Verschiedene Institutionen und Träger haben sich zusammengeschlossen zum Thema: Kontakt, Beziehung und Beziehungsgestaltung zwischen Jugendlichen und Vormund*innen aus der Perspektive von Jugendlichen, Vormund*innen und Erziehungspersonen. Im Rahmen der Studie wurde beabsichtigt, erste Einblicke darin zu gewinnen, wie sich Vormundschaften und die damit verbundenen Gestaltungsprozesse zwischen Jugendlichen und ihren Vormund*innen derzeit darstellen. Im November 2020 wird der Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Vormundschaft im Wandel“ in einem Online-Seminar vorgestellt. Jetzt gibt es vorab eine Kurzfassung des Abschlussberichtes.
Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.
Das Kompetenzzentrum Berlin - Service für Fachdienste - hat in 2019 eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel " Ehrenamtliche Einzelvormundschaft qualifizieren". Diese Broschüre ist eine Arbeitshilfe in neun praktischen Schritten - vom Sondieren, übers Planen bis hin zur Umsetzung. Der Text bietet eine Handreichung für zukünftiges Tun in der Einzelvormundschaft - sowohl für Interessierte als auch für Fachkräfte der Jugendhilfe.
Auf Veranlassung der Amtsvormundin wurde ein Pflegekind aus der Pflegefamilie heraus in Obhut genommen. Die Begründung lag in einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, da keine Kooperationsbereitschaft zum Wohle des Kindes mehr bestehe. Die Pflegemutter stellte daraufhin einen Antrag auf Übertragung der Vormundschaft auf sie, um eine möglichst baldige Rückführung des Kindes zu ermöglichen. Das Familiengericht übertrug der Pflegemutter die Einzelvormundschaft. Eine Beschwerde wurde vom OLG Brandenburg zurückgewiesen und der Beschluss bestätigt.
Leitsatz: Ein Verwandter (hier: Schwestern der Kindesmutter), der die Vormundschaft und zugleich die Betreuung eines Kindes übernehmen will, ist bei der Auswahl gemäß § 1779 Abs. 2 BGB nicht vorrangig zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes mit der Auswahl eines anderen Vormundes (hier: Jugendamt/Fachpflegefamilie) besser gedient wäre.
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
In Zusammenarbeit mit GISS - Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, Bremen und DIJuF Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg wurde diese Expertise zur Vormundschaft für das Dialogforum Pflegekinderhilfe erarbeitet. Die Expertise beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Rechte des Pflegekindes und die Aufgaben des Vormundes auf die Erziehung in der Pflegefamilie auswirken. Kooperation zwischen Vormundschaft und Pflegekinderhilfe und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Einzelvormündern sind weitere Bestandteile der Expertise.
Das OLG Dresden hatte zu prüfen, ob ein Verbleib einer Amtsvormundschaft in einem nun nicht mehr zuständigen Jugendamt aus Kindeswohlgründen möglich ist oder wie weit die Vorschrift des § 87 c SGB VIII – örtliche Zuständigkeit – bindend ist.
Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
Tagungsbericht von der Fachtagung im November 2016 der Arbeitsgruppe Fachtungen Jugendhilfe zu den Weiterentwicklungsdiskussionen in der Vormundschaft.
Die Nähe zwischen Verfahrensbeistandschaft und Pflegschaft / Vormundschaft und warum es Sinn macht, beide in einer BAG Verfahrensbeistand und Vormundschaft zusammen zu fassen.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Diskussionsteilentwurf über die Reform des Vormundschaftsrechts mit Stand 18.August 2016 veröffentlicht. Im Bereich der Vormundschaft soll das BGB neu gefasst werden. Der Teilentwurf beschäftigt sich mit der Begründung, der Führung und der Beendigung der Vormundschaft.
Als Berufsvormund kommen immer wieder die gleichen Probleme bei meinen Mündeln auf, sobald sie 16 Jahre sind und sich Geld verdienen möchten, um für einen Laptop oder Führerschein zu sparen: Die Jugendlichen suchen sich einen Job und erfahren dann, dass 2/3 des Lohnes an das Jugendamt abgegeben werden muss. Es ist daher dringend geboten, dass der Gesetzgeber eine Änderung bei der Heranziehung der Jugendlichen für die Kosten einer Unterbringung vornimmt.
Beschluss Amtsgericht München: Für ein Pflegekind können zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gemeinsam als Vormünder bestellt werden.
Möglichkeiten und Umfang der Aufgaben des Vormundes besonders für ein Kind mit Behinderungen. Hervorragende Praxis-Tipps und Anregungen (Vorlagen) für Schreiben an das Gericht, Anregungen für Vormundschaftliche Berichte, Umgang mit Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Briefwechsel im Rahmen der Opferentschädigung, Detailinformationen zu Vermögensverwaltung und Besuchkontakten.
Vom 10.-12. September 2014 hat das Bundesforum Vormundschaft unter dem Titel „Von der Sorge zur Verantwortung” in Hamburg stattgefunden. Die Materialien, Vorträge etc. sind nun veröffentlicht.
Der Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages e.V. hat Empfehlungen als Ergebnis des 20. Deutschen Familiengerichtstages veröffentlicht - u.a. auch Empfehlungen zur Arbeit und zur Vormundschaft von Pflegeeltern.
Das Verhältnis von Vormund und Mündel ist Gegenstand eines Forschungsprojektes, das vom DIH (Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung) und dem BVVT (Bundesverband Vormundschaftstag e.V.) mit einer Studierendengruppe der Evangelischen Hochschule für Sozialarbeit Berlin durchgeführt wird.
Beteiligung durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens ist erwünscht.
von:
Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes