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Hebamme

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Frage und Antwort

Unterstützung durch eine Hebamme

Ich begleite derzeit eine Pflegefamilie, die ein 7 Monate altes Kind aufgenommen haben. Diese würden gerne meine Hebammenleistungen in Anspruch nehmen, um eine Handlungssicherheit zu entwickeln und gezielte Fragen beantwortet zu bekommen. Allerdings stellt sich diesbezüglich die Krankenkasse etwas quer. Folgende Aussage wird von der Krankenkasse getätigt: „Leistungen von Hebammen können nicht bis zu 9 Monate nach der Geburt beantragt werden, sondern lediglich für 12 Wochen nach der Geburt. Die Leistungen werden über die Versicherung der Mutter abgerechnet und können nicht an eine Pflegemutter übertragen werden.“ Gerne würde ich die darin Pflegeeltern unterstützen, die Hebammenleistung zu erhalten.