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Freiwillige Übertragung des Sorgerechts

Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
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Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.

Für Ihren ersten Kontakt mit diesem Thema

Begriffserklärung

Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes

Haben leibliche Eltern noch das volle Sorgerecht, dann können Sie in allen wesentlichen Entscheidungen für ihr Kind in der Pflegefamilie entscheiden. Die Pflegefamilie hat nur das Recht der Alltagsentscheidungen.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Anträge im Rahmen des BGB

Detailinfos zum Antrag auf Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes auf die Pflegeeltern, zum Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie, zum Antrag auf Umgang der Pflegeeltern mit ihrem ehemaligen Pflegekind und zum Antrag auf ehrenamtliche Einzelvormundschaft.

Fachwissen

Fachartikel

von:

Freiwilligen Übertragung des Sorgerechtes auf die Pflegeperson

Im Bereich des Pflegekinderwesens gibt es eine rechtliche Besonderheit, die Pflegeeltern zu Pflegern ihres Pflegekindes macht, ohne dass den Eltern des Kindes das Sorgerecht entzogen worden ist. Für ein Pflegekind, welches bereits längere Zeit in der Pflegefamilie lebt, können die leiblichen sorgeberechtigten Eltern Angelegenheiten ihres Sorgerechtes freiwillig auf die Pflegeeltern übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im BGB § 1630 .
Fachartikel

von:

Freiwillige Sorgerechtsübertragung auf Pflegeeltern nach § 1630 III BGB

Der Gesetzgeber hat im § 1630 Abs. 3 die Möglichkeit gegeben, dass leibliche Eltern freiwillig Teile ihres Sorgerechtes auf die Pflegeeltern übertragen können. Dies ist besonders hilfreich bei Kindern mit Behinderungen.
Frage und Antwort

Klage beim Sozialgericht

Pflegeeltern fragen an, ob sie im Rahmen der freiwilligen Übertrage der Sorge gemäß § 1630.3 BGB Klage vor dem Sozialgericht erheben dürfen.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
14.03.2011

Rückname der Übertragung der Personensorge auf die Pflegeeltern nach § 1630.3

Die auf Antrag der Pflegeperson mit Zustimmung der Eltern (bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils) gem. § 1630 Abs. 3 BGB erfolgte Übertragung der Personensorge auf die Pflegeperson ist bei Wegfall der Zustimmung - ggf. auch bereits auf die Beschwerde der Eltern hin - ohne weiteres zu beenden.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
12.09.2016

Freiwillige Übertragung des Sorgerechts auf die Pflegeeltern

Das OLG Celle beschreibt in einer ausführlichen Begründung die rechtliche Möglichkeit der freiwilligen Übertragung nicht nur von einzelnen Teilen des Sorgerechtes sondern vom gesamten Sorgerecht. Es weist darauf hin, dass dann die Pflegeeltern nicht nur Pfleger sondern Vormund ihres Pflegekindes seien.