Sie sind hier

Junge Volljährige / Care leaver

Fachwissen

Fachartikel

von:

Pflegekinder und Pflegeeltern trennen sich

Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
Stellungnahme

von:

Leere nach der Erziehungshilfe: Unterstützung für Jugendliche aus Pflegefamilien und Heimen

Presseerklärung der Uni Hildesheim zum Projekt - was kommt nach der Jugendhilfe - careleaver
Bericht zur Veranstaltung

Fachimpulse zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Fachartikel

von:

Rechtliche Vertretung oder Betreuung nach Volljährigkeit eines Pflegekindes

Nach Volljährigkeit eines Pflegekindes stellt sich häufig die Frage, ob der junge Mensch bereits in der Lage ist, sich in seinen rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu vertreten. Hilfestellung kann in Form einer Vollmacht erfolgen oder durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung.
Empfehlung

Kostenbeitrag

Gmeinsame Empfehlung der Landesjugendämter zum Kostenbeitrag
Stellungnahme

von:

Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen - Soziale Ausgrenzung von jungen Erwachsene verhindern

Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Fachbuch

Neue Wege in der Berufsorientierung und im Lebensverlauf von Jungen

Neuerscheinung: Expertise »Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. Die aktuelle Expertise gibt einen fundierten Überblick zur Situation von Jungen in Deutschland.
Bericht zur Veranstaltung

Bildungserfolge für alle!

Am 5. Dezember veranstaltete Careleaver e.V. gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, der Universität Hildesheim und der Ev. Stiftung Arnsburg den Online-Fachtag „Bildungserfolge für alle – gute Praxis in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen!
Fachartikel

von:

herausgegeben von:

Care Leaver: Unterstützungsnetze für Pflegekinder im Übergang zur Volljährigkeit

Auf dem Hessischen Fachtag für Pflegekinderhilfe "Pflegekinder - Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen" vom 22.10.2019 in Fulda wurden auch "Indikatoren für einen gelingenden Übergang in die Selbständigkeit" benannt, die wir hier vorstellen wollen.
Empfehlung

von:

Umsetzung des §16h SGB II - Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Der Deutsche Verein hat zur Umsetzung des §16h SGB II - Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - eine Empfehlung herausgegeben.
Arbeitspapier

Careleaver - Positionspapier und Handlungsempfehlungen

Das Careleaver Kompetenznetz hat in einem Verbund von Careleavern und Organisationen Handlungsempfehlungen für freie und öffentliche Jugendhilfeträger erarbeitet.
Stellungnahme

von:

Gemeinsame Stellungnahme der Careleaver, IGFH und Uni-Hildesheim zur Hilfe für junge Volljährige

In der gemeinsamen Stellungnahme wird explizit auf die Widersprüchlichkeit der vorgeschlagenen Änderung der Hilfe für junge Volljährige - keine "Soll-Leistung" sondern "Kann-Leistung"- zu bisherigen Stellungnahmen des Bundesrates verwiesen.
Fachbuch

Expertisen zum Thema Careleaver - junge Volljährige nach der Jugendhilfe

Zwei Expertisen zum Thema „Care Leaver“/ Junge Volljährige von Prof. Dr. Reinhard Wiesner und Prof. Dr. Dirk Nüsken zum Thema „Care Leaver“ von der IGfH und der Universität Hildesheim als Online-Veröffentlichung.
Fachartikel

von:

Flügel ohne feste Wurzeln?

Wenn das Pflegekind erwachsen wird!

Wie ist es, ein Pflegekind in die Selbstständigkeit zu entlassen? Wer entscheidet eigentlich über den richtigen Zeitpunkt und warum wird gerade von Pflegekindern erwartet, dass sie mit ihrem 18. Geburtstag auch tatsächlich erwachsen sind? Wie stehen die Chancen für behinderte Pflegekinder, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden?
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Die Hilfe für mehrfach benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene muss dringend verbessert werden

Eine hochkaratäige Expertengruppe hat für den Paritätischen Gesamtverband eine Stellungnahme zur Verbesserung der Hilfen für integrationsgefährdete Jugendliche und junge Erwachsene erarbeitet.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.06.2007

Kindergeldanspruch für volljähriges Geschwisterkind

Auch für volljährige Pflegekinder kann Kindergeld gewährt werden. Wer ein volljähriges Geschwisterkind bei sich aufnimmt, weil es ansonsten obdachlos werden würde und aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe angewiesen ist, hat einen Anspruch auf Kindergeld.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
15.03.2009

Erhöhter Betrag der Kosten der Erziehung bei Vollzeitpflege

Überprüfung der Einschätzung des zuständigen Jugendamtes zur Frage eines erhöhten Erziehungsbetrages im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige in der Vollzeitpflege.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
19.03.2012

Voraussetzung der Hilfe für junge Volljährige in Abgrenzung zur Eingliederungshilfe

41 Abs. 1 SGB VIII nennt geregelte Leistungsvoraussetzung der Hilfe für junge Volljährige. Diese erfordert, dass der junge Mensch zu einer gewissen weiteren Persönlichkeitsentwicklung und Verselbständigung gewillt und in der Lage sein muss.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.01.2012

Keine Prozesskostenhilfe für jungen Volljährigen, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Der Antragsteller hat auch mit der Beschwerde keine Bereitschaft bekundet, sich mit ambulanter Betreuung durch das Jugendamt verselbständigen zu lassen oder sich zumindest auf den Versuch einer solchen Verselbständigung einzulassen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
02.12.2012

Kein Nachrang für junge Volljährige mit Behinderung in einer Pflegefamilie gegenüber der Eingliederungshilfe SGB XII

Bei dem Zusammentreffen einer geistigen und seelischen Behinderung ist für die Gewährung von Jugendhilfe gem. § 41 SGB VIII trotz des Nachrangs der Jugendhilfe gem. § 10 SGB VIII weiter die Jugendhilfe zuständig, wenn nur so die Kontinuität der Hilfeform gesichert werden kann.

Seiten