Zwischenruf der IGfH anlässlich der Debatte um die Wirksamkeit ambulanter Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen
Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren, möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen
Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren (zuletzt die Landesregierung Schleswig-Holstein Drucksache 18/2025, veröffentlicht 2014), möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen. Der vorliegende Zwischenruf der IGfH warnt vor einer Engführung der Aufgaben von ambulanten Hilfen und verweist darauf, dass die zentralen Fragen lauten: Wie stellen ambulante Hilfen sicher, dass Gefährdungen von Kindern wirkungsvoll abgeholfen wird und wie tun sie das unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Tatsache, dass sie nicht vom Jugendamt gesteuerte „Agenten“, also im Auftrag des Staates, sondern – mindestens gleichwertig – im Auftrag der Familie tätig sind? Wie stellen sie zur Gewährleistung des Kinderschutzes die Balance her zwischen schützender Intervention einerseits und familienorientierter Dienstleistung andererseits?
Fachliche Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) "Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern"
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Parlamentarier*innen und Bundesministerium bringen erste Langzeitstudie in Deutschland zum Übergang junger Menschen aus Pflegefamilien und Wohngruppen auf den Weg. Die Studie „CLS | Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“ untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen von der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) oder dem Aufwachsen in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) ins Erwachsenenleben. Die Projektlaufzeit beginnt im Sommer 2021 und endet im Jahr 2030. Die Untersuchung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer ersten Förderphase zunächst bis Ende 2024 gefördert.
Vom Fachtag "von Care-Leavern lernen" - mit dem Untertitel " Übergänge junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen" gibt es einen Rückblick und die Veröffentlichung aller Papiere.
Auf der Bundesfachtagung der IGFH "Mit zwei Familien leben" – Professionelles Handeln in Erziehungsstellen und der Pflegekinderhilfe" im März 2012 wurde auch das Thema der Geschwistervermittlung in einer von Dr. Müller-Schlotmann angebotenen Arbeitsgruppe diskutiert.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Tagungsbericht der internationalen und nationalen Expertenworkshops im Projekt „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe? – Gelungene Unterstützungsmodelle für Care Leaver“ (IGfH, Universität Hildesheim)
von:
Zwischenruf der IGfH anlässlich der Debatte um die Wirksamkeit ambulanter Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen
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Aus der Webseite der IGFH
Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren (zuletzt die Landesregierung Schleswig-Holstein Drucksache 18/2025, veröffentlicht 2014), möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen. Der vorliegende Zwischenruf der IGfH warnt vor einer Engführung der Aufgaben von ambulanten Hilfen und verweist darauf, dass die zentralen Fragen lauten: Wie stellen ambulante Hilfen sicher, dass Gefährdungen von Kindern wirkungsvoll abgeholfen wird und wie tun sie das unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Tatsache, dass sie nicht vom Jugendamt gesteuerte „Agenten“, also im Auftrag des Staates, sondern – mindestens gleichwertig – im Auftrag der Familie tätig sind? Wie stellen sie zur Gewährleistung des Kinderschutzes die Balance her zwischen schützender Intervention einerseits und familienorientierter Dienstleistung andererseits?
Mehr Infos und die komplette Stellungnahme finden Sie HIER