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Aufwandsentschädigung

Moses Online Themenheft
Zum dreizehnten Mal publizieren wir auch im Jahre 2023 unser erfolgreiches Themenheft über Finanzangelegenheiten - wie in jedem Jahr frisch aktualisiert und ergänzt um aktuelle Regelungen und Informationen. Nutzen Sie die zahlreichen Tipps und Hinweise - so erhalten Sie alle staatlichen Leistungen für Sie und Ihr Pflegekind, die Ihnen zustehen - und erfahren Sie, was Sie alles auf Ihre Steuern und Abgaben anrechnen lassen können, um Geld zu sparen. Jetzt vorbestellen - die Lieferung erfolgt ungefähr Mitte März.

Verschiedenes

Aktualisierte Finanzvorschrift

Für ehrenamtliche Vormünder erhöht sich ab 2011 die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen

Zur Stärkung des Ehrenamts bei Betreuungen und Vormundschaften wurde die Befreiung von der Einkommenssteuerpflicht erweitert. Ehrenamtliche Vormünder und Betreuer haben nun den gleichen Steuerfreibetrag wie Übungsleiter, Ausbilder etc.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler wird erhöht

Aufwandsentschädigungen (sog. Übungsleiterpauschalen) sind künftig bis zu einem Betrag von 2.400 € frei. Bis zu diesem Betrag müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden