Familiäre Bereitschaftsbetreuung wird im Rahmen der § 33 SGB VIII ( Vollzeitpflege) oder § 42 SGB VIII (Inhobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) vom Jugendamt oder von einem damit beauftragten freien Träger (z.B. Caritas, SKFM, Diakonie etc.) angeboten. Eine Inobhutnahme ist immer eine Notunterbringung zum Schutz des Kindes.
Luzie wurde als sechstes Kind ihrer Mutter in der 31. Schwangerschaftswoche geboren und kam mit 20 Monaten zu uns. Die anderen Halbgeschwister leben seit ihrer Geburt ebenfalls in Pflegefamilien. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben heute getrennt voneinander. Die Mutter ist seit langem alkoholabhängig. Auch in bzw. kurz vor der Schwangerschaft wurde sie mit einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt. Lesen Sie weiter...
Vera und Maria sind Freundinnen und besuchen eine Grundschulklasse. Als Marias Mama längerfristig in eine Klinik muss, nehmen Veras Eltern Maria als Pflegekind für diese Zeit bei sich auf. Veras Mutter erzählt die Geschichte aus Veras Sicht. Die Erfahrung bring Veras Eltern dazu, Bereitschaftspflegefamilie zu werden.
Bevor ich in meine Pflegefamilie vor 13 Jahren kam, kam ich zuerst mit meiner Schwester in eine Bereitschaftspflegefamilie für 7 Monate. Ich habe von dort keine schönen Erinnerungen im Kopf.
Eine Bereitschaftspflegemutter hat eine Online-Petition an den Petitionsausschuss, an das Bundesfamilienministerium und an das Bundesjustizministerium eingerichtet. Es geht ihr um die schnellere Klärung der zukünftigen Perspektiven von Pflegekindern in Bereitschaftspflege.
In einer Presseerklärung informiert der Märkische Kreis über die Notwendigkeit von Bereitschaftspflege und versucht, durch diese Information Interessierte Personen für diese Aufgabe zu gewinnen.
Das LJA Rheinland hat noch einmal wesentliche Grundsätze der Einkommenssteuerlichen Behandlung des Pflegegeldes zusammengefaßt und weist auf eine Veränderung der in der Bereitschaftspflege gezahlten Kosten der Unfallversicherung und Alterssicherung hin, die nun NICHT mehr zu versteuern sind.
Einige Bereitschaftspflegeeltern möchten mit anderen Pflegefamilien, die ebenfalls Bereitschaftspflege oder familiäre Bereitschaftsbetreuung machen, in den Austausch kommen. Die Rahmenbedingungen in den verschiedensten Regionen sind so unterschiedlich, dass es sich lohnt, diese einmal bundesweit miteinander zu betrachten und dabei Hilfen, Ideen und möglicherweise auch Solidarität zu finden.
Am 26. Januar haben wir den Aufruf gestartet "Bereitschaftspflegefamilien suchen Gleichgesinnte". Wir taten dies im (bewusst von uns nicht genannten) Namen einer Bereitschaftspflegemutter. Der Aufruf ist auf viel Interesse gestoßen. Nun folgt der nächste Schritt. Wir wollen nicht nur für die Bereitschaftspflegeeltern eine Austauschmöglichkeit schaffen, sondern auch dieses Thema zu einem wichtigen Thema in der nächsten Zeit machen. Bitte helfen Sie uns dabei.
Dieses ist die Informationsseite für die Gruppe von Bereitschaftspflegeeltern, sie sich seit Januar 2021 mit Hilfe von Moses Online formiert. Wenn Sie auch Bereitschaftspflegeeltern sind können Sie sich gerne melden. Alle Infos finden Sie hier.
Bei Bereitschaftspflegeeltern ist für die Versicherungspflicht entscheidend, nach welcher Vorschrift im SGB VIII die Bereitschaftspflege ausgeübt wird. NUR bei der Ausübung der Bereitschaftspflege nach § 42 SGB VIII besteht eine Versicherungspflicht für die Pflegeeltern.