Heute - Donnerstag 17.10.2019 - am Abend wird der Antrag der Parteien auf Streichung der Kostenbeteiligung von Pflegekindern zu Leistungen der Jugendhilfe vom Bundesrat im Rahmen der dritten Lesung der Änderung des SGB IX und XII beraten. In diesem Zusammenhang sollen auch kleine Änderungen im SGB VIII mit beschlossen werden. Umfangreichere Information dazu finden Sie bei unseren News vom 28. August 2019 zum Thema "Ergänzung des § 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen".
Jana Paul aus Aachen hat gemeinsam mit anderen jungen Menschen vor Kurzem eine Onlinepetition gestartet. Als Interessengemeinschaft "Jugend vertritt Jugend NRW" fordern sie die Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung für junge Menschen in stationären Einrichtungen. Wer das Ansinnen der jungen Menschen unterstützen möchte, kann natürlich diese Online-Petition mit unterschreiben. Es werden bis Ende September noch viele Stimmen benötigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
Durch diesen Entwurf soll auch § 94 SGB VIII ergänzt werden. § 94 legt fest, in welchem Umfang Kostenerstattung geleistet werden muss. Im Absatz 6 wird die Pflicht zur Kostenerstattung für junge Menschen benannt, die ein vollstationäre Leistung der Jugendhilfe erhalten (Vollzeitpflege,andere Wohnformen). Nach Abzug der in § 93 Absatz 2 genannten Beträge müssen diese 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Weiter heißt es im § 93 SGB VIII "Maßgeblich ist das durchschnittliche Monatseinkommen, das die kostenbeitragspflichtige Person in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorangeht." Der Gesetzesentwurf will dies nun dahingehend ergänzen, dass das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird, maßgeblich sein wird.
Ein Artikel im Deutschlandfunk zur Frage der Kostenbeteiligung von jungen Menschen an der Jugendhilfe, wenn sie in Heimen oder in einer Pflegefamilie leben.
1. Die drei Regierungsfraktionen in Rheinland-Pfalz drängen auf eine völlige Abschaffung der Regelung
2. Bei einer Veranstaltung mit Angela Merkel - 70 Jahre Grundgesetz / Bürgerdialog Wuppertal - wird die Bundeskanzlerin auf dieses Thema hin angesprochen (youtubefilm)
Wenn Pflegekinder z.B. durch eine Ausbildung Einkommen erzielen, müssen sie davon 75 % an das Jugendamt erstatten, wenn bisher Leistungen der Jugendhilfe (Pflegegeld) gezahlt wurden. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung erzeugt viel Kritik. Spiegel-Online hat sich mit einem Artikel über eine junge Auszubildende genau mit diesem Thema beschäftigt.
Fachinformation von PFAD Bundesverband der Pflege– und Adoptivfamilien e.V. zur Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im Mai eine Empfehlung zur Heranziehung der Kosten für junge Volljährige in der Jugendhilfe herausgegeben. PFAD-Bundesverband weist darauf hin, dass diese Empfehlungen teilweise geltendem Recht widersprechen.
Eine Änderung des Paragrafen zur Heranziehung des eigenen Verdienstes eines jungen Menschen, der Hilfe zur Erziehung bekommt, ermöglicht nun eine pädagogisch sinnvolle Handhabung.
Wir haben in letzter Zeit immer wieder Fragen zur Richtigkeit oder Unrichtigkeit von Bescheiden von Jugendämtern bekommen, die die Leistungen des Ausbildungsgeldes und der Berufsausbildungsbeihilfe für das Pflegegeld heranziehen. Ist das nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 noch aktuell? Wie können jungen Menschen auf fehlerhafte Bescheide reagieren?
Das DIJuF veröffentlicht eine Stellungnahme zur Anrechnung von Kinderbonus, sowie Energiepreis- und Heizkostenpauschalen an ältere oder erwachsener junge Menschen in Pflegefamilien, die z.B. Bafög oder BAB erhalten. Die Anrechnung des Kinderbonus ist gesetzlich ausgeschlossen. Das DIJuF sieht eine Anrechnung der Heizkostenpauschalen nur dann, wenn vorher die steigenden Heizkostenpreise im Pflegegeld angehoben und tatsächliche ausgeglichen wurden.
PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat Ende Juni 2022 eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Die Großeltern unseres Pflegesohnes haben für ihn gespart und wollen ihm das Geld zu seinem baldigen achtzehnten Geburtstag geben. Kann er das annehmen oder muss er dann alles oder Teile davon an das Jugendamt geben, weil er ja weiterhin bei uns wohnen bleibt?
Unser Pflegesohn begann 09/2020 seine Ausbildung. Im Jahr 2021 bekamen wir vom Jugendamt einen "Hinweis", das er evtl. zu den Kosten herangezogen wird und er sollte die Konto-Auszüge (worauf d. Höhe d. Ausbildungsvergütung ersichtlich ist) zum Jugendamt senden. Im Jahr 2022 bekamen wir eine Anhörung, weil er Kosten rückerstatten soll. Diese Kosten sind aber aus dem Jahr 2020 (Monatsdurchschnitt 75 %). Sind wir verpflichtet, für das Jahr 2020 Kosten zurückzuzahlen? Nach Aussage des Jugendamtes wurden wir ja vorab darüber informiert und nun kommt es zur Zahlung. Könnten Sie uns da einen Rat geben?
Ende April 2021 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter eine Empfehlung zu der Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII veröffentlicht. Die BAG wollte damit die sich im Einzelnen teilweise unterscheidenden Empfehlungen bzw. Richtlinien ablösen, so dass bundesweit eine einheitliche Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung vorhanden ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss über einen jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen Menschen aus ihrem in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzielten Einkommen entschieden. Darin gab es grundlegende Aussagen: 1. Maßgeblich für die Berechnung des Kostenbeitrags, den junge Menschen bei vollstationären Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen haben, ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres. 2. Der Jugendhilfeträger hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er von der Erhebung eines Kostenbeitrags ganz oder teilweise absieht.
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Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe