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Entzug des Sorgerechts

Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
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Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

Zur Beteiligung der Pflegeeltern im sorgerechtlichen Verfahren

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 06.09.2016 AZ II-2 UF 87/16 . Beschluss und Erläuterungen von Rechtsanwalt Peter Hoffmann.
Fachartikel

Verbleibende Rechte der Eltern nach einem Sorgerechtsentzug

Auch wenn Eltern das Sorgerecht für ein Kind entzogen wurde, bleiben ihnen einige Rechte in Bezug auf das Kind.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
07.09.2011

Minderjähriges Kind als formeller Verfahrensbeteiligter in Kindschaftsverfahren

Auch im Fall eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Eltern und Kind darf den Eltern die Vertretungsbefugnis im Zusammenhang mit einem Kindschaftsverfahren dann nicht entzogen werden, wenn bereits durch die Bestellung eines Verfahrensbeistands für eine wirksame Interessenvertretung des Kindes Sorge getragen werden kann
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
23.01.2012

Kein Recht auf Antragstellung bzw. Beschwerde auf Hilfe zur Erziehung nach Sorgerechtsentzug

Die Antragstellerin kann unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine rechtliche Befugnis oder ein schützenswertes Interesse geltend machen, um sich gegen die auf einer Hilfegewährung nach §§ 27, 34 SGB VIII beruhende Heimunterbringung ihrer Tochter zugunsten eines weiteren gemeinsamen Zusammenlebens mit dieser zur Wehr zu setzen, da ihr Sorgerechte entzogen wurden.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
31.07.2013

Fünfzehnjährige darf gegen den Willen der Eltern im Kindesschutzverfahren begutachtet werden

Eine Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann im Wege der einstweiligen Anordnung auch gerechtfertigt sein, um im Hauptsacheverfahren eine dringend gebotene Begutachtung zu ermöglichen, wenn die Eltern nicht gewillt sind, am Verfahren mitzuwirken.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.01.2014

Verbleibensanordnung oder teilweiser Entzug der Sorge

Wenn die sorgeberechtigten Eltern eines Pflegekindes von diesen die Herausgabe verlangen, so stellt sich die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung auch durch eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als ein milderes Mittel gegenüber Maßnahmen nach § 1666 BGB wie etwa dem (teilweisen) Sorgerechtsentzug abgewendet werden kann.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
08.05.1996

Entziehung der elterlichen Sorge

1. Soll die gesamte elterliche Sorge entzogen werden, so ist sowohl der Entzug der Personensorge wie der Entzug der Vermögenssorge jeweils gesondert zu begründen. 2. Ist das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des Sorgeberechtigten und des Kindes abweichend von einem eingeholten psychologischen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Einschränkung oder Entziehung der elterlichen Sorge nicht geboten ist, so hat das Beschwerdegericht den Sorgeberechtigten und das Kind erneut anzuhören, wenn es auf der Grundlage desselben Gutachtens ohne weitere eigene Ermittlungen die elterliche Sorge insgesamt entziehen will.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
17.05.1993

Keine Verletzung von Grundrechten der Pflegeeltern, wenn der leiblichen Mutter das Sorgerecht nicht entzogen wird

Zur (hier: verneinten) Frage einer Verletzung von Grundrechten der Pflegeeltern bei abgelehnter Entziehung des Sorgerechts der Mutter .
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
05.10.1998

Entziehung der elterlichen Sorge

1. Bei der Entziehung der elterlichen Sorge ist auch nach Inkrafttreten des KindRG zwischen Personen- und Vermögenssorge zu unterscheiden.2. Zur Entziehung der gesamten Personensorge.3. War wegen Entziehung der gesamten elterlichen Sorge das Kreisjugendamt zum Vormund bestellt worden, ist, wenn nur die Entziehung der Personensorge gerechtfertigt war, diese Bestellung zu beschränken auf die Bestellung des Kreisjugendamtes als Pfleger.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
29.01.2009

Entzug bzw. Ruhen der elterlichen Sorge bei längerer Inhaftierung eines Sorgeberechtigten

Vorrang des "Ruhens der elterlichen Sorge" gegen über dem "Entzug der elterlichen Sorge".
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
10.09.2009

Sorgerechtsentzug nur bei eingehender Prüfung einer Kindeswohlgefährdung

Es muss nicht zwingend die elterliche Sorge entzogen werden, wenn die sorgeberechtigte Mutter eine Hilfe zur Erziehung in einer stationären Einrichtung ablehnt.