Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des 1. KJHSRG
In seiner Sitzung am 25.9.2026 hat sich der Bundesrat (BR) im Rahmen des sog. ersten Durchgangs mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) befasst und eine Stellungnahme abgegeben. Am 30. September hat die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates reagiert.
Das DIJUF hat zu dem Vorgang eine kurze Zusammenfassung veröffentlicht.
Auszug aus dieser Zusammenfassung
Die in § 10c SGB VIII-E vorgesehene Erprobungsklausel lehnt der BR ab, da diese einseitig ohne Kostenausgleich zulasten der Kommunen gehe. Er fordert die Bundesregierung vielmehr auf, zunächst ohne bundesgesetzliche Änderungen über vom Bund finanzierte bundesweite Modellprogramme die erforderlichen Praxisdaten zu erheben. Bis spätestens Ende 2028 sei eine gesetzgeberische Entscheidung über die künftige Gesamtzuständigkeit für Leistungen zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Die entsprechenden Regelungen sollten spätestens zum 1.1.2032 in Kraft treten. In der Konsequenz schlägt der BR schlägt vor, die Verfahrenslotsen nicht zu entfristen, sondern die Befristung bis zum 31.12.2031 zu verlängern und diese mit einem verbindlichen weiteren Reformschritt zu verbinden.
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Empfehlungen der BR-Ausschüsse
Gegenäußerung der Bundesregierung (Anlage 4)
Handlungsfeld Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. lehnt den Kabinettsentwurf zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (KJHSRG) trotz einzelner positiver Aspekte entschieden ab und fordert die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestags und Bundesrats sowie der Arbeitsgruppen der Regierungsfraktionen in einem Offenen Brief vom 08.09.2026 auf, den Entwurf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kritisch zu prüfen.
Das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - hat eine Stellungnahme zu dem am 12.8.2026 beschlossenen Regierungsentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes verfasst, die Vorschläge für weniger Verwaltung, mehr Inklusion und angemessene Finanzierung unterbreitet.
Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des 1. KJHSRG
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