Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess des SGB VIII
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
Die folgenden rechtlichen Änderungen sind recht kritisch zu bewerten:
Der Erziehungsbegriff wird aufgegeben und durch Teilhabe und Entwicklung ersetzt, damit ist Erziehung kein eigenständiger Gegenstand mehr von Hilfeangeboten.
Die Eltern haben nicht länger einen eigenständigen Anspruch auf Erziehungshilfe und die Bindung ihres eingeschränkten Beratungsanspruchs an eine festgestellte Einschränkung ihrer Kinder macht Kinder zu Symptomträgern.
Die überreglulierte und standadisierte Hilfeplanung kommt einer Abschaffung der bisherigen Zielperspektive gleich, nämlich der Herstellung sozialpädagogischer Arbeitsbündnisse.
Die Formunlierung eines einheitlichen Tatgestands ist sprachlich und rechtlich verwirrend und nicht eindeutig.
Vorgesehene verdeckte und offene Absenkungen des Leistungsniveaus für junge Flüchtliche verstärken den Trend zu einer Zwei-Klassengesellschaft im Kinder- und Jugendhilferecht.
Die Finanzierungsarten, der Einstieg in Ausschreibung und Vergabe von Hilfeleistungen für Kinder unf Familien ermöglicht eine einseitige Ausrichtung an fiskalische Vorgaben, was eine Abkehr von der Tarifbindung erleichtert und Folgen für das jugenhilferechtliche Dreieck hat. Der Qualitätsrückbau der Kinder- und Jugendhilfe durch den Vorang kommunaler Finanzinteressen vor einer durch Rechtsanspruch gesicherten Hilfe darf keinesfalls zu vergleichbaren Folgen wie in der Jugendberufshilfe führen.
Die Abkehr von der Veranwortungsgemeinschaft öffentlicher und freier Träger durch einseitige Zuweisung von Leistungen an Träger wirkt sowohl dem Wettbewerb der Leistungsangebote als auch einer kooperativen Verantwortungsgemeinschaft entgegen.
Die Förderung sozialräumlicher Ansätze durch den Vorrang vor individuellen Rechtsanspruchen erreichen zu wollen, ist fachlich nicht zielführend und gefährdet die Gewährung von Einzelfallhilfe. Es geht vielmehr darum, den individuellen Fall im Feld, also in seinen sozialräumlichen Bezügen zu sehen.
Die zugesichte Kostenneutralität für die öffentlichen Jugendhilfeträger ist bisher nicht expliziert worden. Wir haben den Eindruck aus den Praxisgesprächen, dass die Regelungen des Arbeitsentwurfes zu deutlichen personellen Mehrbedarfen führen werden.
Die Einbettung des Reformvorhabens in die Verhandlungen der föderalen Finanzbeziehungen und die diskutierte Verlagerung der Kinder- und Jugendhilfe in die Länderhoheit darf den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen, maßgebliche Werte des Grundgesetzes, wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen. Denn dies führt zu erhöhten Unsicherheiten für hilfesuchende Kinder und Familien in einer modernen mobilen Gesellschaft. Die inklusiv ausgerichtete Kinder- und Jugendhilfe braucht einheitliche bundesweite Regelungen
Impul!se-Papier 6/2023 des AFET-Bundesverbandes. Schulsozialarbeit ist ein stark wachsendes Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Hinzufügung des §13a SGB VIII - Schulsozialarbeit - durch das KJSG wurde dieser Bereich der sozialpädagogischen Arbeit verdeutlicht und rechtlich gefasst.
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e. V hat sein IMPUL!SE-Papier 7-2023 zur fachlichen Diskussion zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz veröffentlicht. Dieses Papier beschäftigt sich mit der Ausführung und Auswirkung des § 4a SGB VIII - Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung - in der Praxis der Jugendhilfe.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
Zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort
AFET-IMPUL!SE-Papier 13 mit der Frage: Ist das KJSG eine schwierige, aber zu leistende Herausforderung zum Wohle der Klient*innen oder der überlaufende Tropfen zur Überlastung öffentlicher Jugendhilfestrukturen?
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
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Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess des SGB VIII
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Auszug aus dem 'Zwischenruf'
Die folgenden rechtlichen Änderungen sind recht kritisch zu bewerten:
Zwischenruf der Verbände
Alle Arbeitspapiere des Bundesfamilienministeriums und alle Stellungnahmen von Experten, Trägern, Institutionen zur Reform - Stand Mitte Oktober 16