Alles weist darauf hin, dass unser Pflegekind FASD hat. Die Mutter, die das volle Sorgerecht hat, stimmt einer entsprechenden Untersuchung und möglichen Feststellung aber nicht zu. Was können wir tun?
Unsere Pflegetochter hat eine geistig behinderte Mutter. Diese steht unter Betreuung, hat das Sorgerecht für das Mädchen und ist seit zwei Jahren nicht mehr zu erreichen. Nun muss es eine dringende medizinische Entscheidung für unsere Pflegetochter geben. Was machen wir nun?
Leitsatz der Entscheidung des OLG Bremen: Wird der allein sorgeberechtigten Kindesmutter das Sorgerecht entzogen, kann eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater nicht nur dann ausscheiden, wenn sie kindeswohlgefährdend wäre, sondern schon dann, wenn ihr weniger gewichtige Nachteile für das Kind entgegenstehen, die im konkreten Fall die Übertragung als dem Wohl des Kindes widersprechend erscheinen lassen (hier: unsicher-vermeidende Bindung des seit mehr als 20 Monaten fremdplatzierten vierjährigen Kindes an den in seiner Erziehungsfähigkeit deutlich eingeschränkten Kindesvater, der aktuell versucht, im Wege eines begleiteten Umgangs eine stabile Beziehung zu dem Kind aufzubauen).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Urteil das Beschwerderecht von Pflegeeltern abgelehnt und dies ausführlich begründet. Darüber hinaus ging es in diesem Verfahren auch um die Beschwerdemöglichkeit ehemaliger Pflegeeltern z.B. in Fragen der Bestellung eines Ergänzungspflegers.
Das Kompetenzzentrum Berlin - Service für Fachdienste - hat in 2019 eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel " Ehrenamtliche Einzelvormundschaft qualifizieren". Diese Broschüre ist eine Arbeitshilfe in neun praktischen Schritten - vom Sondieren, übers Planen bis hin zur Umsetzung. Der Text bietet eine Handreichung für zukünftiges Tun in der Einzelvormundschaft - sowohl für Interessierte als auch für Fachkräfte der Jugendhilfe.
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde einer leiblichen Mutter auf Rückübertragung des Sorgerechts und Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie zurückgewiesen. Hier können Sie das Urteil lesen und erhalten eine Erläuterung dazu.
Rechtskräftiger Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts
Hamm vom 29.03.2016 (2 UF 223/15) in dem verdeutlicht wird, dass der Vormund eine durch sorgebrechtigte Eltern bestimmte Religionszugehörigkeit seines Mündels, welches in einer Pflegefamilie lebt, nicht ändern kann.
Die Pflegeeltern haben die Möglichkeit gemäß § 1630 Abs. 3 BGB einen Teil des Sorgerechtes freiwillig von den leiblichen Eltern - soweit sie noch das Sorgerecht selbst haben - übertragen zu bekommen.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Nov. 2014 erläutert deutlich, dass ein Sorgerechtsentzug eine klare Kindeswohlgefährdung voraussetzt und beschäftigt sich besonders mit dem Gutachten, welches in den Vorinstanzen zum Sorgerechtsentzug geführt hat.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
am 28. November 2012 hat Dr. Thomas Meysen vom DIJuF Hinweise für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erarbeitet.
Die größte rechtliche Problematik für Pflegeeltern ist die fortdauernde rechtliche Unsicherheit des Pflegeverhältnisses. Die Rechtslage klafft hier deutlich auseinander mit der faktischen Lage. Mit zunehmender Pflegedauer wird das Kind faktisch immer enger in die Pflegefamilie eingebunden. Jedoch wächst nicht im gleichen Umfang die rechtliche Sicherheit, obwohl diese gerade für Pflegekinder mit teilweise schwierigster Vorgeschichte von existentieller Bedeutung wäre.
Der Betreuer übernimmt für die von ihm betreute Person (z.B. die sorgeberechtigte Mutter eines Pflegekindes) nicht die Vertretung in deren elterlichen Angelegenheiten. Sollte die Ausübung des Sorgerechtes durch die Mutter nicht im Sinne des Kindes erfolgen können, muss für das Kind ein Pfleger oder Vormund bestellt werden.
Nachlassvorsorge für Eltern von Adoptivkindern oder leiblichen Kindern. Pflegeeltern können diese Form der Nachlassvorsorge für ihre Pflegekinder nicht betreiben, da ihnen die rechtliche Postion dazu fehlt.
Eltern haben bis zum Verfassungsgericht gegen den Entzug eines Teils der Elterlichen Sorge wegen Misshandlung ihre Kindes geklagt und sahen ihr Elternrecht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nicht angenommen und bestätigte den Beschluss des OLG. (Pressemitteilung des BVerfG vom 11.November 2022.)
Der Vater eines kleinen Mädchens, das bei seiner Großmutter lebt, darf gemäß eines Urteils das Amtsgericht Hannover Bilder seiner Tochter nicht im Internet veröffentlichen, weil die für das Kind sorgeberechtigte Großmutter ihm dies untersagt hatte.
Erfolg der Beschwerde der Pflegeeltern. Der angeordnete kurzfristige Wechsel des Kindes in den Haushalt des Vaters ist aufzuheben bzw. bis auf weiteres auszusetzen. Der (unbefristete) Verbleib des Kindes bei seinen Pflegeeltern ist anzuordnen. Zusätzlich ist der Umgang der Mutter neu zu regeln.
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Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes