Bei Kindern mit Behinderungen weitet sich die Frage der Geeignetheit der Pflegeeltern aus: Können sie mit der Behinderungen des Kindes umgehen? Wissen sie darüber genug, um einzuschätzen, wie das Leben im Alltag mit diesem Kind sein wird?
Für die Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien gibt es unterschiedliche rechtliche Vorschriften, die sich an der Art und dem Grad der Behinderung messen. In der letzten Zeit sind wesentliche gesetzliche Vorschriften verändert worden, so dass nun neue Leistungsvorschriften und Anspruchsberechtigungen gelten. Hier eine umfassende aktuelle Zusammenfassung.
Mit der Bestandsaufnahme und den Empfehlungen möchte der Deutsche Verein eine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erreichen. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt. Zudem sollen die Empfehlungen dazu beitragen, dass junge Menschen mit Unterstützungs- bzw. Förderbedarf, die bisher in keinem Leistungssystem integriert sind, künftig berücksichtigt werden, um frühzeitig Hilfen zu erhalten.
Extrakt der Masterarbeit der Autorin, die als Sozialpädagogin bei einem Freien Träger in der Begleitung und Beratung von Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderungen tätig ist. Die Arbeit hat sich im besonderen Maße mit den leiblichen Kindern der Pflegefamilien beschäftigt, denn gemäß aktuellem Forschungsstand nehmen leibliche Kinder eine wichtige Rolle im Pflegeverhältnis ein, haben Einfluss auf dessen Entwicklung und können auch einen Grund für eine mögliche Beendigung darstellen.
Die Einrichtung einer individuellen Schulbegleitung kann für einzelne Schüler zur Sicherstellung einer angemessenen Schulbildung notwendig sein. Einrichtung und Aufgabe einer Integrationshilfe für Kinder mit Behinderungen.
Das Land NRW plant ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Zur Frage von Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien hat das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. eine Stellungnahme an die Politik in NRW versandt.
Im ausführlichen Bericht über die Demonstration des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder im Juli 2017 in Berlin erfahren Sie auch noch einmal die Forderungen des Bundesverbandes.
Vorstellung des Forschungsprojektes der Uni-Siegen auf einer Fachtagung am 13. und 14. Februar in Köln. Auch für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, soll die Option der Unterbringung in einer Pflegefamilie bestehen.
Pflegeeltern sind nicht gesetzlich zur Pflege und Erziehung des ihnen anvertrauten Kindes verpflichtet, sondern entscheiden sich freiwillig dazu, diese Aufgabe zu übernehmen. Nehmen sie ein von Behinderung betroffenes oder bedrohtes Kind auf, sind sie auf geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützungen angewiesen, um diesem Kind ein inklusives Aufwachsen und entsprechende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Eine umfassende Darlegung von inklusiven Möglichkeiten in der Praxis der Pflegekinderhilfe für die Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien.
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl hat ein Diskussionspapier von Prof. Peter-Christian Kunkel zur Frage der Zuordnung der Pflegefamilie mit Kindern mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe veröffentlicht.
Eine Vielzahl von Pflegeeltern wollen ihre Pflegekinder (oft auch ihre Pflegekinder mit Behinderungen) finanziell absichern oder als Erwachsene besser stellen. Dazu braucht es jedoch ein sehr genau überlegtes und rechtlich einwandfrei erstelltes Testament.
Möglichkeiten und Umfang der Aufgaben des Vormundes besonders für ein Kind mit Behinderungen. Hervorragende Praxis-Tipps und Anregungen (Vorlagen) für Schreiben an das Gericht, Anregungen für Vormundschaftliche Berichte, Umgang mit Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Briefwechsel im Rahmen der Opferentschädigung, Detailinformationen zu Vermögensverwaltung und Besuchkontakten.
Dieser Artikel befasst sich mit Anforderungen an Pflegeverhältnisse in denen Kinder mit einer Behinderung leben. Dafür werden Untersuchungsergebnisse vorgestellt und Konsequenzen für begleitende Soziale Dienste vorgeschlagen. Abschließend werden Chancen und Grenzen von Inklusion in der Pflegekinderhilfe diskutiert.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege - BAGFW - unterstützt in einer Stellungnahme vom Jan.2015 die Forderung nach einer leistungsrechtlichen Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII („Große Lösung“)
Das Aktionsbündnis für Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien hat sich am 26. Febr. 15 den Rahmen eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Köln gegeben und eine weitere Stellungnahme veröffentlicht.
Das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' hat in einer Stellungnahme die Berücksichtigung der Pflegekinder im Bundesteilhabegesetz angemahnt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in einem Beschluss vom Mai 2014 die Zuständigkeit der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige auch für einen schwer behinderten jungen Menschen bestätigt.
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Selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben gehört zu einer inklusiven Gesellschaft