Sie sind hier

01.12.2025

Vielfalt der Kinder- und Jugendhilfe stärken und ausgestalten!

Seit inzwischen 16 Jahren laden die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland – AFET, BVkE, EREV und IGfH – jährlich zu einem Parlamentarischen Gespräch in den Deutschen Bundestag ein. Ziel ist es, im vertrauensvollen Austausch mit Bundestagsabgeordneten aktuelle Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe offen zu diskutieren und gemeinsam Lösungen voranzubringen. Zum letzten Treffen am 28. November 2025 haben die Erziehungsfachverbände ein Positionspapier zur inklusiven Weiterentwicklung des SGB VIII erarbeitet und veröffentlicht.

Positionspapier der Erziehungsfachverbände zum 28. November 2025

1. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Die Fachverbände betonen, dass die inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII weiterhin konsequent umgesetzt werden muss. Die vorrangige Gesamtzuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfeträger für die Kinder- und Jugendhilfe und für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist ein zentraler Bezugspunkt für die Reform des SGB VIII aus Sicht der Verbände. Gesetzlich braucht es daher:
• ein inklusives Leistungssystem in der Kinder- und Jugendhilfe im vorgegebenen Zeitplan bis 2028•verbindliche Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, insbesondere an Übergängen•Entfristung des § 10b SGB VIII für Verfahrenslots*innen•Einheitliche Kinder- und Jugendhilfe und begrenzte Länderrechtsvorbehalte•Absicherung der Schiedsstellenfähigkeit ambulanter Leistungen

2. Kinderschutz und Kindeswohl aus inklusiver Perspektive

Der Kinderschutz wird erneut als kritischer Prüfstein für eine gelingende inklusive Kinder- und Jugendhilfe hervorgehoben. Einrichtungen sind weiterhin zu selten auf die Bedarfe junger Menschen mit Behinderungen vorbereitet. Auch Versorgungslücken für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bleiben bestehen.
Gesetzlich braucht es daher:
• eine klare Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen
• Leitlinien zur besseren Vernetzung der bestehenden Strukturen im Kinderschutz
• Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs junger Geflüchteter zu den Infrastrukturender Kinder- und Jugendhilfe

3. Kinder- und Jugendhilfe als Mitgestalterin des Ganztags

Die Fachverbände unterstreichen, dass Ganztagsbetreuung ein gemeinsames Bildungs- und Unterstützungsangebot von Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist. Die Kinder- und Jugendhilfe ist bereits heute eine zentrale Mitgestalterin des Ganztags - mit eigenständigen fachlichen Standards, sozialpädagogischer Kompetenz und starken freien Trägern. Damit der Rechtsanspruch ab 2026 gelingen kann, müssen diese Perspektiven verbindlich in die Planung, Ausgestaltung und Qualitätssicherung einbezogen werden.
Ganztagsangebote brauchen sozialräumliche Orientierung, Barrierefreiheit und die konsequente Ausrichtung am Wohl der Kinder. Dafür sind verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe ebenso notwendig wie eine klare Aufgaben- und Verantwortungsdefinition. Ein entscheidender Schlüsselfaktor bleibt der Fachkräftebedarf: Multiprofessionelle Teams, gute Arbeitsbedingungen und tarifgerechte Bezahlung sind Voraussetzung für stabile, inklusive Ganztagsstrukturen.

Gesetzlich braucht es daher:
• bundesweit verbindliche Qualitätsstandards, die sich an den fachlichen Standards derKinder- und Jugendhilfe orientieren
• eine strukturelle Verankerung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- undJugendhilfe als gemeinsame Verantwortung
• eine bundesweite Fachkräfteoffensive zur Qualifizierung, Gewinnung und Bindungmultiprofessioneller Teams
• verlässliche Finanzierungsmodelle, die Personal-, Sach- und Investitionskosten dauerhaftsichern

4. Selbstvertretung stärken und Übergänge verlässlich gestalten

Selbstvertretungen ermöglichen Bürger*innen, ihre Interessen eigenständig zu vertreten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Demokratie. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Selbstvertretungen junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung – etwa Careleaver e.V. oder landesweite Jugendhilfevertretungen – gegründet und sich in die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebracht. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird die Bedeutung solcher selbstorganisierter Zusammenschlüsse von jungen Menschen und Eltern erstmals gesetzlich anerkannt (§ 4a SGB VIII). Dies stärkt sowohl demokratische Strukturen als auch die Beteiligten selbst. Noch fehlt es jedoch an struktureller Verankerung. Übergänge junger Menschen in andere Leistungssysteme und in ein selbstbestimmtes Leben scheitern weiterhin an den versäulten Leistungssystemen. Die Schnittstellen im deutschen Sozialleistungssystem müssen auf Bundesebene in den Blick genommen werden.

