Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Die AFET-Stellungnahme beginnt mit nachfolgender Einführung:
Die lange geplante Änderung des Vormundschaftsrechts ist auch relevant für die erzieherischen Hilfen. Dies gilt vor allem für die Rechtsstellung des Vormunds im Verhältnis zur Pflegeperson und zu den Erziehungsstellen. Im Wesentlichen enthält dieser Entwurf Regelungen zur Struktur der Vormundschaften, insbesondere dem Verhältnis der verschiedenen Vormundschaftsformen. Die Rechte des Mündels werden gestärkt. Die Rolle von Pflegeeltern soll gestärkt werden. Diese beabsichtigten Gesetzesänderungen sind zum Großteil zu begrüßen und bewirken vor allem
eine bessere, klarere Strukturierung der Regelungen zur Vormundschaft.
Betonung der Subjektstellung des Kindes durch die Gewährung subjektiver Rechte.
Allerdings sind aus Sicht der Erziehungshilfen einige Punkte auch kritisch. Im Folgenden stellen wir jeweils den Gesetzentwurf, die dazu gehörende Begründung und im Anschluss daran die Einschätzung des AFET dar.
Informationen zum AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.:
Zweck des AFET-Bundesverbandes ist die Beratung und Begleitung seiner Mitglieder und Mitwirkung bei der fachlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung der Erziehungshilfe. AFET versteht sich dahingehend als Plattform für Dialog der unterschiedlichen Bereich der Erziehungshilfe. Das Hauptanliegen des Verbandes ist daher die Förderung des Fachaustauschs und des Wissenstransfers zwischen den unterschiedlichen Bereichen der Fachpraxis und zu den Nachbardisziplinen und die Beratung der Mitglieder in Fachfragen.
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE)
Eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, Caritas, IGFH, EREV zur Verbesserung der digitalen Kommunikation im Rahmen der Jugendhilfe. »Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil", denn Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Damit sind auch die Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor vielfältige pädagogische, ethische, technische und rechtliche Fragen gestellt.
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
Impul!se-Papier 6/2023 des AFET-Bundesverbandes. Schulsozialarbeit ist ein stark wachsendes Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Hinzufügung des §13a SGB VIII - Schulsozialarbeit - durch das KJSG wurde dieser Bereich der sozialpädagogischen Arbeit verdeutlicht und rechtlich gefasst.
Bericht über die Jahrestagung der AFET vom 16.-17. November 2022 in Berlin. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde die Umsetzung des KJSG in die Praxis diskutiert und neue Überlegungen vorgestellt. AFET weist außerdem darauf hin, dass ihre überaus erfolgreiche Impulspapierreihe auch im Jahr 2023 weitergeführt wird.
Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
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