Die Schaffung von Ombuds- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche hält Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Stadt München, für dringend notwendig.
„Wenn Kinderrechte nicht eingehalten werden, braucht es ein rechtliches, niederschwelliges Beratungssystem“, sagte die Sachverständige in der nicht öffentlichen Sitzung der Kinderkommission am 7. November. Dazu müssten jedoch Bund, Land und Kommune eng zusammenarbeiten, unterstreicht Frädrich.
Derzeit gebe es in Deutschland rund 100 Kommunen mit eigenen Kinderinteressenvertretungen. Viel zu wenig, darüber war man sich bei dem Expertengespräch einig. Denn beim Thema Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen gebe noch Handlungsbedarf. Zwar habe sich die Situation speziell in den letzten fünf Jahren stark verbessert, doch die tatsächliche Umsetzung sei noch nicht ausreichend, so Frädrich. „Es gibt noch keine strukturierte, systematische Verankerung. Bei Beteiligung hängt vieles von dem Engagement Einzelner ab“, gibt die Sachverständige zu bedenken und ergänzt: „Ich glaube, Kinder und Jugendliche haben noch sehr viel mehr Potential. Das Feld ist noch sehr entwicklungsfähig.“
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für sie stark mit dem Thema Kinderrechte verbunden. Deshalb sei die Einrichtung von zentralen Stellen, die als Beschwerde- und Fachstelle für Partizipation fungieren, ein wichtiges Ziel, wenn es um die Belange von Kindern geht.
Das durch die 'Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe' beauftragte Rechtsgutachten soll klären, an welchen Stellen die verschiedenene Aufgaben einer Ombudschaft in der Jugendhilfe gesetzlich verankert werden können.
Die Ombudschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist noch nicht lange Praxis und wirft einige rechtliche Fragen auf, die deutlich wurden und die noch nicht klar beantwortet werden konnten.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat sich mit einem offenen Brief an der Diskussion um Inhalt und Perspektive der Ombudschaft in Niedersachsen beteiligt. Mit dem neuen § 9a SGB VIII „Ombudsstellen“ sind die Länder verpflichtet, bedarfsgerechte unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das diese Aufgabe in Angriff genommen hat
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ- verabschiedete ein Diskussionspapier zu Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern.
Das BeBeE - Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen arbeitet als Ombudsstelle in der Jugendhilfe und hat seinen Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Das Beratungsangebot richtet sich an (sorgeberechtigte) Eltern, an Pflegeeltern und an Jugendliche und junge Erwachsene, wenn diese eine Hilfe zur Erziehung nach §§ 27ff SGBV III aktuell in Anspruch nehmen oder einen Antrag auf diese unterstützende Hilfe stellen möchten. Ebenfalls können Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe die Beratung zu allgemeinen Themen in Anspruch nehmen
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat zu der Thematik der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden sowohl grundsätzliche Fragen, als auch Fragen z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet.
Ombudschaften als Normalfall zur Partizipation. Ein Diskussionspapier des Arbeitskreises der Jugendhilfereferentinnen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Im Auftrag der Netzwerkstelle "Ombudschaft in der Jugendhilfe" hat Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner ein Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII geschrieben.
Unabhängige Kinderinteressenvertretungen gefordert
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„Wenn Kinderrechte nicht eingehalten werden, braucht es ein rechtliches, niederschwelliges Beratungssystem“, sagte die Sachverständige in der nicht öffentlichen Sitzung der Kinderkommission am 7. November. Dazu müssten jedoch Bund, Land und Kommune eng zusammenarbeiten, unterstreicht Frädrich.
Derzeit gebe es in Deutschland rund 100 Kommunen mit eigenen Kinderinteressenvertretungen. Viel zu wenig, darüber war man sich bei dem Expertengespräch einig. Denn beim Thema Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen gebe noch Handlungsbedarf. Zwar habe sich die Situation speziell in den letzten fünf Jahren stark verbessert, doch die tatsächliche Umsetzung sei noch nicht ausreichend, so Frädrich. „Es gibt noch keine strukturierte, systematische Verankerung. Bei Beteiligung hängt vieles von dem Engagement Einzelner ab“, gibt die Sachverständige zu bedenken und ergänzt: „Ich glaube, Kinder und Jugendliche haben noch sehr viel mehr Potential. Das Feld ist noch sehr entwicklungsfähig.“
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für sie stark mit dem Thema Kinderrechte verbunden. Deshalb sei die Einrichtung von zentralen Stellen, die als Beschwerde- und Fachstelle für Partizipation fungieren, ein wichtiges Ziel, wenn es um die Belange von Kindern geht.
Quelle: heute im bundestag vom 8.11.2012