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Förderung / (Aus)Bildung

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
06.05.2013

Erweiterter pädagogischer Förderbedarf - erhöhter Erziehungsbedarf

Eine besondere Entwicklungsbeeinträchtigung im Sinne des § 33 Satz 2 SGB VIII ist anzunehmen, wenn die Vollzeitpflege besondere Anforderungen an die Erziehungsperson stellt und darüber hinaus die Erziehung des Kindes erheblich erschwerende Beeinträchtigungen vorliegen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
05.09.2006

Verbleibensanordnung

Die Beschwerde der Mutter gegen den Erlass der Verbleibensanordnung des Familiengerichtes Olpe wird zurück gewiesen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
24.03.1999

Erziehungsfähigkeit von Pflegeeltern

Die Zugehörigkeit von Pflegeeltern zur Sekte der Zeugen Jehovas lässt nicht zwingend darauf schließen, dass sie erziehungsunfähig sind.

Sonstiges

Aktuelles zur Institution

über:

Klückskinder - ein Konzept und ein Kalender

27% der Jugendlichen verlassen die stationäre Jugendhilfe ohne einen Schulabschluss bzw. ohne eine abgeschlossene Ausbildung. Damit diese Zahl verringert werden kann, will Klückskinder - ein als gemeinnützig anerkanntes Sozialunternehmen - den Kindern und Jugendlichen in Heimen oder in Pflegefamilien eine Hilfe bei der Bildung und Ausbildung geben. Dazu wurde ein Konzept mit drei Schwerpunkten entwickelt. Ein inzwischen schon bekannter Teil dieses Konzeptes ist der jährlich neu erscheinende Klückskinder-Mutmacher-Kalender. Ein Kalender, der durch seine Bilder und die dort erzählten Geschichten von Kindern in der Jugendhilfe Mut und Zuversicht verbreiten kann.

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