Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Kinder und Feuer – dieses Thema ist in der Advents- und Weihnachtszeit besonders aktuell. Die Unfallkasse Berlin und die Aktion Das Sichere Haus (DSH) haben dazu eine Broschüre herausgegeben.
Das Pflegekind hat das Recht in allen Familiensachen persönlich angehört zu werden, wenn „Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist“. (FamFG § 159)
Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %)
Auswertungen zur Entwicklung der Inanspruchnahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 - 35 SGB VIII und anderer individueller Hilfen nach §§ 41, 35a, 19 und 42 SGB VIII im Jahr 2010 in Baden-Württemberg
Das Positionspapier des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe beschäftigt sich mit rechtlichen Grundlagen, fachlicher Orientierung und Argumentationshilfen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist nicht, daß sich der Anspruchsteller in Schul- oder Berufsausbildung befindet, sondern daß sie für die Persönlichkeitsentwicklung und zur Entwicklung eigenverantwortlicher Lebensführung notwendig ist. Dies kann sogar dann gegeben sein, wenn die Ausbildung bereits beendet ist. Die Gutachter weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es üblich ist, daß junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus im Elternhaus leben und von ihren Eltern gefördert und unterstützt werden. Im Hinblick auf die Vorgeschichte von Pflegekindern kann nicht angenommen werden, daß gerade diese nicht mehr auf die Unterstützung ihres Elternhauses angewiesen seien.
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat den Monitor Hilfen zur Erziehung vorgelegt. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, das empirische Wissen zu den Hilfen zur Erziehung zu erhöhen.
Erstmals hat das Statistische Bundesamt genauer erfragt, welche Familien Hilfe zur Erziehung benötigen. Das Deutsche Jugendinstitut und die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik haben die Daten ausgewertet; damit lassen sich ein paar der gängigen Vorurteile über familiäre Schwierigkeiten überprüfen. Erstmals belegen Wissenschaftler, dass Kinder aus verarmten und zerrütteten Familien deutlich öfter ins Heim müssen
"Übergänge in die Zeit nach dem Heim" ist der Titel einer Langzeituntersuchung, die in Kooperation zwischen der Fachhochschule Münster und der Diakonie RWL / dem Evangelischen Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL durchgeführt wurde.
Das DJI-Thema 10/2009 beschäftigt sich mit den Gründen und der Entwicklung von Heimerziehung bzw. Hilfe zur Erziehung im Rahmen von Heimunterbringung, betreutem Wohnen und auch am Rande mit der Unterbringung in Pflegefamilien.
Im DJI-Bulletin 3/2010 Heft 91 findet sich ein Artikel zur Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien mit dem besonderen Blick auf die Frage der Dauerhaftigkeit der Unterbringung.
von:
Positionspapier Hilfen zur Erziehung "Eine kommunale Aufgabe mit individuellem Rechtsanspruch"