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Heranziehung junger Menschen zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfe

Fachwissen

Frage und Antwort

Kostenrückerstattung bei Ausbildungs-Einkommen

Unser Pflegesohn begann 09/2020 seine Ausbildung. Im Jahr 2021 bekamen wir vom Jugendamt einen "Hinweis", das er evtl. zu den Kosten herangezogen wird und er sollte die Konto-Auszüge (worauf d. Höhe d. Ausbildungsvergütung ersichtlich ist) zum Jugendamt senden. Im Jahr 2022 bekamen wir eine Anhörung, weil er Kosten rückerstatten soll. Diese Kosten sind aber aus dem Jahr 2020 (Monatsdurchschnitt 75 %). Sind wir verpflichtet, für das Jahr 2020 Kosten zurückzuzahlen? Nach Aussage des Jugendamtes wurden wir ja vorab darüber informiert und nun kommt es zur Zahlung. Könnten Sie uns da einen Rat geben?
Stellungnahme

von:

Careleaver‐Positionen zur SGB‐VIII‐Reform

Diese Positionen wurden gemeinsam mit Careleavern im September 2016 erarbeitet. Diskussionsgrundlage war die Arbeitsfassung zur SGB‐VIII‐Reform vom 23.08.2016. (Stand des Positionspapieres:13.09.2016)
Frage und Antwort

Vermögen bei jungen volljährigen Pflegekindern

Die Großeltern unseres Pflegesohnes haben für ihn gespart und wollen ihm das Geld zu seinem baldigen achtzehnten Geburtstag geben. Kann er das annehmen oder muss er dann alles oder Teile davon an das Jugendamt geben, weil er ja weiterhin bei uns wohnen bleibt?
Stellungnahme

von:

Kostenheranziehung von Pflegekindern

PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.

Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Frage und Antwort

Kostenheranziehung bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld?

Wir haben in letzter Zeit immer wieder Fragen zur Richtigkeit oder Unrichtigkeit von Bescheiden von Jugendämtern bekommen, die die Leistungen des Ausbildungsgeldes und der Berufsausbildungsbeihilfe für das Pflegegeld heranziehen. Ist das nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 noch aktuell? Wie können jungen Menschen auf fehlerhafte Bescheide reagieren?
Stellungnahme

von:

Stellungnahme von Careleaver e.V. zur geplanten Änderung der Kostenerstattung

Stellungnahme zur Kostenheranziehung nach § 92 ff. SGB VIII in Bezug auf den Gesetzentwurf zu § 94 Absatz 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. des Vereins Careleaver e.V. - ein Verein für junge Volljährige aus der Jugendhilfe.
Positionspapier

Stellungnahme zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Empfehlung

von:

Empfehlungen zur Heranziehung von Kosten der BAGLJÄ

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat gemeinsame Empfehlungen zur Heranziehung von Kosten gem. § 93 SGB VIII erarbeitet.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 91 ff. SGB VIII

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft spricht sich für eine Streichung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen, die im Rahmen der (teil-)stationären Jugendhilfe untergebracht sind, aus. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es bereits weitreichende Überlegungen im Rahmen der SGB VIII-Reform gibt und sich die Mehrheit für eine Streichung der Kostenheranziehung von jungen Menschen ausgesprochen hat. Eine Streichung des Kostenbeitrags würde auch die Diskussion um die Heranziehung des durchschnittlichen Vorjahreseinkommens oder des aktuellen Monatseinkommens beenden und den Verwaltungsaufwand senken.
Positionspapier

Bundesforum Vormundschaft nimmt Stellung

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat Ende Juni 2022 eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht.
Empfehlung

Empfehlungen des Landes Bandes-Württemberg zur Heranziehung von Kosten

Das Land Baden-Württemberg hat Empfehlungen zur Kostenheranziehung erarbeitet.
Stellungnahme

von:

Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!

PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
Empfehlung

von:

Anrechnung des Einkommens junger Menschen bei der Jugendhilfe

Empfehlungen des Bayrischen Landesjugendamtes zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII. Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen - hier mit besonderem Hinweis auf die Anrechnung eines Einkommens junger Menschen.
Stellungnahme

von:

Berücksichtigung des Kinderbonus 2022 sowie der Energiepreispauschale und des Heizkostenzuschusses im Rahmen der Kostenbeteiligung gem. §§ 91 ff. SGB VIII

Das DIJuF veröffentlicht eine Stellungnahme zur Anrechnung von Kinderbonus, sowie Energiepreis- und Heizkostenpauschalen an ältere oder erwachsener junge Menschen in Pflegefamilien, die z.B. Bafög oder BAB erhalten. Die Anrechnung des Kinderbonus ist gesetzlich ausgeschlossen. Das DIJuF sieht eine Anrechnung der Heizkostenpauschalen nur dann, wenn vorher die steigenden Heizkostenpreise im Pflegegeld angehoben und tatsächliche ausgeglichen wurden.
Empfehlung

von:

Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII

Ende April 2021 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter eine Empfehlung zu der Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII veröffentlicht. Die BAG wollte damit die sich im Einzelnen teilweise unterscheidenden Empfehlungen bzw. Richtlinien ablösen, so dass bundesweit eine einheitliche Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung vorhanden ist.
Gutachten

von:

Rechtsanspruch volljähriger „Pflegekinder“ nach § 41 SGB VIII

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist nicht, daß sich der Anspruchsteller in Schul- oder Berufsausbildung befindet, sondern daß sie für die Persönlichkeitsentwicklung und zur Entwicklung eigenverantwortlicher Lebensführung notwendig ist. Dies kann sogar dann gegeben sein, wenn die Ausbildung bereits beendet ist. Die Gutachter weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es üblich ist, daß junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus im Elternhaus leben und von ihren Eltern gefördert und unterstützt werden. Im Hinblick auf die Vorgeschichte von Pflegekindern kann nicht angenommen werden, daß gerade diese nicht mehr auf die Unterstützung ihres Elternhauses angewiesen seien.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
08.08.2007

Verfahrenskosten und gerichtliche Auslagen

Es entspricht der Billigkeit von der Erhebung von Auslagen und Gerichtskosten sowohl für die Pflegeeltern als auch die Mutter abzusehen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
15.09.2010

Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger

Beklagter hält Aufkommen für den Unterhalt der Mutter für unbillige Härte. Die Mutter hat das Kind nur zeitweise versorgt und es besteht kein Kontakt mehr zwischen Mutter und Kind. Unterhaltsanspruch ist dadurch nicht verwirkt. Psychische Erkrankung kann nicht Anspruchsverluste zur Folge haben. Eine als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit der Mutter rechtfertigt keine Übertragung der Unterhaltslast auf den Staat
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
05.03.2015

Kostenheranziehung von jungen Menschen in der stationären Jugendhilfe

Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, dass von einer Kostenheranziehung eines jungen Menschen in Ausbildung im Rahmen einer Ermessensentscheidung abgesehen werden kann und dass, wenn eine Kostenheranziehung unumgänglich ist, nur die Einkünfte des Vorjahres heranzuziehen sind.

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