Wenn aus Pflegekindern oder Kindern in Erziehungsstellen Jugendliche und junge Erwachsene werden fühlen sie sich meistens in einer unüberschaubaren Situation.
Überprüfung der Einschätzung des zuständigen Jugendamtes zur Frage eines erhöhten Erziehungsbetrages im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige in der Vollzeitpflege.
Auch für volljährige Pflegekinder kann Kindergeld gewährt werden. Wer ein volljähriges Geschwisterkind bei sich aufnimmt, weil es ansonsten obdachlos werden würde und aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe angewiesen ist, hat einen Anspruch auf Kindergeld.