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30.09.2026
Stellungnahme

Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des 1. KJHSRG

In seiner Sitzung am 25.9.2026 hat sich der Bundesrat (BR) im Rahmen des sog. ersten Durchgangs mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) befasst und eine Stellungnahme abgegeben. Am 30. September hat die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates reagiert.

Das DIJUF hat zu dem Vorgang eine kurze Zusammenfassung veröffentlicht.

Auszug aus dieser Zusammenfassung

Die in § 10c SGB VIII-E vorgesehene Erprobungsklausel lehnt der BR ab, da diese einseitig ohne Kostenausgleich zulasten der Kommunen gehe. Er fordert die Bundesregierung vielmehr auf, zunächst ohne bundesgesetzliche Änderungen über vom Bund finanzierte bundesweite Modellprogramme die erforderlichen Praxisdaten zu erheben. Bis spätestens Ende 2028 sei eine gesetzgeberische Entscheidung über die künftige Gesamtzuständigkeit für Leistungen zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Die entsprechenden Regelungen sollten spätestens zum 1.1.2032 in Kraft treten. In der Konsequenz schlägt der BR schlägt vor, die Verfahrenslotsen nicht zu entfristen, sondern die Befristung bis zum 31.12.2031 zu verlängern und diese mit einem verbindlichen weiteren Reformschritt zu verbinden. 

Unter dem u.a. Link kommen Sie auf die Webseite des DIJUF. Von dort aus können Sie alle Links zu 

  • Empfehlungen der BR-Ausschüsse
  • Gegenäußerung der Bundesregierung (Anlage 4)
  • Handlungsfeld Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

aufrufen. 

 

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