Zwischenruf der IGfH anlässlich der Debatte um die Wirksamkeit ambulanter Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen
Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren, möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen
Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren (zuletzt die Landesregierung Schleswig-Holstein Drucksache 18/2025, veröffentlicht 2014), möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen. Der vorliegende Zwischenruf der IGfH warnt vor einer Engführung der Aufgaben von ambulanten Hilfen und verweist darauf, dass die zentralen Fragen lauten: Wie stellen ambulante Hilfen sicher, dass Gefährdungen von Kindern wirkungsvoll abgeholfen wird und wie tun sie das unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Tatsache, dass sie nicht vom Jugendamt gesteuerte „Agenten“, also im Auftrag des Staates, sondern – mindestens gleichwertig – im Auftrag der Familie tätig sind? Wie stellen sie zur Gewährleistung des Kinderschutzes die Balance her zwischen schützender Intervention einerseits und familienorientierter Dienstleistung andererseits?
Im Forschungskolloquium 2013 der ISS/IGFH informierten ForscherInnen und PraktikerInnen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe über neue Forschungsprojekte.
Der Arbeitsentwurf des BMFSFJ zum neuen SGB VIII vom 23.08.2016 ist vom Tisch - Anfang 2017 soll es einen Referentenentwurf zu einer kleinen SGB VIII Reform geben.
Einordnung der Überlegungen und Entwürfe der Bundesregierung zur Weiterentwicklung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe am 14. Juni 2016 in Frankfurt. Vorträge des Fachtages wurden auf der IGFH-Webseite veröffentlicht.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Die IGFH fordert die ersatzlose Abschaffung aller geschlossenenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe und hat dazu eine Petition eingereicht.
Tagungsbericht der internationalen und nationalen Expertenworkshops im Projekt „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe? – Gelungene Unterstützungsmodelle für Care Leaver“ (IGfH, Universität Hildesheim)
Vom Fachtag "von Care-Leavern lernen" - mit dem Untertitel " Übergänge junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen" gibt es einen Rückblick und die Veröffentlichung aller Papiere.
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) als unabhängiger Fachverband für Erziehungshilfen in Deutschland reagiert mit dieser Stellungnahme auf aktuelle Strukturdebatten der Kinder- und Jugendhilfe und hier speziell der Erziehungshilfen.
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
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Zwischenruf der IGfH anlässlich der Debatte um die Wirksamkeit ambulanter Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen
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Aus der Webseite der IGFH
Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren (zuletzt die Landesregierung Schleswig-Holstein Drucksache 18/2025, veröffentlicht 2014), möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen. Der vorliegende Zwischenruf der IGfH warnt vor einer Engführung der Aufgaben von ambulanten Hilfen und verweist darauf, dass die zentralen Fragen lauten: Wie stellen ambulante Hilfen sicher, dass Gefährdungen von Kindern wirkungsvoll abgeholfen wird und wie tun sie das unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Tatsache, dass sie nicht vom Jugendamt gesteuerte „Agenten“, also im Auftrag des Staates, sondern – mindestens gleichwertig – im Auftrag der Familie tätig sind? Wie stellen sie zur Gewährleistung des Kinderschutzes die Balance her zwischen schützender Intervention einerseits und familienorientierter Dienstleistung andererseits?
Mehr Infos und die komplette Stellungnahme finden Sie HIER