In einem Zwischenruf weisen die Erziehungsfachverbände AFET, BVkE, EREV und IGjH darauf hin, dass der Schutzauftrag für die Jugendämter und die freien Träger unberührt von der Pandemie bleiben muss. Die Kindeswohl sichernden Maßnahmen bedürfen einer Anpassung an die aktuelle Situation und den damit verbundenen Gesundheitsschutz. Persönliche Kontakte müssen unter Beachtung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für alle wahrgenommen werden. Gleichwohl ist eine (auch digitale) aktive und regelmäßige Kontaktsuche zu den Adressat_innen unerlässlich. Die geänderten Betreuungsinhalte und -rahmenbedingungen müssen auch mit den Eltern und Kindern zeitnah kommuniziert werden.
Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 31.03.2020 teilte Bundesfamilienministerien Giffey mit, dass das Ministerium schon einen erhöhten Beratungsbedarf von Eltern und Kindern/Jugendlichen feststellt. Außerdem können Freie Träger im Kinderschutz weiterhin in ihrem Bereich arbeiten, sie erhalten dafür Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Darüberhinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben.
Über 100 HochschulprofessorInnen und WissenschaftlerInnen wenden sich mit einem Appell an die Öffentlichkeit, an Politik und Verwaltung, weil sie in großer Sorge um den Schutz von Kindern aktuell in der Corona-Krise sind.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe
Ein Zwischenruf der AGJ. In diesem Zwischenruf drückt die AGJ ihren Dank für das große Engagement zur Bewältigung der Krisensituation aus und führt erste weiterführende Fragen zum Kinderschutz, zur Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten des Kontaktverbots und zum Sicherungsschirm für soziale Dienstleister zusammen.
Anlässlich des Safer Internet Days haben die Kinderschutzzentren den Fachbeitrag "Eltern und Fachkräfte müssen vor allem eins, im Netz aktiv sein, um Kinder und Jugendliche schützen zu können" veröffentlicht. Um zum einen Partizipieren, zum anderen aber auch vor Risiken und Gefahren im Netz geschützt zu werden, sind Kinder und Jugendliche auf die digitalen Fähig- und Fertigkeiten und Kenntnisse von Erwachsenen angewiesen.
Das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren" ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf.
Der Fehler liegt im System: Die Bundesländer versagen darin, Kinder vorbeugend vor Gewalt und Missbrauch zu bewahren. Ein Artikel von Karsten Polke-Majewski auf Zeit-Online vom 25. Februar 2018.
In ihrem Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes hat die Bundesregierung auch einen Abschnitt "Qualifizierung der Pflegekinderhilfe" aufgenommen. Hier wird vorgestellt, welche Änderungen für die Pflegekinderhilfe aus Sicht der Bundesregierung noch notwendig wären.
Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Der Bericht weist auf schon erreichte aber auch noch ausstehende Verbesserungen im Kinderschutz hin - z.B. auf die Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien.
Eine Übersicht: Orientierungsrahmen, Anforderungen an Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Jugendämter, Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen, betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Eine international angelegte Studie, die Kindesschutzsysteme aus
fünf Ländern (Australien, Deutschland, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich) vergleicht, liefert wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für eine Verbesserung des Kindesschutzes in der Schweiz
Am 15. und 16. Dez. wurde das BuKiSchG vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet. Jetzt muss noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen.
Nach dem Kompromiss zwischen SPD und CDU zum BuKiSchuG stimmte der Vermittlungsausschuss dem Kompromiss zu. Am 16.Dez. wollen Bundestag und Bundesrat sich mit dem BuKiSchuG beschäftigen.Bei Zustimmung kann das Gesetz zum 1.Jan. 2012 in Kraft treten.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Sozialministerin Manuela Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, mit Vertreterinnen und Vertretern Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben einen Lösungsvorschlag entwickelt, der heute dem Vermittlungsausschuss übermittelt wird.