Die Zahlen zur Altersverteilung in den Hilfen zur Erziehung zeigen einen massiven Einbruch der Hilfen beim Übergang vom 17. zum 18. Lebensjahr, der sich dann weiter fortsetzt. Mit diesen Daten haben wir beim Parlamentarischen Abend der Fachverbände der Erziehungshilfen das Statement der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) eröffnet. Eine notwendige neue Diskussion in Deutschland!
Das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. hat eine Dokumentation des Fachtages vom 19. Juni 2017 in Berlin veröffentlicht - mit den Vorträgen, Ergebnissen der Workshops und Fotos.
Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Nach Volljährigkeit eines Pflegekindes stellt sich häufig die Frage, ob der junge Mensch bereits in der Lage ist, sich in seinen rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu vertreten. Hilfestellung kann in Form einer Vollmacht erfolgen oder durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung.
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Neuerscheinung: Expertise »Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. Die aktuelle Expertise gibt einen fundierten Überblick zur Situation von Jungen in Deutschland.
Am 5. Dezember veranstaltete Careleaver e.V. gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, der Universität Hildesheim und der Ev. Stiftung Arnsburg den Online-Fachtag „Bildungserfolge für alle – gute Praxis in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen!
Auf dem Hessischen Fachtag für Pflegekinderhilfe "Pflegekinder - Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen" vom 22.10.2019 in Fulda wurden auch "Indikatoren für einen gelingenden Übergang in die Selbständigkeit" benannt, die wir hier vorstellen wollen.
In der gemeinsamen Stellungnahme wird explizit auf die Widersprüchlichkeit der vorgeschlagenen Änderung der Hilfe für junge Volljährige - keine "Soll-Leistung" sondern "Kann-Leistung"- zu bisherigen Stellungnahmen des Bundesrates verwiesen.
Zwei Expertisen zum Thema „Care Leaver“/ Junge Volljährige von Prof. Dr. Reinhard Wiesner und Prof. Dr. Dirk Nüsken zum Thema „Care Leaver“ von der IGfH und der Universität Hildesheim als Online-Veröffentlichung.
Wie ist es, ein Pflegekind in die Selbstständigkeit zu entlassen? Wer entscheidet eigentlich über den richtigen Zeitpunkt und warum wird gerade von Pflegekindern erwartet, dass sie mit ihrem 18. Geburtstag auch tatsächlich erwachsen sind? Wie stehen die Chancen für behinderte Pflegekinder, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden?
Eine hochkaratäige Expertengruppe hat für den Paritätischen Gesamtverband eine Stellungnahme zur Verbesserung der Hilfen für integrationsgefährdete Jugendliche und junge Erwachsene erarbeitet.
Das Careleaver Kompetenznetz hat in einem Verbund von Careleavern und Organisationen Handlungsempfehlungen für freie und öffentliche Jugendhilfeträger erarbeitet.
Das Careleaver Kompetenznetzes hat zum Regierungsentwurf für das Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zu den Vorschlägen der Fachausschüsse des Bundesrates zur "Kann-Leistung" des § 41 SGB VIII eine Stellungnahme veröffentlicht.
18 Jahre alt - und dann?