In ihrem Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes hat die Bundesregierung auch einen Abschnitt "Qualifizierung der Pflegekinderhilfe" aufgenommen. Hier wird vorgestellt, welche Änderungen für die Pflegekinderhilfe aus Sicht der Bundesregierung noch notwendig wären.
Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Der Bericht weist auf schon erreichte aber auch noch ausstehende Verbesserungen im Kinderschutz hin - z.B. auf die Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien.
Eine Übersicht: Orientierungsrahmen, Anforderungen an Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Jugendämter, Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen, betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Eine international angelegte Studie, die Kindesschutzsysteme aus
fünf Ländern (Australien, Deutschland, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich) vergleicht, liefert wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für eine Verbesserung des Kindesschutzes in der Schweiz
Am 15. und 16. Dez. wurde das BuKiSchG vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet. Jetzt muss noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen.
Nach dem Kompromiss zwischen SPD und CDU zum BuKiSchuG stimmte der Vermittlungsausschuss dem Kompromiss zu. Am 16.Dez. wollen Bundestag und Bundesrat sich mit dem BuKiSchuG beschäftigen.Bei Zustimmung kann das Gesetz zum 1.Jan. 2012 in Kraft treten.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Sozialministerin Manuela Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, mit Vertreterinnen und Vertretern Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben einen Lösungsvorschlag entwickelt, der heute dem Vermittlungsausschuss übermittelt wird.
Der Bundesrat hat dem Bundeskinderschutzgesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länder haben zudem auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Den Vermittlungsausschuss will nun die Bundesfamilienministerin anrufen. Das Gesetz ist solange blockiert.
Am 26.Okt. wurde durch den Bundestag das BuKiSchG verabschiedet im Rahmen des von der CDU/FDP-Fraktion eingebrachten Antrag. Der Bundesrat muss diesem Gesetz noch zustimmen.
In einem Notfall das richtige Verhalten zu kennen ist bedeutsam. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unterstreicht daher, wie wichtig es sein kann, dass auch schon kleine Kinder früh wissen, welche Nummer sie im Notfall wählen können.
Immer mehr Eltern (Leibliche, Pflege- und Adoptiveltern) veröffentlichen die Fotos ihrer Kinder auf Facebook und Co. Hiergegen wendet sich die Aktion "Keine Kinderfotos im Social Web".
Für Pflegekinder sind darüber hinaus noch besondere Bestimmungen zu beachten.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) hat die noch gültigen und die geplanten veränderten Paragrafen des SGB VIII (und anderer Gesetze) durch das BuKiSchG gegenüber gestellt.
PFAD BV fertigte eine Zusammenfassung des Gespräches vom 10. Febr.2011 im Bundesfamilienministerium an. Hier wurden die vorgeschlagenen Änderungen des SGB VIII - Bereich Pflegekinderwesen - mit dem Ministerium und dem DIJuF diskutiert.
Nachgereicht wurde die Begründung zum Referentenentwurf des BuKiSchutzG. Auf den Referentenentwurf haben wir bereits in den News vom 5.Janaur hingewiesen.