Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur sog. 'grossen Lösung'
Stellungnahme zum Zwischenbericht der Arbeitsgruppe "Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung" - insbesondere zur Frage eines einheitlichen Leistungstatbestands „Hilfen zur Entwicklung“ der sogenannten Großen Lösung.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe teilt nicht alle Annahmen und Schlussfolgerungen des Berichts. Insbesondere die Forderung nach einer einheitlichen Kostenheranziehung bei gleichzeitiger Kostenneutralität, die zeitlich festgelegte Verantwortungsübergabe an den Sozialhilfeträger mit Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Vorschlag, einen einheitlichen, als „Hilfen zur Entwicklung“ titulierten Leistungstatbestand
einzuführen, werden von der Bundesvereinigung Lebenshilfe abgelehnt.
Die Bundesvereinigung spricht sich dafür aus, im Falle der Entscheidung für eine Zusammenfassung der Eingliederungshilfeleistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII einen Tatbestand zu schaffen, der sämtliche Eingliederungshilfeleistungen umfasst.
Die Stellungnahme finden Sie unten als angehängte pdf-Datei.
Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Pflegeeltern sind nicht gesetzlich zur Pflege und Erziehung des ihnen anvertrauten Kindes verpflichtet, sondern entscheiden sich freiwillig dazu, diese Aufgabe zu übernehmen. Nehmen sie ein von Behinderung betroffenes oder bedrohtes Kind auf, sind sie auf geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützungen angewiesen, um diesem Kind ein inklusives Aufwachsen und entsprechende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge legt differenziert langfristig mögliche Optionen zur Überführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen in ein Leistungssystem (SGB VIII oder SGB XII) dar und fordert die Ausschöpfung aller bereits jetzt bestehender Möglichkeiten.
Eine Arbeit von Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening über die Schwierigkeiten, das Schütteltrauma als rechtlich zu wertende Kindesmisshandlung mit dem Recht auf Opferentschädigung zu verstehen.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat einen Sammelband zur inklusiven Hilfeplanung veröffentlicht, in dem erstmals verschiedene theoretische Ansätze, fachliche Perspektiven und pädagogische Konzepte aus dem Bereich der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe gebündelt werden.
Möglichkeiten und Umfang der Aufgaben des Vormundes besonders für ein Kind mit Behinderungen. Hervorragende Praxis-Tipps und Anregungen (Vorlagen) für Schreiben an das Gericht, Anregungen für Vormundschaftliche Berichte, Umgang mit Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Briefwechsel im Rahmen der Opferentschädigung, Detailinformationen zu Vermögensverwaltung und Besuchkontakten.
In einer Pressemitteilung weist der Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf seine Empfehlungen zur Umsetzung der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe vom 21. Juni 2023 hin.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren zum Projekt "Weiterentwicklung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Hilfen und der Prävention seelischer Störungen im Kindes- und Jugendalter in Deutschland - Entwicklung und Abstimmung von Handlungsempfehlungen". In Deutschland besteht ein sich stetig verbesserndes, aber noch keineswegs hinreichendes und umfassendes Versorgungsangebot rund um die Bedarfe psychisch erkrankter und hochbelasteter Kinder und Jugendlicher. An zahlreichen Stellen bleiben Lücken und Schwierigkeiten erkennbar: in Versorgungsvielfalt, in durchgängiger Infrastruktur, in Zugängen und in multiprofessionellem und einrichtungsübergreifendem Miteinander.
Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur sog. 'grossen Lösung'
Themen:
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe teilt nicht alle Annahmen und Schlussfolgerungen des Berichts. Insbesondere die Forderung nach einer einheitlichen Kostenheranziehung bei gleichzeitiger Kostenneutralität, die zeitlich festgelegte Verantwortungsübergabe an den Sozialhilfeträger mit Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Vorschlag, einen einheitlichen, als „Hilfen zur Entwicklung“ titulierten Leistungstatbestand
einzuführen, werden von der Bundesvereinigung Lebenshilfe abgelehnt.
Die Bundesvereinigung spricht sich dafür aus, im Falle der Entscheidung für eine Zusammenfassung der Eingliederungshilfeleistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII einen Tatbestand zu schaffen, der sämtliche Eingliederungshilfeleistungen umfasst.
Die Stellungnahme finden Sie unten als angehängte pdf-Datei.
2012_05_07-Stellungnahme-AG-grosse-Loesung.pdf