Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Die AFET-Stellungnahme beginnt mit nachfolgender Einführung:
Die lange geplante Änderung des Vormundschaftsrechts ist auch relevant für die erzieherischen Hilfen. Dies gilt vor allem für die Rechtsstellung des Vormunds im Verhältnis zur Pflegeperson und zu den Erziehungsstellen. Im Wesentlichen enthält dieser Entwurf Regelungen zur Struktur der Vormundschaften, insbesondere dem Verhältnis der verschiedenen Vormundschaftsformen. Die Rechte des Mündels werden gestärkt. Die Rolle von Pflegeeltern soll gestärkt werden. Diese beabsichtigten Gesetzesänderungen sind zum Großteil zu begrüßen und bewirken vor allem
eine bessere, klarere Strukturierung der Regelungen zur Vormundschaft.
Betonung der Subjektstellung des Kindes durch die Gewährung subjektiver Rechte.
Allerdings sind aus Sicht der Erziehungshilfen einige Punkte auch kritisch. Im Folgenden stellen wir jeweils den Gesetzentwurf, die dazu gehörende Begründung und im Anschluss daran die Einschätzung des AFET dar.
Informationen zum AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.:
Zweck des AFET-Bundesverbandes ist die Beratung und Begleitung seiner Mitglieder und Mitwirkung bei der fachlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung der Erziehungshilfe. AFET versteht sich dahingehend als Plattform für Dialog der unterschiedlichen Bereich der Erziehungshilfe. Das Hauptanliegen des Verbandes ist daher die Förderung des Fachaustauschs und des Wissenstransfers zwischen den unterschiedlichen Bereichen der Fachpraxis und zu den Nachbardisziplinen und die Beratung der Mitglieder in Fachfragen.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
AFET hat sein achtes IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In diesem geht es um die veränderten Herausforderungen an die Landesjugendämter durch das KJHG. Die Autorin des Arbeitspapiers ist ehemalige Vorsitzende der BAG Landesjugendämter und langjährige Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Das Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz und AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. haben sich mit der Frage der Schulbegleitung in Corona-Zeiten beschäftigt. Da die Schulpraxis nach den Sommerferien noch unklar ist, ist auch die Situation für die Schulbegleitung ungeklärt. Kann und soll Schulbegleitung auch außerhalb des Ortes Schule – im Homeschooling – stattfinden? Der Blick auf die aktuelle Praxis zeigt, dass übergreifende Lösungen für den Umgang mit der Schulbegleitung unter Bedingungen der Corona-Einschränkungen noch fehlen.
Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
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Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes
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Die AFET-Stellungnahme beginnt mit nachfolgender Einführung:
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Zweck des AFET-Bundesverbandes ist die Beratung und Begleitung seiner Mitglieder und Mitwirkung bei der fachlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung der Erziehungshilfe. AFET versteht sich dahingehend als Plattform für Dialog der unterschiedlichen Bereich der Erziehungshilfe. Das Hauptanliegen des Verbandes ist daher die Förderung des Fachaustauschs und des Wissenstransfers zwischen den unterschiedlichen Bereichen der Fachpraxis und zu den Nachbardisziplinen und die Beratung der Mitglieder in Fachfragen.