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Junge Volljährige / Care leaver

Fachwissen

Arbeitspapier

Gesetzliche Betreuung für junge Volljährige

Die LWL - Dezernat Jugend und Schule hat ein Arbeitspapier für Personen veröffentlicht, die sich mit einer möglichen rechtlichen Betreuung von jungen Menschen beschäftigen müssen, denn für viele Jugendliche steht im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenalter die Frage an, ob sich nach einer Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung anschließen sollte. Dies ist von besonderer Bedeutung für junge Volljährige, die in Pflegefamilien leben und dort weiter leben wollen und für Pflegeeltern, die Vormund ihres Pflegekindes sind und sich überlegen, wie es nach der Volljährigkeit des Pflegekindes weitergehen soll.
Arbeitspapier

Infrastrukturen für den Leaving Care Prozess gestalten

Die IGFH hat eine Broschüre zur Umsetzung rechtlicher Änderungen im Rahmen des KJHG - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der Jugendhilfe erarbeitet. Sie hat ihren Schwerpunkt in der Gestaltung von Infrastrukturen zur Unterstützung junger Menschen im Übergang aus der Kinder- und Jugendhilfe in ein eigenständiges Erwachsenenleben.
Arbeitspapier

Übergang nach der Volljährigkeit

Careleaver e.V. hat zwei Arbeitspapiere veröffentlicht. 1. Handlungsleitfaden zur Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII und 2. Kriterien zur Überprüfung der Verselbstständigung von jungen Volljährigen
Arbeitspapier

von:

Careleaving in der Pflegekinderhilfe

Diese 110-seitige Publikation widmet sich ganz gezielt dem Careleaving in der Pflegekinderhilfe und möchte dazu beitragen, die vorhandenen Erkenntnisse zum Careleaving von Pflegekindern der breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen und gute Ansätze aus der Praxis darzustellen, wie eine bedürfnisgerechte Vorbereitung, Begleitung und Nachbetreuung von Pflegekindern im Zuge des Verlassens der Hilfe aussehen kann.
Bericht zur Veranstaltung

Fachimpulse zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Nachricht aus Hochschule und Forschung

CLS Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine bundesweite Langzeitstudie

Parlamentarier*innen und Bundesministerium bringen erste Langzeitstudie in Deutschland zum Übergang junger Menschen aus Pflegefamilien und Wohngruppen auf den Weg. Die Studie „CLS | Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“ untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen von der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) oder dem Aufwachsen in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) ins Erwachsenenleben. Die Projektlaufzeit beginnt im Sommer 2021 und endet im Jahr 2030. Die Untersuchung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer ersten Förderphase zunächst bis Ende 2024 gefördert.
Fachartikel

von:

Anschlussmaßnahmen nach Volljährigkeit

Mit Volljährigkeit endet für die meisten Jugendlichen mit Behinderung die Hilfe zur Erziehung und es steht ein Wechsel in die Sozialhilfe an. Welche Möglichkeiten stehen jungen Volljährigen mit Behinderungen zur Verfügung?
Fachartikel

von:

Volljährig – und was kommt dann?

Das Begleitete Wohnen in Familien als mögliche „Anschlussbegleitung“ für erwachsen werdende Pflegekinder mit Beeinträchtigung
Fachartikel

von:

Flügel ohne feste Wurzeln?

Wenn das Pflegekind erwachsen wird!

Wie ist es, ein Pflegekind in die Selbstständigkeit zu entlassen? Wer entscheidet eigentlich über den richtigen Zeitpunkt und warum wird gerade von Pflegekindern erwartet, dass sie mit ihrem 18. Geburtstag auch tatsächlich erwachsen sind? Wie stehen die Chancen für behinderte Pflegekinder, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden?
Stellungnahme

von:

Forderungen an die Politik zur Verbesserung der Position Junger Volljähriger/Careleaver

Das Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen hat sich im September 2017 als Netzwerk aus über 50 Personen und Projekten, die Angebote für Care Leaver bereithalten oder diese planen, zusammengeschlossen. Ziel des Bundesnetzwerkes ist es, den Austausch zwischen Care Leaver Initiativen zu fördern, sich fachpolitisch für die Belange von Care Leavern einzusetzen und dadurch zur Verbesserung der Situation Leaving Care beizutragen. Das Bundesnetzwerk hat Ende 2019 ein Positionspapier zur SGB VIII-Reform erarbeitet.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) hat in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) die Studie „Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit“ durchgeführt. Mithilfe dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurde zum einen die langfristige Wirksamkeit stationärer Hilfen analysiert. Zum anderen konnten spezifische Wirkfaktoren herausgearbeitet werden, die die Entwicklung von Care Leavern nach der Beendigung ihrer stationären Jugendhilfe nachhaltig positiv unterstützen. Das Vorhaben wurde 2017 begonnen und mit Mitteln der Glücksspirale über zwei Jahre gefördert.
Fachartikel

von:

herausgegeben von:

Care Leaver: Unterstützungsnetze für Pflegekinder im Übergang zur Volljährigkeit

Auf dem Hessischen Fachtag für Pflegekinderhilfe "Pflegekinder - Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen" vom 22.10.2019 in Fulda wurden auch "Indikatoren für einen gelingenden Übergang in die Selbständigkeit" benannt, die wir hier vorstellen wollen.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme von Careleaver e.V. zur geplanten Änderung der Kostenerstattung

Stellungnahme zur Kostenheranziehung nach § 92 ff. SGB VIII in Bezug auf den Gesetzentwurf zu § 94 Absatz 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. des Vereins Careleaver e.V. - ein Verein für junge Volljährige aus der Jugendhilfe.
Fachartikel

von:

Rechtliche Vertretung oder Betreuung nach Volljährigkeit eines Pflegekindes

Nach Volljährigkeit eines Pflegekindes stellt sich häufig die Frage, ob der junge Mensch bereits in der Lage ist, sich in seinen rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu vertreten. Hilfestellung kann in Form einer Vollmacht erfolgen oder durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung.
Fachartikel

von:

Pflegekinder und Pflegeeltern trennen sich

Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
Empfehlung

von:

Umsetzung des §16h SGB II - Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Der Deutsche Verein hat zur Umsetzung des §16h SGB II - Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - eine Empfehlung herausgegeben.
Bericht zur Veranstaltung

Dokumentation des Fachtages „Pflegefamilie – und dann? Careleaver im Übergang"

Das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. hat eine Dokumentation des Fachtages vom 19. Juni 2017 in Berlin veröffentlicht - mit den Vorträgen, Ergebnissen der Workshops und Fotos.
Stellungnahme

von:

Careleaver zwischen Entsetzen und Zustimmung

Das Careleaver Kompetenznetzes hat zum Regierungsentwurf für das Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zu den Vorschlägen der Fachausschüsse des Bundesrates zur "Kann-Leistung" des § 41 SGB VIII eine Stellungnahme veröffentlicht.
Stellungnahme

von:

Gemeinsame Stellungnahme der Careleaver, IGFH und Uni-Hildesheim zur Hilfe für junge Volljährige

In der gemeinsamen Stellungnahme wird explizit auf die Widersprüchlichkeit der vorgeschlagenen Änderung der Hilfe für junge Volljährige - keine "Soll-Leistung" sondern "Kann-Leistung"- zu bisherigen Stellungnahmen des Bundesrates verwiesen.
Gutachten

von:

Hilfe für junge Volljährige durch weiteres Zusammenleben mit der Pflegefamilie.

Gutachten des Deutschen Vereins im April 2017 "Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen"

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