Kann ein Personensorgeberechtigter sich selbst eine Hilfe suchen und muss das Jugendamt dann die Kosten tragen? Informationen aus der Wissensdatenbank.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – sind die Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege festgelegt. Dazu haben wir bereits den Anspruch auf Beratung und Unterstützung o.a. beschrieben. Es gibt jedoch im SGB VIII noch weitere Paragrafen, die einen Anspruch der Pflegeeltern bzw. des Pflegekindes verdeutlichen.
Die Jugendhilfe stößt häufig an ihre Grenzen, wenn sich Kinder und ihre Familien aufgrund hochkomplexer Problematik nicht mehr erreichen lassen. Mit der Berliner „Koordinierungsstelle zur Entwicklung flexibler Hilfesettings für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf“ bietet die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seit 2018 ein bundesweit einzigartiges Konzept zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Nun wurde im Rahmen eines Berichtes ein Resümee gezogen.
Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. August den Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Information veröffentlichten wir dazu Teile der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums und Auszüge aus dem Gesetzesentwurf.
In Reaktion zur Rede auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin im Hinblick auf die Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe haben die Bundesfachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland haben einen offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz verfasst.
Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik: 121 000 junge Menschen lebten in Heimen und 86 000 in Pflegefamilien. In jedem zweiten Fall waren die Eltern alleinerziehend. 65 % der Betroffenen oder ihrer Herkunftsfamilien bezogen Transferleistungen Hauptgründe für neue Unterbringungen im Jahr 2022 waren der Ausfall von Bezugspersonen und Kindeswohlgefährdungen
Der AWO Landesverband Berlin e. V. richtet im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche aus den stationären Hilfen zur Erziehung und für Pflegekinder ein.
Mitteilung des Statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 128 000 junge Menschen in einem Heim und weitere rund 87 000 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit etwa 215 000 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene - zumindest zeitweise - außerhalb der eigenen Familie auf.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Jahr 2024 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2024 die häufigste Hilfeart. In einer Vollzeitpflege wurden fast so viele junge Menschen betreut ( 7 721) wie in einer Einrichtung oder betreutem Wohnen (7 843).
Das Statistische Bundesamt hat in seiner Presseerklärung die bisher aktuellsten Zahlen zur Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen für 2024 veröffentlicht. Die Zahlen haben sich gegenüber 2023 um drei Prozent erhöht. 2024 waren 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien. Von den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen waren die Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend.
Das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat aus dem neuen Koalitionsvertrag der zukünftigen Regierung die Punkte herausgesucht, die sich mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familienrecht beschäftigen.
Die GEW hat zur geplatzten Novellierung des Sozialgesetzbuch VIII für mehr Inklusion eine Mitteilung herausgegeben: "Reformprozess in der Kinder- und Jugendhilfe gescheitert – Fachkräfte stehen stark unter Druck“.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert alle demokratischen Parteien dazu auf, im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die entscheidungsreifen Gesetze zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und zur Einführung einer Pflegefachassistenz noch vor den Neuwahlen zu verabschieden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ hat einen Bericht zum Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!" veröffentlicht. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses ergeben ein klares Bekenntnis zu einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
Die AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe - , das Bundesjugendkuratorium und der Kinderschutzbund haben einen gemeinsamen offenen Brief an den Bundeskanzler und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien geschrieben, mit der dringenden Bitte, nach dem Ende der Ampelkoalition die kinder- und jugendpolitische Gesetzesvorhaben noch zu realisieren.
AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe hat relevante Aspekte aus dem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 für die Kinder und Jugendhilfe/Kinder und Jugendliche zusammengestellt. Der Koalitionsvertrag sieht u.a. vor, dass die Kostenbeteiligung für Pflege- und Heimkinder komplett gestrichen werden soll.
die Zukunft mit Kindern und Jugendlichen gestalten
Impulspapier der Fachverbände für Erziehungshilfen zu den Koalitionsgesprächen für eine zukünftige Bundesregierung. "Die zukünftige Bundesregierung muss die Zukunftsgestaltung aller Kinder und Jugendlichen erkennbar im Blick haben und unter anderem ihre digitale, soziale und kulturelle Teilhabe stärken". Besonders hervorgerufen werden drei Themen: der DigitalPakt, das Grundrecht auf Wohnen für alle jungen Menschen und die Inklusion.
Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Veränderung und Ergänzung des Deutschen Richtergesetzes erarbeitet und dies in den Bundestag eingebracht. Hierbei geht es generell um das Recht und die Pflicht auf Fortbildung für Richter und Staatsanwälte.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat im Mai die Berliner Erklärung verabschiedet. Die Erklärung geht auf die besondere Krisensituation der Kinder und Jugendlichen ein, die durch die Sorge vor der Klimakrise, die massiven Einschränkungen durch die Pandemie und nun durch die allgemeine Verunsicherung durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine besonders belastet sind. Kinder und Jugendliche müssen deshalb in vielfältiger Weise gestärkt werden, so der Beschluss der JFMK und des Bundesfamilienministeriums.
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Neuer Anlauf - neues Glück?