In einer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2009 wird die Kritik an der Stellungnahme des Ehtikrates zurückgewiesen.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates (DER), Edzard Schmidt-Jortzig, betonte , dass der Ethikrat keineswegs – wie es von manchen Kritikern vorgebracht wird – das Leben eines Kindes geringer gewichtet als die Kenntnis um seine Herkunft.
Bundesfamilienministerium Schröder strebt eine Gesetzesregelung zur anonymen Geburt an. Die Anonymität der Mutter soll gegenüber Meldeämtern und Familie gewahrt bleiben, das Kind soll das Recht bekommen, nach 12 bis 14 Jahren Daten einsehen zu können.
Aufgrund einer Anfrage der Stadt Hamburg hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) ein Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kindern in Babyklappen erarbeitet.
Seit 1999 existiert das Angebot der anonymen Kindesabgabe in Deutschland. Babyklappen sind in der Fachöffentlichkeit äußerst umstritten. Das Deutsche Jugendinstitut in München hat jetzt eine umfangreiche Studie zu diesem Thema vorgelegt.
terre des hommes appeliert an Bundesfamilienministerin Schröder Babyklappen zu schließen und das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung auch bei vertraulicher Geburt konsequent umzusetzen.
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
Auf Initiative des BMFSFJ hat das DIJuF ergänzende Hinweise zu den rechtlichen Mindestanforderungen für den Betrieb einer Babyklappe erarbeitet, da im neuen Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt dazu nichts erwähnt ist.
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Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur anonymen Kindesabgabe