Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihren Herkunftsfamilien sind ein wesentliches Element in Pflegeverhältnissen. Die Frage nach Reformbedarf bei Besuchskontakten in Pflegeverhältnissen soll in diesem Artikel vor allem unter Berücksichtigung der Sichtweise der Kinder, Pflegeeltern und Herkunftseltern beantwortet werden.
Eine Jugendliche, die im Haushalt ihrer Eltern lebte, wandte sich zunächst an einer Lehrerin um Hilfe und wurde sodann beim Jugendamt Inobhut genommen. Seither lebt sie im Haushalt ihrer Halbschwester. Sie hat erklärt, dass sie nicht mehr in den elterlichen Haushalt zurückkehren wolle. Dort habe es immer Chaos gegeben. Ihr Vater habe sie wegen Kleinigkeiten geschlagen, getreten oder ignoriert. Ihre Mutter habe ihr nicht geholfen. Da sie Angst vor ihrem Vater habe, wolle sie diesen nicht treffen. Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 06.06.2016.
Das OLG Hamm hat die Frage erörtert, ob es dem Kindeswohl dienlich ist, wenn neben den geschiedenen Kindeseltern auch der Verlobte der Mutter Kontakte zum Kind erhält, oder ob diese Kontakte die Eingewöhnung des Kindes in die neue Pflegefamilie erschweren.
Ein Kind hat im elterlichen Haushalt mehrfach schwere Verletzungen erlitten und lebt daher in einer Pflegefamilie. Nach Urteil eines Amtsgerichts sollte dieses Kind zunächst wieder zu den leiblichen Eltern zurückgeführt werden, es gab wieder vermehrten Umgang. Das OLG Koblenz hat diesen vermehrten Umgang nun abgelehnt und damit das Amtsgerichtsurteil aufgehoben. Die Begründung lesen Sie hier.
Die gerichtliche Regelung des Umgangs dient der Sicherung des Kindeswohls. Die dortigen Vereinbarungen sind vollumfänglich einzuhalten und begrenzen alle Kontakte des Umgangsberechtigtem mit dem Kind nur auf die dort vereinbarten Regelungen.
In einem Urteil hat sich das OLG Schleswig ausführlich über die Bedeutung einer Ablehnung von Besuchskontakten durch die Kinder geäußert und zur Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens Stellung bezogen.
Möglichkeiten und Umfang der Aufgaben des Vormundes besonders für ein Kind mit Behinderungen. Hervorragende Praxis-Tipps und Anregungen (Vorlagen) für Schreiben an das Gericht, Anregungen für Vormundschaftliche Berichte, Umgang mit Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Briefwechsel im Rahmen der Opferentschädigung, Detailinformationen zu Vermögensverwaltung und Besuchkontakten.
Das Urteil ist beschäftigt sich mit der Bedeutung des Kindeswohls und der Bedeutung des Elternrechts in Fragen des Umgangs. Das Kammergericht setzt sich intensiv mit der Frage des eigenen Willen von Kindern oder Jugendlichen auseinander und dessen Bedeutung für die Beschlussfassung.
Beratung und Begleitung von Besuchskontakten für Pflegekinder mit ihrer Herkunftsfamilie im Rahmen der Maßnahme § 18 Abs. 3 SGB VIII - von "Horizonte für Familien gGmbH" aus Berlin
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umgangsausschluss bei einem Pflegekind gegenüber seinen Herkunftseltern, der zum Schutz des Kindes im Einzelfall auch unter Berücksichtigung von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu lässig und erforderlich ist, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.
Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihrer Herkunftsfamilie bewegen die Gefühle der beteiligten Menschen in hohem Maße. Wie sehr Gefühle aufwallen zeigte sich an einem Wochenendseminar zum Thema Besuchskontakte
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dez 12.besagt, dass ein Umgang bei unmittelbarer Gefährdung der Hauptbezugsperson des Kindes auszusetzen ist.
in diesem Referat habe ich die Besuchskontakte einmal aus der Sicht der Kindeswohlbetrachtung in Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zusammengetragen. Hier hat es eine Entwicklung hin zum Kindeswillen und zur deutlichen Einzelfallbegründung gegeben. Zum Schluss des Artikels gehe ich auf die Chance von Besuchskontakten ein und wie sie gut vorbereitet und durchgeführt werden können.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. Die Eltern haben einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht beachtet in diesem Urteil über eine abgelehnte Prozesskostenhilfe für eine Verfassungsbeschwerde die auf ernsthaften Gründen beruhende ablehnende Haltung des Kindes gegenüber Umgangskontakten zu seinen leiblichen Eltern.
Die Universität Siegen hat im Auftrag von PAN e.V. in der Zeit von Februar 2009 bis März 2011 das Projekt „Pflegekinderstimme“ durchgeführt. In diesem Projekt wurden erwachsene Pflegekinder zu ihrem Leben interviewt. Ein Thema war die Frage, wie sie Besuchskontakte erlebt hätten: Hier finden Sie Aussagen zum Erleben von Pflegekindern.
Die Rechtsprechung und Gesetzgebung geht im Grunde herein davon aus, dass es dem Wohle des Kindes entspricht, Kontakte zu seinen Herkunftseltern und seiner Herkunftsfamilie zu haben. Im § 1684 BGB wird der Umgang der Eltern zum Kind daher als Recht, aber auch als Pflicht definiert, während es im gleichen Paragrafen heißt: Das Kind hat ein Recht auf Umgang. Eine Pflicht zum Umgang hat das Kind nicht.
Zu Beginn meines Referats möchte ich eine kleine Szene schildern, die sich bereits vor vielen Jahren ereignete hat und mir dennoch ganz gegenwärtig ist.
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