Unterschiedliche Stellungnahmen von PFAD und BAG KiAP zum Referentenentwurf des BuKiSchuG
Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.
Der PFAD Bundesverband ist mit weit über 2000 Mitgliedern in sechs Landesverbänden und -gruppen sowie zahlreichen Einzelmitgliedern bundesweit vertreten. Die hier vorliegende Stellungnahme wurde gemeinsam mit unseren Landesverbänden erarbeitet. Zwei Verbände möchten die Sonderzuständigkeit für Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege erhalten. Dieser Wunsch fand nicht die Mehrheit im Bundesverband.
Die beiliegende Stellungnahme wurde weiterhin mit dem PFAD für Kinder - Pflege- und Adoptivfamilien - Landesverband Hessen e.V diskutiert und wird von diesem in der vorliegenden Form voll unterstützt.
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verändert als Artikelgesetz mehrere Gesetze. Am umfangreichsten sind dabei die Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches in seiner Gesamtheit eine sehr starke Orientierung auf die Vereinbarung und Einhaltung fachlicher Standards für die sozialpädagogische Arbeit enthält.
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien begrüßt die guten Ansätze des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht, die den Bereich der Vollzeitpflege betreffen. Im Einzelnen nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Die BAG KiAP schreibt zu Beginn ihrer Stellungnahme:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG KiAP) vertritt acht Landesverbände und neun Institutionen, die die Interessen der Pflege- und Adoptivkinder zur Geltung bringen. Wir nehmen wie folgt Stellung zu dem Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes. Unserer Stellungnahme schließen sich folgende Verbände und Organisationen an: PFAD-Baden Württemberg, PFAD Rheinland-Pfalz, PAN e.V. Nordrhein-Westfalen und die Landesarbeitsgemeinschaft KiAP Schleswig-Holstein.
Die Pflegeelternverbände begrüßen, dass der Referentenentwurf auf die Grundrechte der Kinder hinweist. Die Verpflichtung zum Hausbesuch, um die tatsächlichen Gefährdungstatbestände einschätzen zu können, konkretisiert den bisher schon bestehenden Auftrag der staatlichen Gemeinschaft, bei Gefährdung zum Schutze des Kindes tätig zu werden.
Wir sehen keine Notwendigkeit, den Begriff des Kinderschutzbeauftragten einzuführen. Erfahrene Fachkräfte haben gegenüber einem Kinderschutzbeauftragten, dessen Qualifikation evtl. in einem Fortbildungsprogramm erworben wurde, einen großen Vorsprung Wir verweisen auf das Adoptionsvermittlungsgesetz. Dort wird ebenfalls von der erfahrenen Fachkraft gesprochen.
Die Begründung, warum die örtliche Zuständigkeit für ambulante und teilstationäre Leistungen nicht wie bisher an den gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern gebunden ist, können wir nachvollziehen. Wir möchten die Begründung des Regierungsentwurfs zu diesem Punkt zitieren: “Anknüpfungspunkt soll der Lebensort des Kindes oder Jugendlichen sein. Durch diesen kindzentrierten Ansatz sollen die Belange des Kindes oder Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt und seine Interessen gestärkt werden“ (Seite 28 des Referentenentwurfs).
Hier stellt sich uns allerdings die Frage, warum bei ambulanten und teilstationären Maßnahmen dieser kindzentrierte Ansatz gewählt wurde und den Vollzeitpflegekindern dies verweigert werden soll. Bei teilstationären und ambulanten Hilfen leben die Kinder fast ohne Ausnahme in der Herkunftsfamilie. Die Ressourcen sollen in der Herkunftsfamilie gestärkt werden. Das Ziel ist, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und diese gleichzeitig zu entlasten, um eine Gefährdung des Kindeswohls zu vermeiden.
Bei Vollzeitpflegekindern handelt es sich ausnahmslos um Kinder, deren körperliche oder geistige Ent-wicklung in der Herkunftsfamilie erheblich gefährdet war und die in § 1 des Bundeskinderschutzgesetzes
genannte staatliche Mitverantwortung zum Kinderschutz in Zusammenarbeit mit den Eltern nicht erfüllt werden konnte.
Die kompletten Stellungnahmen beider Verbände finden sie unter dieser Meldung als pdf-Datei.
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
PFAD Bundesverband e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., die 'Agenda Pflegefamilien' und das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG erarbeitet und dem Bundesministerium zugesandt.
PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
In Zusammenarbeit mit PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. ist das übergeordnete Ziel des Forschungsverbundes »EMPOWERYOU«, Kinder und Jugendliche in Pflege- und Adoptivfamilien bei der Bewältigung früherer traumatischer Erfahrungen zu unterstützen und dem Risiko zukünftiger Mobbing- und Gewalterfahrungen entgegenzuwirken. Hierfür werden im Laufe von vier Jahren (Projektbeginn Anfang 2019) verschiedene Teilprojekte durchgeführt und vielseitige Fragestellungen untersucht.
PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
Der Deutsche Verein veröffentlicht jährlich neue Empfehlungen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege. Da die überwiegende Mehrheit der Bundesländer diese Empfehlungen übernehmen, gibt es vergleichbare Pauschalsätze in der Bundesrepublik. Die Höhe der Pauschalsätze richtet sich auch nach der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Für das Jahr 2023 hat der Deutsche Verein 10 % Erhöhung vorgeschlagen. PFAD-Bundesverband hat in seiner Stellungnahme erläutert, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes nicht ausreichend ist.
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung.
PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. konzentriert sich in seiner Stellungnahme von Anfang August 2020 auf die Teile des Referentenentwurfs, die Kinder in Pflegefamilien betreffen. PFAD-Bundesverband begrüßt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, hat jedoch in Bezug auf Mündeln, die in Pflegefamilien leben, Verbesserungsvorschläge.
von:
Unterschiedliche Stellungnahmen von PFAD und BAG KiAP zum Referentenentwurf des BuKiSchuG
Themen:
PFAD beginnt seine Stellungnahme wie folgt :
Der PFAD Bundesverband ist mit weit über 2000 Mitgliedern in sechs Landesverbänden und -gruppen sowie zahlreichen Einzelmitgliedern bundesweit vertreten. Die hier vorliegende Stellungnahme wurde gemeinsam mit unseren Landesverbänden erarbeitet. Zwei Verbände möchten die Sonderzuständigkeit für Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege erhalten. Dieser Wunsch fand nicht die Mehrheit im Bundesverband.
Die beiliegende Stellungnahme wurde weiterhin mit dem PFAD für Kinder - Pflege- und Adoptivfamilien - Landesverband Hessen e.V diskutiert und wird von diesem in der vorliegenden Form voll unterstützt.
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verändert als Artikelgesetz mehrere Gesetze. Am umfangreichsten sind dabei die Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches in seiner Gesamtheit eine sehr starke Orientierung auf die Vereinbarung und Einhaltung fachlicher Standards für die sozialpädagogische Arbeit enthält.
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien begrüßt die guten Ansätze des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht, die den Bereich der Vollzeitpflege betreffen. Im Einzelnen nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Die BAG KiAP schreibt zu Beginn ihrer Stellungnahme:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG KiAP) vertritt acht Landesverbände und neun Institutionen, die die Interessen der Pflege- und Adoptivkinder zur Geltung bringen. Wir nehmen wie folgt Stellung zu dem Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes. Unserer Stellungnahme schließen sich folgende Verbände und Organisationen an: PFAD-Baden Württemberg, PFAD Rheinland-Pfalz, PAN e.V. Nordrhein-Westfalen und die Landesarbeitsgemeinschaft KiAP Schleswig-Holstein.
Die Pflegeelternverbände begrüßen, dass der Referentenentwurf auf die Grundrechte der Kinder hinweist. Die Verpflichtung zum Hausbesuch, um die tatsächlichen Gefährdungstatbestände einschätzen zu können, konkretisiert den bisher schon bestehenden Auftrag der staatlichen Gemeinschaft, bei Gefährdung zum Schutze des Kindes tätig zu werden.
Wir sehen keine Notwendigkeit, den Begriff des Kinderschutzbeauftragten einzuführen. Erfahrene Fachkräfte haben gegenüber einem Kinderschutzbeauftragten, dessen Qualifikation evtl. in einem Fortbildungsprogramm erworben wurde, einen großen Vorsprung Wir verweisen auf das Adoptionsvermittlungsgesetz. Dort wird ebenfalls von der erfahrenen Fachkraft gesprochen.
Die Begründung, warum die örtliche Zuständigkeit für ambulante und teilstationäre Leistungen nicht wie bisher an den gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern gebunden ist, können wir nachvollziehen. Wir möchten die Begründung des Regierungsentwurfs zu diesem Punkt zitieren: “Anknüpfungspunkt soll der Lebensort des Kindes oder Jugendlichen sein. Durch diesen kindzentrierten Ansatz sollen die Belange des Kindes oder Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt und seine Interessen gestärkt werden“ (Seite 28 des Referentenentwurfs).
Hier stellt sich uns allerdings die Frage, warum bei ambulanten und teilstationären Maßnahmen dieser kindzentrierte Ansatz gewählt wurde und den Vollzeitpflegekindern dies verweigert werden soll. Bei teilstationären und ambulanten Hilfen leben die Kinder fast ohne Ausnahme in der Herkunftsfamilie. Die Ressourcen sollen in der Herkunftsfamilie gestärkt werden. Das Ziel ist, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und diese gleichzeitig zu entlasten, um eine Gefährdung des Kindeswohls zu vermeiden.
Bei Vollzeitpflegekindern handelt es sich ausnahmslos um Kinder, deren körperliche oder geistige Ent-wicklung in der Herkunftsfamilie erheblich gefährdet war und die in § 1 des Bundeskinderschutzgesetzes
genannte staatliche Mitverantwortung zum Kinderschutz in Zusammenarbeit mit den Eltern nicht erfüllt werden konnte.
Die kompletten Stellungnahmen beider Verbände finden sie unter dieser Meldung als pdf-Datei.
PFAD-Stellungnahme Referentenentwurf BKiSchG.pdf
BAG KiAP Stellungnahme Referentenentwurf BuKiSchG.pdf