Offener Brief des Bundesverbandes: Der Generalverdacht gegen Pflegeeltern muss abgestellt werden! Ebenso ist die Fachkompetenz der freien Träger nicht länger anzuzweifeln!
Die allgemeine Schulpflicht das Kriterium für die Feststellung der Zuständigkeit ist. Herstellung und die Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw. der Erwerb einer elementaren Schulausbildung (BSGE 30, 151, 154) zählt zu den Aufgaben der GKV.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung kommunaler Spitzenverbände, der BAG überörtlicher Sozialhilfeträger und der BAG Landesjugendämter stellte einen Zwischenbericht vor, in dem die Gruppe sich für eine große Lösung im Rahmen der Jugendhilfe ausspricht.
Die Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin fordert mehr Teilhabe für Kinder mit hohem Betreuungsbedarf. „Inklusion ist möglich.“ Politische Absichtserklärungen allein reichen aber längst nicht mehr aus. So fehlen derzeit ausreichende Mittel zur barrierefreien Gestaltung von Räumen und vor allem ausreichend qualifiziertes Personal.
Die Diakonie in Düsseldorf ist seit rund 80 Jahren in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung tätig. Bis zu zehn Prozent der zu vermittelnden Kinder sind durch Krankheit und Behinderung belastet. Im Rahmen der „normalen“ Pflegekinderarbeit ist eine dem Bedarf entsprechende Begleitung dieser Kinder und ihrer Pflegefamilien aufgrund der hohen Fallzahlen (1:30) nicht zu gewährleisten. Bereits seit langem wurde deutlich, dass es notwendig war, hierfür einen gesonderten Vermittlungs- und Beratungsdienst vorzuhalten. Folgerichtig hat sich die Diakonie in Düsseldorf daher vor 10 Jahren zur Errichtung für einen speziellen Fachdienst für die Vermittlung und Betreuung von chronisch kranken und behinderten Pflegekindern entschieden.
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zur Vorrangigkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber den Leistungen der Hilfe zur Erziehung für die Betreuung von körperlich und/oder geistig behinderten Kindern in einer Pflegefamilie erarbeitet.
Ein Blick auf die veränderte Praxis bei der Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien aus der Sicht des des Zentralen Fachdienstes für Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen der Diakonie in Düsseldorf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge legt differenziert langfristig mögliche Optionen zur Überführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen in ein Leistungssystem (SGB VIII oder SGB XII) dar und fordert die Ausschöpfung aller bereits jetzt bestehender Möglichkeiten.
Eine Arbeit von Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening über die Schwierigkeiten, das Schütteltrauma als rechtlich zu wertende Kindesmisshandlung mit dem Recht auf Opferentschädigung zu verstehen.
Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) würde dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen gelten.
Positionspapier der Lebenshilfe e.V. zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes inklusiver Schulen, so dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in ihrem räumlichsozialen Umfeld (wohnortnah) – wie andere auch – ein inklusives Angebot vorfinden.
Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung krank werden, finden sie nur schwer ausreichende Hilfe. Es fehlen gut vorbereitete Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Angehörige der Gesundheitsfachberufe.
Unter dem Thema "Wege finden - Türen öffnen" wurde die fachliche Diskussion um das Fehlen einer eindeutigen und bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geführt, welche es ermöglichen würde, Pflegeverhältnisse auch für Kinder mit chronischen Krankheiten und Behinderungen als Regelangebot einzurichten.
Bericht über die Bundesfachtagung am 14. März 2007 von Mériem Diouani-Streek, Johann Wolfgang Goethe Universität
Für junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung sind Pflegefamilien oftmals die am besten geeignete Hilfeform. Dies bekräftigt die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger in ihren Empfehlungen zu den Wohnformen für Behinderte. Doch alles blanke Theorie: Soll ein Kind oder Jugendlicher mit Behinderung in Familienpflege untergebracht werden, so sehen sich die Sozialhilfeträger nicht zuständig.
Editorial aus der Zeitschrift Jugendamt
Frauke Zottmann-Neumeister, Sachgebietsleiterin Sonderpädagogische Pflegestellen der Diakonie Düsseldorf, stellt das Hilfeangebot der Sonderpädagogischen Pflegstellen vor und informiert über die hierbei auftretende Problematik der ungeklärten Rechtssituation.
Tagungsbeitrag Bundesfachtagung: "Wege finden - Türen öffnen - Pflegefamilien auch für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen" in Düsseldorf am 14.03.07 von Susanne Lambeck.
Ihr Kind lernt kaum etwas aus Erfahrungen und Sie haben den Eindruck, als müssten Sie jeden Tag wieder bei null anfangen? Konsequenzen bewirken bei Ihrem Kind wenig? Sie haben viele pädagogische Methoden ausprobiert, aber keine war erfolgreich? Ihr Kind hat die Diagnose FASD - Fetale Alkoholspektrumstörung - erhalten und Sie fragen sich, wie es jetzt weitergehen soll?
Aufwachsen als Geschwister von Kindern mit FASD - Ein Praxishandbuch für Eltern
Können Kinder in einer von FASD betroffenen Familie gesund aufwachsen? Leiden die Geschwisterkinder an der Situation im Elternhaus, fehlt ihnen etwas für ihre Entwicklung oder schadet es ihnen sogar, in einer Familie aufzuwachsen, in der ein Kind mit FASD lebt?
FASD-Beratung für Familien, online Beratung, FASD-Supervision für Fachkräfte, Inhouse FASD-Fortbildungen / FASD-Fachtage für Fachkräfte, Adoptiv- und Pflegeeltern, Fallberatung FASD
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Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. fordert: Der Generalverdacht muss abgestellt werden!