Das Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat aus dem von CDU/CSU und SPD vereinbarten Endvorschlag zur SGB VIII-Reform eine Synopse erarbeitet. Eine Ergänzung der Pflegekinderhilfe ist im aktuellen Gesetzvorschlag, der zur Abstimmung dem Bundestag und Bundesrat vorliegt, nicht mehr enthalten. Die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien nach § 54 SGB XII soll nun ohne gesetzliche Zeitbegrenzung möglich sein.
1. Ablehnung der geplanten Änderungen durch die CDU/CSU: * Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes braucht breite fachliche Debatte * Geplante Regelungen sind unangemessen und nicht praxistauglich
2. Erklärung von PFAD-Bundesverband
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat die Internetseite " DIJuF Interaktiv - Information und Austausch zur SGB VIII-Reform" als Diskussionsforum zur SGB VIII-Reform|Information und Austausch zu den Neuerungen im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe angelegt.
Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
Das SGB VIII hat als Bundesgesetz in einigen seiner Paragrafen "Landesrechtsvorbehalte" vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Bundesländer explizit benannte Teile eigenständig regeln können.
Die durch das KJSG neu in das SGB 8 eingebrachte Perspektivklärung über die Dauer des Verbleibs des Kindes außerhalb der eigenen Familie soll besonders der Sicherheit und dem Kontinuitätsempfinden der Kinder dienen.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 12.2.2021 zum Regierungsentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat natürlich Überlegungen und Antworten hervorgerufen. Aus den manchmal unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten der Jugendhilfe werden Teile aus der Stellungnahme des Bundesrates zustimmend oder ablehnend kommentiert und ergänzende Vorschläge gemacht. Hier weisen wir auf die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 12. März 2021 hin.
Wir haben bereits am 16. Februar 2021 eine Stellungnahme von neun Institutionen zur Diskussion der möglichen Veränderungen in Fragen des Kinderschutzes veröffentlicht.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG vom 2. Dezember 2020 verweist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf seine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes und macht deutlich, dass das SGB VIII in seiner heutigen Form eine grundsätzlich gute gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Allerdings müsste es an einigen Stellschrauben den Entwicklungen der Zeit angepasst werden. Der vorliegende Gesetzentwurf biete dazu eine gute Grundlage.
Der vorliegende "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen " (KJSG) greift viele Regelungen älterer Entwürfe auf, modifiziert und differenziert jedoch an einigen bedeutsamen Stellen. Das besondere Verdienst der vorliegenden Fassung liegt vor allem darin, die Perspektive hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu öffnen. Auch begrüßen die Kinderschutz-Zentren die Stärkung der Bedeutung präventiver Ansätze und die ausdrücklich gewollte Verbesserung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern als grundlegendes Gestaltungsprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. In der vorliegenden Stellungnahme nehmen die Kinderschutzzentren zu ausgewählten Abschnitten und Regelungen genauer Stellung.
Die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes hat ebenfalls eine Stellungnahme zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz veröffentlicht. Die Stiftung bewertet den vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des SGB VIII für Pflegekinder, Pflegepersonen und Herkunftseltern grundsätzlich positiv (Teil A und B). Erhebliche Einwände bestehen jedoch insbesondere zu einzelnen Vorschlägen des Entwurfs in Art. 6 (Teil C)
Das Akademie- und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte in Baden-Württemberg hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) veröffentlicht.
Neben der bereits Anfang Oktober veröffentlichen Synopse, hat nun das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erarbeitet, ebenso wie die IGFH. Die IGFH hat im Rahmen des 'Dialogforums Pflegekinder' intensiv auf die Praxissituation und die sich darauf ergebenden notwendigen Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Pflegekinderhilfe hingewiesen. Inzwischen hat es eine Vielzahl von Stellungnahmen der verschiedenen Institutionen gegeben, auf die wir hier hinweisen.
Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) ist das gemeinsame Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien. BiP hat an das Bundesfamilienministerium eine Stellungnahme gesandt, in dem sich die Interessengemeinschaft mit den Bereichen befasst, die behinderte und nichtbehinderte Pflege- und Adoptivkinder und ihre Familien im Focus hat.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ hat eine sehr ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf erarbeitet. Der Titel " Was lange währt, wird endlich gut: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen " weist schon auf eine positive Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft hin. Natürlich weist auch die AGJ noch auf mögliche Verbesserungen hin, hält jedoch den Entwurf "für eine wertvolle rechtliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts".
Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zur SGB-VIII-Reform und zu einzelnen Gesetzesvorhaben
Die Fachverbände der Erziehungshilfe begrüßten den breit angelegten Beteiligungsprozess, um das Recht der Kinder- und Jugendhilfe in einem neuen Anlauf weiterzuentwickeln. Sie haben sich mit ihrer Fachlichkeit und Erfahrung engagiert und konstruktiv in den Prozess eingebracht. Als Interessenvertretung junger Menschen und ihrer Familien sowie der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe richten die Fachverbände den dringenden Appell an die verantwortlichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages!
Zum 'Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft' haben sich siebzehn Institutionen, die mit diesem Thema zu tun haben, zusammengeschlossen. Zur Zeit ist das Bundesforum ebenfalls mit der SGB VIII Reform beschäftigt und hat ein Arbeitspapier dazu entwickelt: "Einwurf zum Prozess „Mitreden – Mitgestalten“ zur Vorbereitung einer SGB VIII-Reform: „Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren – Eltern unter-stützen – Familien stärken“
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SGB VIII Reform: Diskussionen zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf