In Fällen der Unterbringung eines jungen Kindes in Vollzeitpflege hat sich die Umgangsregelung zumindest für einen längeren Zeitraum dem Ziel unterzuordnen, dass das Kind, das bisher tragfähige Bindungen zu seinen Eltern nicht hat entwickeln können, gefestigte Bindungen in seiner neuen Umgebung aufbauen kann.
Auswirkungen von Besuchskontakten auf das Erleben des Kindes hängen von verschiedenen Faktoren ab.Je deutlicher Situation und Befinden des Kindes zu Beginn der Unterbringung festgehalten und beschrieben werden, desto klarer können Stellungnahmen und fachliche Vorschläge erarbeitet werden. Ein Hilfeplan, der schon zu Beginn ausführlich, fachlich und deutlich beschreibt macht zwar zu Anfang viel Arbeit, erleichtert jedoch die Fortführung der Hilfe und mögliche Entscheidungen im hohen Maße. Eine Vorstellung in einer Kinderklinik oder einem SPZ könnten das Bild eines Kindes in entscheidender Weise abrunden und erweitern und die Frage der Zukunftsperspektive des Kindes und der mit dieser Perspektive verbundenen Entscheidung über Besuchskontakte auf festere Füße stellen.
Und – Besuchskontakte sind ein Recht des Kindes, aber keine Pflicht.
Die Frage der Umgangsrechte bzw. Umgangspflichten ist eine der schwierigsten und auch umstrittensten Themen im Pflegekinderwesen. Die Beteiligten schauen, je nachdem in welcher Position sie sich befinden, mit unterschiedlichen Brillen. Besonders die Pflegeeltern erleben Umgangsregelung und Besuchskontakte hautnah. Diese Nähe lässt Pflegeeltern häufig verunsichert reagieren. Es ist daher für die Pflegeeltern wichtig zu wissen, in welchen gesetzlichen Rahmenbedingungen sie sich bewegen, auf was sie sich einlassen müssen und auf was nicht.
Julia ist meine große Schwester, sie ist 10 Jahre alt - ja erst 10. Ich bin 5 Jahre alt und mein Bruder Otto ist 9 Jahre alt. Meine Mutter, die schläft noch. Julia macht immer alles. Sie ist so gesagt meine Schwester und Mutter. Es ist selten, dass meine Mutter mal aufsteht und mich zum Kindergarten bringt.
In unserem Landkreis wird zur Zeit einigen Pflegeeltern das Kindergeld verweigert, da die Kinder Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie haben und somit Bande zur Herkunftsfamilie bestehen würden. Gibt es dazu eine genauere Regelung und wenn ja, wo finde ich die?
Üben beide Pflegeeltern gemeinsam eine Vormundschaft für ihr Pflegekind aus, muss im Scheidungsprozess auch über eine Fortführung bzw. Abänderung des Sorgerechts gesprochen werden.
Mit neun Monaten kommt Marie in die Pflegefamilie. Nach einem dreiviertel Jahr ist die Rückführung geplant. Als ihre Mutter sie holen komm, wehrt sie sich vehement dagegen, in den Kinderwagen gesetzt zu werden. Nur unter lautem Protest verlässt sie die Pflegeeltern.
Wie benehme ich mich denn als Pflegemutter oder Pflegevater im Rahmen eines Besuchskontaktes der Mutter oder dem Vater gegenüber, besonders dann, wenn das Kind zu mir kommt und nicht zu seinen leiblichen Eltern geht? Wenn es z.B. mit mir spielen will, sich von mir trösten lassen will etc. Was mache ich dann?
Unser Pflegesohn hat bisher regelmäßige Besuchskontakte zu seinen Eltern. Nun wird er immer unwilliger und meckert rum. Was ist denn, wenn das Kind im Laufe der Zeit was anderes will?
Unser 14jähriger Pflegesohn möchte in den Ferien drei Wochen bei seinen leiblichen Eltern verbringen. Sind das auch noch ‚Besuchskontakte‘ oder ist das eigentlich schon mehr und können wir als Pflegeeltern das denn entscheiden?
Artikel des Jugendhilfeträgers context e.V. über seine Tätigkeit im Bereich der Besuchskontakte zwischen Kindern in Pflegefamilien oder Erziehungsstellen und deren Eltern.
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht auch dann zusteht, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist.
Wie sind die Besuchskontakte jetzt im Lockdown für Pflegekinder geregelt? Und wie sollen wir uns verhalten, da wir ja keine Geldstrafen bezahlen möchten?
Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.
Ein Kind, welches von seinem Vater lebensgefährlich misshandelt wurde, hat selbst das Recht darüber zu entscheiden, ob diesem Vater Auskunft über seine persönlichen Daten zukommen sollen. Solange das Kind alters- und entwicklungsmäßig keine entsprechende verstandesmäßige Reife besitzt, würde eine Weitergabe seiner persönlichen Daten eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB darstellen und hat deshalb zu unterbleiben.
Bei der Entscheidung, ob Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und ihren Kindern auch nach der Herausnahme bestehen soll, befinden sich Entscheidungsträger und Hilfeplanung - neben den rechtlichen Aspekten - im Spannungsfeld unterschiedlicher Bedürfnisse: den Bedürfnissen und Wünschen auf Elternseite und den Bedürfnissen und Notwendigkeiten auf Seiten des Kindes. Vortrag im Rahmen des Fachtages Pflegekinderhilfe 2015: Besuchskontakte Risiko oder Chance? im SPFZ HH/ 30.11.2015
In dem Verfahren ging es um eine Beschwerde der Mutter gegen den Entzug ihres Sorgerechts durch das Amtsgericht. Das OLG nutzte diesen Beschluss jedoch auch dazu, seine Vorstellung über die Häufigkeit von Besuchskontakten des einjährigen Kindes zu seiner Mutter deutlich zu machen.
Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihren Eltern sind oft für die Kinder verwirrend und überfordernd. Die gilt besonders für jüngere Kinder, die ihre Befindlichkeiten häufig schon während der Kontakte, oft aber erst im Nachhinein in der Pflegefamilie durch ungewöhnliches Verhalten zeigen.
Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
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