Sie sind hier

Tiefergehende Information

Taschengeld nicht als Strafe oder Belohnung einsetzen

Taschengeld ist eine feste Größe mit der die Kinder planen können. Sie müssen sich darauf verlassen dürfen. Das Taschengeld darf nicht von der Willkür der Eltern abhängen.

Taschengeld ist eine feste Größe mit der die Kinder planen können. Sie müssen sich darauf verlassen dürfen. Das Taschengeld darf nicht von der Willkür der Eltern abhängen.

Wenn ein Kind viel zerstört, anderen Familienangehörigen Geld klaut, in der Schule Sachen von Schulkameraden mitgehen lässt dann wird oft das Taschengeld als Sühne angezapft oder ganz einbehalten. Für (Pflege)Kinder, die oft keine Wertvorstellungen haben, keine Verlässlichkeit kannten, immer von der Willkür Erwachsener abhängig waren ist eine solche Strafe kontraproduktiv. Hier müssen die (Pflege)Eltern Kompromisse suchen, die einerseits den Grundbedürfnissen des Kindes nach Verlässlichkeit und Eigenbestimmung gerecht werden, und die andererseits dem Kind zeigen, dass es so nicht mit dem Eigentum anderer umgehen darf. (Wertvorstellung) Besonders sinnvoll wäre es hier, mit dem Kind selbst eine Lösung für das Problem zu finden (Teil des Taschengeldes abgeben, vom Ersparten bezahlen, etwas Dazuverdienen und davon begleichen etc. – aber auch mit dem Kind überlegen, was getan werden kann, um es vor „Verführung“ zu schützen und gefährdende Situationen zu vermeiden (z.B. Geldbörse nicht rumliegen lassen).

In dieser Hinsicht interessant ist die Verfügung des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe zum Taschengeld für Heimkinder.

In Punkt 10 heißt es dort:

„Wenn es im Ausnahmefall zwingend geboten ist, einen jungen Menschen unbedingt am Ausgleich eines von ihm verursachten Schadens zu beteiligen, entscheidet darüber sowie über einen angemessen Beitrag die Heimleitung. Zwei Drittel des monatlichen Taschengeldes sind dem jungen Menschen zu belassen. „

Taschengeld bei Unterbringung in der Hilfe zur Erziehung § 34, 35 und 35 a SGB VIII
(Heimunterbringung, Wohngruppen, Erziehungsstellen)

Für Kinder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gibt es Verordnungen, die immer wieder aktualisiert werden.
Zur Information hier die Höhe des Taschengeldes aus dem Rundschreiben 35/2009 vom 16.6.08 des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe zum „Barbetrag für Kinder und Jugendliche in der Hilfe zur Erziehung nach § 34, 35, 35 a“

Alter: 4 und 5 Jahre 4,20 € (monatl.)
Alter: 6 Jahre 8,70 €
Alter: 7 Jahre 12,70 €
Alter: 8 Jahre 17,30 €
Alter: 9 und 10 Jahre 21,50 €
Alter: 11 Jahre 25,90 €
Alter: 12 Jahre 30,20 €
Alter: 13 Jahre 34,40 €
Alter: 14 Jahre 43,20 €
Alter: 15 Jahre 47,40 €
Alter: 16 Jahre 56,10 €
Alter: 17 Jahre 60,20 €

Barbetrag für Junge Volljährige: 94,77 €

Letzte Aktualisierung am: 
20.02.2009

Das könnte Sie auch interessieren

Alltag mit Kindern

Budgetkompass für Jugendliche: Niemals Ebbe in der Kasse

Der brandneue Ratgeber hilft dabei, das Beste aus den Finanzen zu machen
Hinweis

Tipps zur Finanzerziehung

Im September erschien vom Deutschen Jugendinstitut die Broschüre "Taschengeld und Gelderziehung". Neben den Erläuterungen zum Taschengeld, auf die wir bereits Mitte September hingewiesen haben, wird in diesem Arbeitspapier auch das sogenannte 'Budgetgeld' beschrieben. Dieses Budgetgeld ist eine monatlich festgelegte Summe zusätzlich zum Taschengeld und dient für festgelegte Ausgaben wie Kleidung oder Schulmaterial. Das DJI hat in der aktuellen Broschüre den Vorschlag gemacht, mit dieser Form der Finanzerziehung schon mit Kindern ab 12 Jahren zu beginnen.
Projekt

Taschengeld und Gelderziehung

Das DJI - Deutsches Jugendinstitut setzt sich bereits seit vielen Jahren mit diesem Thema auseinander. Nun wurde die Expertise 'Taschengeld und Gelderziehung' aktualisiert und erweitert. Im Vordergrund standen hierbei die Empfehlungen für Taschengeld und Budgetgeld, die auf Basis von Literaturrecherchen, Analysen der Daten des DJI-Surveys AID:A und Auswertungen der Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) angepasst wurden.
Alltag mit Kindern

Geld und Konsum - Herausforderung für Kinder

Kaum eine Zielgruppe nimmt bei der langfristigen Strategieplanung von Unternehmen einen wichtigeren Platz ein als die 10- bis 18-Jährigen. Die Hersteller von Markenprodukten leisten dabei ganze Arbeit. Die Landesstiftung Baden-Württemberg hat eine Broschüre zum Thema herausgebracht.
Tiefergehende Information

Gedanken rund ums Taschengeld

Einige Hinweise zum Umgang mit dem Taschengeld. Geldgeschenke, Dazuverdienen.
Hinweis

Taschengeld

Das DJI - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine Pressemitteilung zu seiner aktualisierten Taschengeldempfehlung herausgegeben.
Tiefergehende Information

Taschengeld für Kinder in Pflegefamilien

Für Kinder in Pflegefamilien gibt es keine bestimmten Empfehlungen oder Verordnungen. Pflegefamilien sind private Familien, die ein Kind bei sich aufgenommen haben, für deren Versorgung, Erziehung und Pflege sie verantwortlich sind.

Careleaver und Finanzen

Die Stiftung Deutschland im Plus und das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) haben die zweite Auflage des Leifadens "Carelaever und Finanzen" herausgegeben. Dieser Leitfaden ist ein finanzieller Ratgeber für Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen, Erzieherinnen und Pflegeeltern mit Tipps für eine gute Begleitung von der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit.
Tiefergehende Information

DJI - Empfehlungen zu Taschengeld und Gelderziehung

In der Expertise wurde das Thema Taschengeld fundiert aufgearbeitet und den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Geld anhand empirischer Befunde und aktueller Publikationen analysiert.