Zwei Ausschüsse des Bundestages haben sich dafür ausgesprochen, den Kostenbeitrag junger Menschen zu den Kosten ihrer eigenen Jugendhilfe zu streichen. Diese Empfehlungen gehen nun ein in die Diskussion um die Reform des SGB VIII und erweitern damit entsprechende bereits abgegebene Stellungnahmen gleichen Inhalts.
Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann im Niedersächsischen Landtag am 25. Febr. 2020 zur Heranziehung der Kosten der Jugendhilfe von jungen Menschen.
In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 9. März 2020 sind die Anträge der FDP und der Linken auf Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen in der Jugendhilfe durch vier Experten unterstützt worden. Zwei Experte plädierten für die Senkung des bisherigen Beitrages von 75 % auf 25 %.
In einem Antrag an den Deutschen Bundestag vom 26. Januar fordert die FDP: "§ 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen – Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder".
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im Mai eine Empfehlung zur Heranziehung der Kosten für junge Volljährige in der Jugendhilfe herausgegeben. PFAD-Bundesverband weist darauf hin, dass diese Empfehlungen teilweise geltendem Recht widersprechen.
Die Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe sind vom Bundesfamilienministerium zu einer Stellungnahme zu einem Referentenentwurf der Bundesregierung gebeten worden. Dieser Entwurf beschäftigt sich mit der Veränderung der bisherigen Kostenheranziehung junger Menschen für Leistungen der Jugendhilfe und plant, diese Kostenbeteiligung mit Wirkung ab 1. Januar 2023 völlig zu streichen
Jana Paul aus Aachen hat gemeinsam mit anderen jungen Menschen vor Kurzem eine Onlinepetition gestartet. Als Interessengemeinschaft "Jugend vertritt Jugend NRW" fordern sie die Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung für junge Menschen in stationären Einrichtungen. Wer das Ansinnen der jungen Menschen unterstützen möchte, kann natürlich diese Online-Petition mit unterschreiben. Es werden bis Ende September noch viele Stimmen benötigt.
In einer Stellungnahme begrüßt das Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) die in einem Referentenentwurf vorgestellte Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen und gibt darüber hinaus einen Anstoß für einen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf im Hinblick auf die Entlastung von jungen Menschen, die Ausbildungsgeld gem. § 122 SGB III bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten
Eine Änderung des Paragrafen zur Heranziehung des eigenen Verdienstes eines jungen Menschen, der Hilfe zur Erziehung bekommt, ermöglicht nun eine pädagogisch sinnvolle Handhabung.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 10. Oktober 2022, wurde das Vorhaben, die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe abzuschaffen, mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet. Kritisiert wurde jedoch, dass davon aber nicht jene junge Menschen profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind.
Erneut gibt es ein Urteil zur Frage der Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig bezieht sich auf die Heranziehung nach dem Einkommen des Vorjahres. Darüber hinaus setzt sich das Gericht besonders mit der Frage des Ermessens des Jugendamtes auseinander.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss über einen jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen Menschen aus ihrem in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzielten Einkommen entschieden. Darin gab es grundlegende Aussagen: 1. Maßgeblich für die Berechnung des Kostenbeitrags, den junge Menschen bei vollstationären Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen haben, ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres. 2. Der Jugendhilfeträger hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er von der Erhebung eines Kostenbeitrags ganz oder teilweise absieht.
Wird jetzt endlich die Heranziehung von 75% Einkommen für Pflegekinder beim Jugendamt abgeschafft, wenn diese eine Lehre anfangen, sonst haben die Jugendlichen wirklich keine Lust zum Arbeiten, wie Sie auch geschrieben haben.
PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Unser Pflegesohn begann 09/2020 seine Ausbildung. Im Jahr 2021 bekamen wir vom Jugendamt einen "Hinweis", das er evtl. zu den Kosten herangezogen wird und er sollte die Konto-Auszüge (worauf d. Höhe d. Ausbildungsvergütung ersichtlich ist) zum Jugendamt senden. Im Jahr 2022 bekamen wir eine Anhörung, weil er Kosten rückerstatten soll. Diese Kosten sind aber aus dem Jahr 2020 (Monatsdurchschnitt 75 %). Sind wir verpflichtet, für das Jahr 2020 Kosten zurückzuzahlen? Nach Aussage des Jugendamtes wurden wir ja vorab darüber informiert und nun kommt es zur Zahlung. Könnten Sie uns da einen Rat geben?
Als Berufsvormund kommen immer wieder die gleichen Probleme bei meinen Mündeln auf, sobald sie 16 Jahre sind und sich Geld verdienen möchten, um für einen Laptop oder Führerschein zu sparen: Die Jugendlichen suchen sich einen Job und erfahren dann, dass 2/3 des Lohnes an das Jugendamt abgegeben werden muss. Es ist daher dringend geboten, dass der Gesetzgeber eine Änderung bei der Heranziehung der Jugendlichen für die Kosten einer Unterbringung vornimmt.
Die Großeltern unseres Pflegesohnes haben für ihn gespart und wollen ihm das Geld zu seinem baldigen achtzehnten Geburtstag geben. Kann er das annehmen oder muss er dann alles oder Teile davon an das Jugendamt geben, weil er ja weiterhin bei uns wohnen bleibt?
Diese Positionen wurden gemeinsam mit Careleavern im September 2016 erarbeitet. Diskussionsgrundlage war die Arbeitsfassung zur SGB‐VIII‐Reform vom 23.08.2016. (Stand des Positionspapieres:13.09.2016)
Wir haben in letzter Zeit immer wieder Fragen zur Richtigkeit oder Unrichtigkeit von Bescheiden von Jugendämtern bekommen, die die Leistungen des Ausbildungsgeldes und der Berufsausbildungsbeihilfe für das Pflegegeld heranziehen. Ist das nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 noch aktuell? Wie können jungen Menschen auf fehlerhafte Bescheide reagieren?
PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
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Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe