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Teilnehmer an Hilfeplangesprächen

Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden. Hier erfahren Sie, welche das sind.

Themen:

Verpflichtet zur Teilnahme sind:

  • Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation),
  • Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger),
  • Pflegepersonen.

Wer kann teilnehmen?

  • nicht sorgeberechtigte Eltern. Die Beteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern ist in § 36 SGB VIII nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen. Der Träger der Jugendhilfe kann sie einbeziehen, wenn er dies für sachlich geboten hält; einen Anspruch auf Beteiligung haben sie aber nicht (Verwaltungsgericht München).
  • Pflegekind,
  • Mögliche Betreuer der Eltern (diese sind nicht die Vertreter des Kindes, nicht dessen Vormund),
  • sonstige Personen zur Klärung der Entwicklung des Kindes z.B. Lehrer, Therapeuten,
  • Personen, die aus Sicht von Beteiligten wichtig sind: Mediatoren, Beistände.
Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

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