Gesetzlich braucht es daher:
• eine finanzielle, infrastrukturelle und personelle Förderung von Selbstvertretungen jungerMenschen und Eltern auf Bundes- und Landesebene
• verbindliche Beteiligungsrechte junger Menschen in Gremien wie Jugendhilfeausschüssen
• partizipative Mitwirkung in Einrichtungsaufsicht und -beratung
• verlässliche Übergangsregelungen zwischen Leistungsbereichen, um Hilfeabbrüche zuvermeiden – einen Rechtsstatus Leaving Care gesetzlich verankern

Gemeinsame Perspektive

Alle Beteiligten waren sich einig, dass Vielfalt eine zentrale Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe sein muss – im Denken, im Handeln und in der Struktur. Das Parlamentarische Gespräch 2025 verdeutlicht erneut die Bereitschaft der Fachverbände und der Politik, die Weiterentwicklung des SGB VIII gemeinsam voranzubringen und eine demokratische und inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten.

Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland, 28. November 2025
AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Bultstr. 5a, 30159 Hannover | Kontakt: Dr. Koralia Sekler, sekler@afet-ev.de

BVkE- Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V.
Karlstraße 40, 79104 Freiburg | Kontakt: Stephan Hiller, stephan.hiller@caritas.de

EREV – Evangelischer Erziehungsverband
Flüggestr. 21, 30161 Hannover | Kontakt: Dr. Björn Hagen, b.hagen@erev.de

IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Galvanistr. 30, 60486 Frankfurt |Kontakt: Stefan Wedermann, stefan.wedermann@igfh.de

Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitspapier

Verfahrenslotsen und Teilhabeberatung

AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe hat ein weiteres Arbeitspapier zur inklusiven Jugendhilfe veröffentlicht: "Verfahrenslotsen und Teilhabeberatung (EUB) - Vergleichende Betrachtung und Kooperationsansätze".
Arbeitspapier

Qualitätsanforderungen an die insoweit erfahrenen Fachkräfte

AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Bericht zur Veranstaltung

Öffentliche und freie Träger auf dem Weg zu praktikablen Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe

Der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat Vorträge zu seiner Tagung vom September zu Beschwerdeverfahren in der Jugendhilfe veröffentlicht.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme von neun überregionalen Institutionen zum Bundesratbeschluss in der SGB VIII-Reform

Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Stellungnahme

von:

Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom Dezember 2023 haben die Erziehungsfachverbände IGFH, EREV, BVkE und AFET grundlegenden Prüfsteinen zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet und appellieren damit an die Verantwortlichen, die Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe auch voranzubringen.
Arbeitspapier

von:

Spagat der Jugendämter

Zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort

AFET-IMPUL!SE-Papier 13 mit der Frage: Ist das KJSG eine schwierige, aber zu leistende Herausforderung zum Wohle der Klient*innen oder der überlaufende Tropfen zur Überlastung öffentlicher Jugendhilfestrukturen?
Bericht zur Veranstaltung

AFET im Dialog! Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in gemeinsamer Verantwortung

Bericht über die Jahrestagung der AFET vom 16.-17. November 2022 in Berlin. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde die Umsetzung des KJSG in die Praxis diskutiert und neue Überlegungen vorgestellt. AFET weist außerdem darauf hin, dass ihre überaus erfolgreiche Impulspapierreihe auch im Jahr 2023 weitergeführt wird.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes

Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Arbeitspapier

von:

Grundrechte von Kindern und Jugendlichen - Auftrag und Herausforderung für Fachpolitik und Praxis durch das KJSG

Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
Bericht zur Veranstaltung

von:

„Was wir alleine nicht schaffen …“

Prävention und Gesundheitsförderung im kooperativen Miteinander von Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Ein Tagungsbericht