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Haftpflichtversicherung / Unfallversicherung

Moses Online Themenheft
Zum dreizehnten Mal publizieren wir auch im Jahre 2023 unser erfolgreiches Themenheft über Finanzangelegenheiten - wie in jedem Jahr frisch aktualisiert und ergänzt um aktuelle Regelungen und Informationen. Nutzen Sie die zahlreichen Tipps und Hinweise - so erhalten Sie alle staatlichen Leistungen für Sie und Ihr Pflegekind, die Ihnen zustehen - und erfahren Sie, was Sie alles auf Ihre Steuern und Abgaben anrechnen lassen können, um Geld zu sparen.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Unfallversicherung

Seit der Änderung des KJHG (SGB VIII) zum 1. Oktober 2005 erhalten die Pflegeeltern ihre Unfallversicherung erstattet.

Verschiedenes

Tiefergehende Information

Sind Pflegekinder und Pflegeeltern bei Schäden im Haushalt geschützt?

Die Absicherung von Pflegeeltern und Pflegekindern bei Schäden im Innenverhältnis der Pflegefamilie ist häufig lückenhaft. Mit der Frage der sogenannten Binnenversicherung beschäftigt sich der Aufsatz von Henrike Hopp
Tiefergehende Information

Zahlungen des Jugendamtes für Unfallversicherung und Alterssicherung

Wie ist es mit den Zahlungen des Jugendamtes für Unfallversicherung und Alterssicherung? Können Sie uns sagen, wie sich diese Zahlungen aufteilen und wer von uns beiden Pflegeeltern berechtigt ist?
Erfahrungsbericht

von:

Pflegeeltern und Versicherungsschutz - Erfahrungsbericht einer Pflegemutter

Dieser Erfahrungsbericht macht auf eine Versicherungslücke für Pflegeeltern und Pflegekinder aufmerksam, denn hier geht es um einen Schaden, der vom Kind mit möglicher Einsicht in die Verantwortlichkeit seines Verhaltens (oder auch mit Mutwilligkeit) verursacht wurde.
Tiefergehende Information

Haftpflichtschäden durch jugendliche Pflegekinder

Sobald Pflegekinder vierzehn Jahre alt werden, nicht geistig behindert und als einsichtsfähig eingestuft werden sind sie für ihre Handlungen voll verantwortlich. Was passiert bei größeren oder ganz großen Schäden, die ein jugendliches Pflegekind absichtlich anrichtet?

Fachwissen

Fachartikel

von:

Orientierungshilfe für Pflegeeltern zur Alterssicherung und Unfallversicherung

Wie erhalten Pflegepersonen das Pflegegeld einschließlich der Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung und zur Alterssicherung? zusammengestellt von Bernd Hemker, DPWV-NRW und Henrike Hopp Stand: Januar 2006
Fachartikel

Einschätzung des LJA Westfalen-Lippe zur BGW Unfallversicherung

Die Bewertung der Berufsgenossenschaft,,Pflegepersonen seien gesetzlich unfallversichert" werden durch das Landesjugendamt Westfalen Lippe und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht nicht geteilt. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife nicht, denn es gebe bisher noch keine einzige Rechtsprechung, die diese Versicherungspflicht behandelt -- im Gegensatz zur Versicherungspflicht der Tagesmütter (LJA WL). Der Gesetzgeber bietet mit seiner Wortwahl den Pflegepersonen ausdrücklich die Möglichkeit an, sich für eine Unfallversicherung ihrer Wahl zu entscheiden.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme des DIJuF zur Forderung der BGW auf Unfall-Pflichtversicherung für Bereitschaftspflegestellen

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Zahlungen für Bereitschafts-pflege und der Untrennbarkeit von unversicherten und zu versichernden Tätigkeiten in einer Familie hält das DIJuF die Meinung der Berufsgenossenschaft für rechtlich fragwürdig.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme des DIJuF zur Diskussion um eine gesetzliche Unfallversicherung für Bereitschaftspflegepersonen

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine klare Stellungnahme zur Frage der eventuellen Pflicht-Unfallversicherung bei der BGW für Bereitschaftspflegepersonen erarbeitet und die Verpflichtung verneint.
Stellungnahme

von:

Haftpflichtversicherung = Schadensregulierung?

In einer Stellungnahme verweist der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände auf die Probleme bei der Regulierung von Schäden, die durch Pflegekinder verursacht wurden
Fachartikel

von:

Haftung und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vormünder/Pfleger

a) Auch ehrenamtlich tätige Vormünder oder Pfleger haften gegenüber ihren Mündeln, wenn diese durch ihre Amtsführung Schaden erleiden. b) Obwohl die ehrenamtliche Vormundschaft/Pflegschaft grundsätzlich unentgeltlich geführt wird, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen.