Wird jetzt endlich die Heranziehung von 75% Einkommen für Pflegekinder beim Jugendamt abgeschafft, wenn diese eine Lehre anfangen, sonst haben die Jugendlichen wirklich keine Lust zum Arbeiten, wie Sie auch geschrieben haben.
Erneut gibt es ein Urteil zur Frage der Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig bezieht sich auf die Heranziehung nach dem Einkommen des Vorjahres. Darüber hinaus setzt sich das Gericht besonders mit der Frage des Ermessens des Jugendamtes auseinander.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat zu der Thematik der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden sowohl grundsätzliche Fragen, als auch Fragen z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet.
Wie schon andere Verwaltungsgerichte vorab, hat auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden, dass bei der Kostenheranziehung junger Menschen bei Unterbringung in Pflegefamilie oder Heim der § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII herangezogen werden muss. Gemäß dieser Vorschrift ist für den Kostenbeitrag das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres maßgeblich.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft spricht sich für eine Streichung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen, die im Rahmen der (teil-)stationären Jugendhilfe untergebracht sind, aus. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es bereits weitreichende Überlegungen im Rahmen der SGB VIII-Reform gibt und sich die Mehrheit für eine Streichung der Kostenheranziehung von jungen Menschen ausgesprochen hat. Eine Streichung des Kostenbeitrags würde auch die Diskussion um die Heranziehung des durchschnittlichen Vorjahreseinkommens oder des aktuellen Monatseinkommens beenden und den Verwaltungsaufwand senken.
Stellungnahme zur Kostenheranziehung nach § 92 ff. SGB VIII in Bezug auf den Gesetzentwurf zu § 94 Absatz 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. des Vereins Careleaver e.V. - ein Verein für junge Volljährige aus der Jugendhilfe.
PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Ein Rechtsgutachten des DIJuF zur Heranziehung Jugendlicher zu den Kosten stationärer Leistungen aus ihrem Arbeitsentgelt. Müssen junge Menschen aus Ferien- oder Freizeitjobs von ihrem verdienten Geld an die Jugendhilfe Geld abtreten? Wenn ja, wie viel?
Diese Positionen wurden gemeinsam mit Careleavern im September 2016 erarbeitet. Diskussionsgrundlage war die Arbeitsfassung zur SGB‐VIII‐Reform vom 23.08.2016. (Stand des Positionspapieres:13.09.2016)
Als Berufsvormund kommen immer wieder die gleichen Probleme bei meinen Mündeln auf, sobald sie 16 Jahre sind und sich Geld verdienen möchten, um für einen Laptop oder Führerschein zu sparen: Die Jugendlichen suchen sich einen Job und erfahren dann, dass 2/3 des Lohnes an das Jugendamt abgegeben werden muss. Es ist daher dringend geboten, dass der Gesetzgeber eine Änderung bei der Heranziehung der Jugendlichen für die Kosten einer Unterbringung vornimmt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein wesentliches Urteil zur Kostenheranziehung von jungen Menschen, die in der Jugendhilfe leben (hier in einer Pflegefamilie) erlassen.
Empfehlungen des Bayrischen Landesjugendamtes zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII. Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen - hier mit besonderem Hinweis auf die Anrechnung eines Einkommens junger Menschen.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist nicht, daß sich der Anspruchsteller in Schul- oder Berufsausbildung befindet, sondern daß sie für die Persönlichkeitsentwicklung und zur Entwicklung eigenverantwortlicher Lebensführung notwendig ist. Dies kann sogar dann gegeben sein, wenn die Ausbildung bereits beendet ist. Die Gutachter weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es üblich ist, daß junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus im Elternhaus leben und von ihren Eltern gefördert und unterstützt werden. Im Hinblick auf die Vorgeschichte von Pflegekindern kann nicht angenommen werden, daß gerade diese nicht mehr auf die Unterstützung ihres Elternhauses angewiesen seien.
Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, dass von einer Kostenheranziehung eines jungen Menschen in Ausbildung im Rahmen einer Ermessensentscheidung abgesehen werden kann und dass, wenn eine Kostenheranziehung unumgänglich ist, nur die Einkünfte des Vorjahres heranzuziehen sind.
Beklagter hält Aufkommen für den Unterhalt der Mutter für unbillige Härte. Die Mutter hat das Kind nur zeitweise versorgt und es besteht kein Kontakt mehr zwischen Mutter und Kind. Unterhaltsanspruch ist dadurch nicht verwirkt. Psychische Erkrankung kann nicht Anspruchsverluste zur Folge haben. Eine als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit der Mutter rechtfertigt keine Übertragung der Unterhaltslast auf den Staat
von:
Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“