Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat wie im Koalitionsvertrag vorgesehen einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt, zu dem wir vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins nachfolgend Stellung nehmen. Der Entwurf wird in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen vom Deutschen Verein unterstützt: Die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt sowie die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen stehen im Zentrum vieler Neuregelungen. Die Vielfalt der Vormundschaftsformen wird in einem klar strukturierten System zusammengefasst, ebenso wie die rechtliche Betreuung, gewillkürte Bevollmächtigung und neu geschaffene gesetzliche Ehegattenvertretung. Auch die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt an wesentlichen Stellen eine spürbare Stärkung. Das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert.
Die Ernsthaftigkeit des Anliegens, betroffene Personen insgesamt besser zu informieren, stärker einzubinden und ins Zentrum zu stellen, zeigt sich auch darin, dass eine umfassende Erklärung des Reformvorhabens in Leichter Sprache vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Webseite zur Verfügung gestellt wird.
Über die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen von Vormundschaft und Betreuung hinaus fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten, um Bedarfe und Probleme einordnen und Qualitätsstandards flächendeckend umsetzen zu können. Mit Blick auf die zum Teil sehr einschneidenden Veränderungsvorschläge empfiehlt der Deutsche Verein eine Evaluation zu Auswirkungen der Reform.
Der Deutsche Verein bedankt sich für die frühe Einbeziehung in den Gesetzgebungsprozess. Insbesondere im Rahmen des partizipativen Diskussionsprozesses zum Betreuungsrecht wurde den verschiedenen Akteuren des Betreuungswesens, sowie im Rahmen eines Selbstvertreter-Workshops auch den im Mittelpunkt der Regelungen stehenden Betroffenen selbst, Gelegenheit gegeben, ihre wesentlichen Anliegen einzubringen. Für das Vormundschaftsrecht wurden der Fachöffentlichkeit frühzeitig Diskussionsentwürfe vorgelegt. Viele Ergebnisse dieses umfassenden Austauschs im Vorfeld der Reform finden sich im Referentenentwurf wieder.
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Themen:
Einleitung der Stellungnahme
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat wie im Koalitionsvertrag vorgesehen einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt, zu dem wir vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins nachfolgend Stellung nehmen. Der Entwurf wird in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen vom Deutschen Verein unterstützt: Die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt sowie die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen stehen im Zentrum vieler Neuregelungen. Die Vielfalt der Vormundschaftsformen wird in einem klar strukturierten System zusammengefasst, ebenso wie die rechtliche Betreuung, gewillkürte Bevollmächtigung und neu geschaffene gesetzliche Ehegattenvertretung. Auch die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt an wesentlichen Stellen eine spürbare Stärkung. Das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert.
Die Ernsthaftigkeit des Anliegens, betroffene Personen insgesamt besser zu informieren, stärker einzubinden und ins Zentrum zu stellen, zeigt sich auch darin, dass eine umfassende Erklärung des Reformvorhabens in Leichter Sprache vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Webseite zur Verfügung gestellt wird.
Über die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen von Vormundschaft und Betreuung hinaus fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten, um Bedarfe und Probleme einordnen und Qualitätsstandards flächendeckend umsetzen zu können. Mit Blick auf die zum Teil sehr einschneidenden Veränderungsvorschläge empfiehlt der Deutsche Verein eine Evaluation zu Auswirkungen der Reform.
Der Deutsche Verein bedankt sich für die frühe Einbeziehung in den Gesetzgebungsprozess. Insbesondere im Rahmen des partizipativen Diskussionsprozesses zum Betreuungsrecht wurde den verschiedenen Akteuren des Betreuungswesens, sowie im Rahmen eines Selbstvertreter-Workshops auch den im Mittelpunkt der Regelungen stehenden Betroffenen selbst, Gelegenheit gegeben, ihre wesentlichen Anliegen einzubringen. Für das Vormundschaftsrecht wurden der Fachöffentlichkeit frühzeitig Diskussionsentwürfe vorgelegt. Viele Ergebnisse dieses umfassenden Austauschs im Vorfeld der Reform finden sich im Referentenentwurf wieder.