Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern des Kindes die elterliche Sorge und Verantwortung. Sie haben das sogenannte Sorgerecht. Den Eltern kann ihr Sorgerecht ganz oder teilweise per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, sofern sie das Wohl ihres Kindes gefährden.
Das Landesjugendamt Westfalen-Lippe bietet Eltern und Fachkräften Hilfsangebote per Internet und Broschüren an, wenn Kinder und Jugendliche Rauschgift konsumieren.
Was passiert, wenn Eltern nicht einmal dem "Minimalstandard" einer gesellschaftlich gerade noch akzeptablen Qualität elterlicher Fürsorge entsprechen können?
Dass ein Kind, welches Zeuge von häuslicher Gewalt geworden ist, zugleich auch Opfer dieses gewalttätigen Geschehens sein kann, fand noch vor Jahren wenig Beachtung. Unterdessen hat die einschlägige Forschung gezeigt, dass kindliche Zeugenschaft von Gewalthandlungen gegen ein Elternteil sowohl in ihrem unmittelbaren Erfahrungsgehalt als auch in ihren langfristigen Folgen mit einer direkten Viktimisierung durch elterliche Gewalt vergleichbar ist.
Der Betreuer übernimmt für die von ihm betreute Person (z.B. die sorgeberechtigte Mutter eines Pflegekindes) nicht die Vertretung in deren elterlichen Angelegenheiten. Sollte die Ausübung des Sorgerechtes durch die Mutter nicht im Sinne des Kindes erfolgen können, muss für das Kind ein Pfleger oder Vormund bestellt werden.