Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Aus der Veröffentlichung des Deutschen Vereins zur Stellungnahme:
Seit der letzten Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt; die rechtlichen Rahmenbedingen haben diesen Wandel bisher nicht abbilden können. Einzig die Auslandsadoption hat durch die Implementierung des Haager Adoptionsübereinkommens im Jahr 2002 weitgehende neue Regelungen erfahren, die nunmehr einer Nachjustierung bedürfen.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt deshalb den vorliegenden Referentenentwurf, der vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (EFZA) und der Forderungen der Länder (Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2017) zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung adressiert. Im Zentrum stehen eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption sowie die Förderung von Informationsaustausch und Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie und die Eindämmung von Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt werden. Durch klare Zuständigkeitsregelungen – insbesondere wird im Bereich der Zuständigkeiten die bisherige Möglichkeit, dass Jugendämter Auslandsvermittlung durchführen, gestrichen sowie die Eignungsprüfung und Vermittlung zwischen der örtlichen Ebene und der spezialisierten Auslandsvermittlungsstelle in einen allgemeinen Teil und eine auslandsbezogene Prüfung aufgeteilt – und durch finanzielle Förderung der Tätigkeit der freien Träger für Auslandsvermittlung sollen die Strukturen der Adoptionsvermittlung gestärkt werden. An einigen Stellen wird die bisherige Übung in konkrete Regelungen (z.B. zur Rückgabe der Zulassung) gegossen.
Aufgrund der Kürze der gesetzten Stellungnahmefrist konnte eine Beschlussfassung des Präsidiums des Deutschen Vereins nicht erfolgen. Vorliegend nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Stellung. Insofern sind die Anmerkungen nicht abschließend.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt und unterstützt den Auf- bzw. Ausbau einer systematischen Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen, Jobcenter, Träger der Jugend- und der Eingliederungshilfe. Die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX" geben Impulse und greifen die Weiterentwicklungen der Praxis auf.
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Gutachten des Deutschen Vereins im April 2017 "Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen"
Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
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Aus der Veröffentlichung des Deutschen Vereins zur Stellungnahme:
Seit der letzten Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt; die rechtlichen Rahmenbedingen haben diesen Wandel bisher nicht abbilden können. Einzig die Auslandsadoption hat durch die Implementierung des Haager Adoptionsübereinkommens im Jahr 2002 weitgehende neue Regelungen erfahren, die nunmehr einer Nachjustierung bedürfen.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt deshalb den vorliegenden Referentenentwurf, der vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (EFZA) und der Forderungen der Länder (Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2017) zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung adressiert. Im Zentrum stehen eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption sowie die Förderung von Informationsaustausch und Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie und die Eindämmung von Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt werden. Durch klare Zuständigkeitsregelungen – insbesondere wird im Bereich der Zuständigkeiten die bisherige Möglichkeit, dass Jugendämter Auslandsvermittlung durchführen, gestrichen sowie die Eignungsprüfung und Vermittlung zwischen der örtlichen Ebene und der spezialisierten Auslandsvermittlungsstelle in einen allgemeinen Teil und eine auslandsbezogene Prüfung aufgeteilt – und durch finanzielle Förderung der Tätigkeit der freien Träger für Auslandsvermittlung sollen die Strukturen der Adoptionsvermittlung gestärkt werden. An einigen Stellen wird die bisherige Übung in konkrete Regelungen (z.B. zur Rückgabe der Zulassung) gegossen.
Aufgrund der Kürze der gesetzten Stellungnahmefrist konnte eine Beschlussfassung des Präsidiums des Deutschen Vereins nicht erfolgen. Vorliegend nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Stellung. Insofern sind die Anmerkungen nicht abschließend.