PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird
Die Verunsicherung bei Pflegeeltern und jungen Menschen ist riesengroß, wenn das Pflegekind sich der Volljährigkeit nähert. Was ändert sich? Was bleibt? Wer ist jetzt zuständig? Besonders schwierig wird es, wenn Leistungen für den jungen Menschen nun von einem anderen Leistungsträger übernommen werden - z.B. von der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe gewechselt werden muss. Viele dringende Fragen zum Erwachsen werden von Pflegekindern mit Behinderungen können auf der Fachtagung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin am 27. - 28.11.2019 beantwortet werden. Die Teilnahme an dieser Tagung ist kostenfrei.
Ein Artikel im Deutschlandfunk zur Frage der Kostenbeteiligung von jungen Menschen an der Jugendhilfe, wenn sie in Heimen oder in einer Pflegefamilie leben.
Eine gemeinsame Erklärung der Universität Hildesheim, der IGFH und der Careleaver e.V.:
Care Leaver in Deutschland brauchen – wie in anderen Ländern – einen eigenen Rechtsanspruch „Leaving Care“, damit ihre Rechtsposition im Übergang ins Erwachsenenleben in der Jugendhilfe gestärkt und die Übergangsbegleitung auf breiter Basis weiterentwickelt wird -
Erfahrungsbericht über ein Pflegekind mit FASD, welches in der Pflegefamilie erwachsen wird.Teil 1 (Vermittlung und Aufwachsen bei uns) Teil 2 - Wechsel ins Betreute Wohnen
Einige wesentliche Fachausschüsse haben dem Bundesrat die Empfehlungen 314/1/17zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) für seine Sitzung am 2. Juni 2017 zur Verfügung gestellt. Nach diesen Empfehlungen soll die Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII von einer "soll" auf eine "kann"Leistung umgestellt werden.
Volljährig, und jetzt? Leitfaden für Jugendliche in Pflegefamilien, die 18 geworden sind oder es bald werden von PACH - Pflege-und Adoptivkinder Schweiz
In diesem Projekt der IGFH und der Uni Hildesheim sollen Handlungsansätze, die sich in der Praxis der Begleitung von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen in ein eigenständiges Erwachsenenleben (sog. Care Leaver) besonders bewährt haben, evaluiert und weiterentwickelt werden.
Am 12. Mai 2016 sprachen Care Leaver im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals selbst über ihre Lebenssituationen, Rechte und Zukunftsvorstellungen.
Leaving Care als eine dringende fach- und sozialpolitische Herausforderung in Deutschland. Im Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ - wird deutlich, wie notwendig es ist, sich mit der Entwicklung von jungen Volljährigen zu beschäftigen, die in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien aufgewacfhsen sind.
Leaving Care als eine dringende fach- und sozialpolitische Herausforderung in Deutschland - ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Die IGFH wendet sich in dem aktuellen Projekt nun der Frage zu, wie die jungen Menschen selbst diesen Weg in ein eigenständiges Leben erleben.
Dazu sollen Careleaver befragt werden.
Wir sind ein Netzwerk von Careleavern und möchten auf unsere problembelastete Situation aufmerksam machen und in Kooperation mit Fachinstitutionen durch eine entsprechende Sensibilisierung die Wege eines Careleavers in die Selbstständigkeit erleichtern.
Junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf - In den Bereichen Schule, berufliche Ausbildung, Familie und Partnerschaft, Identität/Jugendkultur kann eine zeitliche Verlängerung und damit eine Entkoppelung von Alter und Status, eine Ausdifferenzierung der Lebensformen, eine stärker ausgeprägte Vorläufigkeit von Lebensabschnitten und eine verminderte Verbindlichkeit einer Situation festgestellt werden.
Junge Menschen, die den Übergang ins Erwachsenenleben aus einer stationären Hilfe zur Erziehung (z. B. einer Wohngruppe, Betreutem Jugendwohnen oder einer Pflegefamilie) heraus bestreiten, stehen vor der besonderen Herausforderung, nach dem Ende der öffentlichen Hilfemaßnahme nicht auf ein gesichertes familiäres bzw. sozial gewachsenes Netz aus materiellen und immateriellen Unterstützungsleistungen und sozialen Beziehungen zurückgreifen zu können.
Der Anspruch auf Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII wird in der Praxis sehr restriktiv gehandhabt. Das gefährdet die Nachhaltigkeit des Erfolges der geleisteten Hilfen. Care Leaver müssen ihre Ansprüche gegenwärtig bei verschiedenen Stellen geltend machen. Lange Überleitungsprozesse und eine Tendenz der Sozialleistungsträger, sich im Zweifelsfall für unzuständig zu erklären, führen zu Lücken in der Finanzierung ihres Lebensunterhalts. Diese Verwaltungspraxis verschärft existentielle Risiken wie z.B. Ausbildungsabbrüche oder Wohnungslosigkeit.
Die Altersbegrenzung der Hilfe zur Erziehung durch die Volljährigkeit ist für viele junge Menschen eine Hürde, an der manche nicht weiterwissen und sich durch die folgenden Ansprüche der verschiedenen Leistungsträger überfordert fühlen.
Dieser Frage gehen zurzeit mehrere junge Erwachsene nach, die selbst stationäre Jugendhilfeerfahrung gemacht haben und in Pflegefamilien aufgewachsen sind. Ausgangspunkt für diese Fragestellung ist die aktuelle Forschung einer Arbeitsgruppe der Uni Hildesheim, welche 2011 deutschlandweit Menschen, die in stationären Hilfen zur Erziehung gelebt haben, für Interviews gesucht hat und zum Thema Übergängen aus der Jugendhilfe forschen.