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16.09.2015
Stellungnahme

Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie mit der Kinder- und Jugendhilfe

Stellungnahme der dgkjp für eine weitere Verbesserung der Kooperation zwischen Kinder- und Jugendpsychotherapie und der Kinder- und Jugendhilfe mit konkreten Vorschlägen besonders zur Hilfeplanung.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (dgkjp) weist in ihrer Stellungnahme dringend daraufhin, dass es für Kinder- und Jugendliche besonders im Bereich des § 35a SGB VIII eine engere Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe geben muss.

Im Abschnitt "I. Ausgangslage"
wird die grundsätzlich verbesserte Situation der Behandlung und Betreuung beschrieben und die Motwendigkeit der Zusammenarbeit verdeutlicht.

Im Bereich "II. Themenfelder"
werden Vorschläge zur Zusammenarbeit beschrieben:

1. Einbezug in die Planung von Interventionen und Maßnahmen
Beteiligung an der Hilfeplanung (§§ 27 ff, § 36 Abs. 2 und 3 SGB VIII)

2. Einbeziehung der Expertise der KJPP während einer Jugendhilfemaßnahme

3. Entwicklung von Standards und Verständnis für die jeweils andere Profession

4. Minimierung der Verschiebebahnhöfe für die „Schwierigen“

5. Kooperationsvereinbarungen etablieren

Hier können Sie die Stellungnahme lesen