Das Bundesverfassungsgericht hat eine Pressemitteilung zu einem umfassenden Urteil vom 22. November 2023 veröffentlicht, in der es um ein Klage von bayrischen Abiturienten ging, die sich durch die Bemerkungen zu ihrer Legasthenie und der damit verbundenen Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen in ihren Abiturzeugnissen benachteiligt sahen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Pressemitteilung zu einem umfassenden Urteil vom 22. November 2023 veröffentlicht, in der es um ein Klage von bayrischen Abiturienten ging, die sich durch die Bemerkungen zu ihrer Legasthenie und der damit verbundenen Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen in ihren Abiturzeugnissen benachteiligt sahen.