. Ein Netzwerk von Ärzten und Beteiligten des Kindesschutzes verlangen eine bessere Einbindung von Praxen und Kliniken in den Kinderschutz.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr (MedEcon Ruhr) fordern, den Kinderschutz auch in der Medizin besser zu verankern. Im Impulspapier dazu heißt es: "Zunehmende Fallzahlen von Gewalt gegen und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen machen deutlich, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Auch medizinische Einrichtungen müssen Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag leisten."
„Die Respektlosigkeit gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen in der Pandemie muss ein Ende haben“, fordert der Kinderschutzbund in einem Zwischenruf. Gleichzeitig kritisiert der Kinderschutzbund den fehlenden Willen politisch Verantwortlicher sich offensiv und prioritär für Kinder und Jugendliche einzusetzen.
Die Kampagne mit Start 1. Sept. 2021 soll sensibilisieren und enttabuisieren. Damit Familien und Kinder Hilfeangebote in Anspruch nehmen, muss das Thema gesamtgesellschaftlich eine größere Aufmerksamkeit erhalten und es muss in den Institutionen, in denen sich Kinder hauptsächlich aufhalten, wie beispielsweise in der Schule, für das Thema sensibilisiert und dieses gleichermaßen enttabuisiert werden.
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) verlängert die Laufzeit des Projekts „Medizinische Kinderschutzhotline“ bis einschließlich Dezember 2024. Zudem steht die Hotline seit dem 01. Januar 2021 auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. Damit verstärkt das BMFSFJ den Kinderschutz in Deutschland und bewilligt den Antrag der Projektleitung des Universitätsklinikums Ulm.
Gerichtsbehörden und Jugendämter sollen leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf vom 9. Oktober 2020, der nun in den Bundestag eingebracht wird.
Ab dem 24. September 2020 können Sie vielfältige Informationen und -materialien zum Thema „Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe“ online abrufen. Die Materialien wurden im Rahmen des Projektes „FosterCare“ an den Universitäten Hildesheim, Ulm und der Hochschule Landshut entwickelt und werden sukzessive online bereitgestellt.
Am 24. September 2020 können Sie zudem von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Livestream-Podiumsdiskussion zum Thema „Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe stärken“ verfolgen und sich einbringen.
In einem Zwischenruf weisen die Erziehungsfachverbände AFET, BVkE, EREV und IGjH darauf hin, dass der Schutzauftrag für die Jugendämter und die freien Träger unberührt von der Pandemie bleiben muss. Die Kindeswohl sichernden Maßnahmen bedürfen einer Anpassung an die aktuelle Situation und den damit verbundenen Gesundheitsschutz. Persönliche Kontakte müssen unter Beachtung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für alle wahrgenommen werden. Gleichwohl ist eine (auch digitale) aktive und regelmäßige Kontaktsuche zu den Adressat_innen unerlässlich. Die geänderten Betreuungsinhalte und -rahmenbedingungen müssen auch mit den Eltern und Kindern zeitnah kommuniziert werden.
Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 31.03.2020 teilte Bundesfamilienministerien Giffey mit, dass das Ministerium schon einen erhöhten Beratungsbedarf von Eltern und Kindern/Jugendlichen feststellt. Außerdem können Freie Träger im Kinderschutz weiterhin in ihrem Bereich arbeiten, sie erhalten dafür Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Darüberhinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben.
Über 100 HochschulprofessorInnen und WissenschaftlerInnen wenden sich mit einem Appell an die Öffentlichkeit, an Politik und Verwaltung, weil sie in großer Sorge um den Schutz von Kindern aktuell in der Corona-Krise sind.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe
Ein Zwischenruf der AGJ. In diesem Zwischenruf drückt die AGJ ihren Dank für das große Engagement zur Bewältigung der Krisensituation aus und führt erste weiterführende Fragen zum Kinderschutz, zur Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten des Kontaktverbots und zum Sicherungsschirm für soziale Dienstleister zusammen.
Anlässlich des Safer Internet Days haben die Kinderschutzzentren den Fachbeitrag "Eltern und Fachkräfte müssen vor allem eins, im Netz aktiv sein, um Kinder und Jugendliche schützen zu können" veröffentlicht. Um zum einen Partizipieren, zum anderen aber auch vor Risiken und Gefahren im Netz geschützt zu werden, sind Kinder und Jugendliche auf die digitalen Fähig- und Fertigkeiten und Kenntnisse von Erwachsenen angewiesen.
Das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren" ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf.
Der Fehler liegt im System: Die Bundesländer versagen darin, Kinder vorbeugend vor Gewalt und Missbrauch zu bewahren. Ein Artikel von Karsten Polke-Majewski auf Zeit-Online vom 25. Februar 2018.
In ihrem Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes hat die Bundesregierung auch einen Abschnitt "Qualifizierung der Pflegekinderhilfe" aufgenommen. Hier wird vorgestellt, welche Änderungen für die Pflegekinderhilfe aus Sicht der Bundesregierung noch notwendig wären.
Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Der Bericht weist auf schon erreichte aber auch noch ausstehende Verbesserungen im Kinderschutz hin - z.B. auf die Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien.
Zwischenruf des Kinderschutzbunds: "Rechte, Gesundheit und Schutz von Kindern endlich priorisieren"