Im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts e.V. (DJI) hat das Forschungsinstitut SOCLES eine Expertise erstellt, in der es um die juristischen Altersgrenzen geht, wenn ein junger Mensch volljährig geworden ist. Volljährigkeit mit 18 Jahren bedeutet nicht, in allen juristischen Bereichen schon als Erwachsener angesehen und behandelt zu werden. Das Recht sieht an verschiedenen Stellen Sonderregelungen für zwar volljährige, aber von der Rechtsordnung und/oder Gesellschaft noch als ‚jung‘ eingestufte Menschen vor.
Im Gegensatz zu Kindern, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, verfügen viele dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen kaum über stabile private Netzwerke und ausreichende materielle Ressourcen. Dennoch wird von ihnen in der gängigen Hilfepraxis erwartet mit Eintritt der Volljährigkeit selbständig zu leben.
Diese 110-seitige Publikation widmet sich ganz gezielt dem Careleaving in der Pflegekinderhilfe und möchte dazu beitragen, die vorhandenen Erkenntnisse zum Careleaving von Pflegekindern der breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen und gute Ansätze aus der Praxis darzustellen, wie eine bedürfnisgerechte Vorbereitung, Begleitung und Nachbetreuung von Pflegekindern im Zuge des Verlassens der Hilfe aussehen kann.
Das Careleaver Kompetenznetzes hat zum Regierungsentwurf für das Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zu den Vorschlägen der Fachausschüsse des Bundesrates zur "Kann-Leistung" des § 41 SGB VIII eine Stellungnahme veröffentlicht.
Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) hat in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) die Studie „Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit“ durchgeführt. Mithilfe dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurde zum einen die langfristige Wirksamkeit stationärer Hilfen analysiert. Zum anderen konnten spezifische Wirkfaktoren herausgearbeitet werden, die die Entwicklung von Care Leavern nach der Beendigung ihrer stationären Jugendhilfe nachhaltig positiv unterstützen. Das Vorhaben wurde 2017 begonnen und mit Mitteln der Glücksspirale über zwei Jahre gefördert.
Careleaver e.V. hat zwei Arbeitspapiere veröffentlicht. 1. Handlungsleitfaden zur Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII und 2. Kriterien zur Überprüfung der Verselbstständigung von jungen Volljährigen
Stellungnahme zur Kostenheranziehung nach § 92 ff. SGB VIII in Bezug auf den Gesetzentwurf zu § 94 Absatz 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. des Vereins Careleaver e.V. - ein Verein für junge Volljährige aus der Jugendhilfe.
Die Adoption des Pflegekindes verändert völlig den rechtlichen Status des Kindes. Volljährige Pflegekinder können ebenfalls wie Minderjährige durch ihre Pflegeeltern adoptiert werden.
Parlamentarier*innen und Bundesministerium bringen erste Langzeitstudie in Deutschland zum Übergang junger Menschen aus Pflegefamilien und Wohngruppen auf den Weg. Die Studie „CLS | Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“ untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen von der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) oder dem Aufwachsen in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) ins Erwachsenenleben. Die Projektlaufzeit beginnt im Sommer 2021 und endet im Jahr 2030. Die Untersuchung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer ersten Förderphase zunächst bis Ende 2024 gefördert.
Die IGFH hat eine Broschüre zur Umsetzung rechtlicher Änderungen im Rahmen des KJHG - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der Jugendhilfe erarbeitet. Sie hat ihren Schwerpunkt in der Gestaltung von Infrastrukturen zur Unterstützung junger Menschen im Übergang aus der Kinder- und Jugendhilfe in ein eigenständiges Erwachsenenleben.
Das Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen hat sich im September 2017 als Netzwerk aus über 50 Personen und Projekten, die Angebote für Care Leaver bereithalten oder diese planen, zusammengeschlossen. Ziel des Bundesnetzwerkes ist es, den Austausch zwischen Care Leaver Initiativen zu fördern, sich fachpolitisch für die Belange von Care Leavern einzusetzen und dadurch zur Verbesserung der Situation Leaving Care beizutragen. Das Bundesnetzwerk hat Ende 2019 ein Positionspapier zur SGB VIII-Reform erarbeitet.
Junge Leute zählen zu den Krisenverlierern: Der Anteil der Arbeitslosen unter den 15- bis 25-Jährigen ist seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise dreimal so stark gestiegen wie in allen anderen Altersgruppen, die Jugendarbeitslosigkeit liegt deutlich über der Arbeitslosenquote insgesamt
Die LWL - Dezernat Jugend und Schule hat ein Arbeitspapier für Personen veröffentlicht, die sich mit einer möglichen rechtlichen Betreuung von jungen Menschen beschäftigen müssen, denn für viele Jugendliche steht im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenalter die Frage an, ob sich nach einer Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung anschließen sollte. Dies ist von besonderer Bedeutung für junge Volljährige, die in Pflegefamilien leben und dort weiter leben wollen und für Pflegeeltern, die Vormund ihres Pflegekindes sind und sich überlegen, wie es nach der Volljährigkeit des Pflegekindes weitergehen soll.
Careleaver können nach dem Gesetzentwurf nur über Kontakt mit den leiblichen Eltern Kindergrundsicherung erhalten. Die Lebensrealität von Careleavern bleibt bei diesem Weg unberücksichtigt. Careleaver e.V. plädiert daher für einen Anspruch auf Kindergrundsicherung für Careleaver unabhängig von den leiblichen Eltern. Das DIJuF unterstützt diese Forderung im Rahmen einer Stellungnahme zur Kindergrundsicherung.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 16. Dieses Arbeitspapier beschäftigt sich mit den verbesserten Leistungsansprüchen für junge Volljährige in der Jugendhilfe nach der SGB VIII-Reform.
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Careleaver zwischen Entsetzen und Zustimmung