Eine Bereitschaftsbetreuerin, die Kinder in Krisensituationen für das Jugendamt aufnimmt, ist nicht gesetzlich sozialversichert. Das hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 15. November 2016 entschieden.
Andreas Sahnen - Sachgebietsleiter des Pflegekinderdienstes der Stadt Düsseldorf - hat für die Webseite "Online-Handbuch für die Kinder- und Jugendhilfe" einen aktuellen Artikel geschrieben.
Ergebnisbroschüre der Jahrestagung Familiäre Bereitschaftsbetreuung des Landschaftsverbandes Rheinland, Dezernat Jugend im in Hennef im August 2009 mit dem Schwerpunktthema Trauma.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Zahlungen für Bereitschafts-pflege und der Untrennbarkeit von unversicherten und zu versichernden Tätigkeiten in einer Familie hält das DIJuF die Meinung der Berufsgenossenschaft für rechtlich fragwürdig.
Muss ein Kind aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen werden, bietet eine Familiäre Bereitschaftsbetreuungsstelle (kurz: FBB-Stelle) Schutz und Sicherheit, bis die weitere Situation des Kindes geklärt ist. Das hier gezeigte Verlaufsmodell bezieht sich auf die Arbeit mit Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren, die eine Traumatisierung erfahren haben.
von:
Stellungnahme des DIJuF zur Forderung der BGW auf Unfall-Pflichtversicherung für Bereitschaftspflegestellen