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27.07.2020

Selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben gehört zu einer inklusiven Gesellschaft

Mit der Bestandsaufnahme und den Empfehlungen möchte der Deutsche Verein eine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erreichen. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt. Zudem sollen die Empfehlungen dazu beitragen, dass junge Menschen mit Unterstützungs- bzw. Förderbedarf, die bisher in keinem Leistungssystem integriert sind, künftig berücksichtigt werden, um frühzeitig Hilfen zu erhalten.

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 17. Juni 2020 die anliegende Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben beschlossen.

Mit der Bestandsaufnahme und den Empfehlungen möchte der Deutsche Verein zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben beitragen. Die Teilhabe am Arbeitsleben zu verwirklichen ist ein wichtiger Baustein einer inklusiven Gesellschaft und eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben insgesamt. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins erörtern ausgewählte wesentliche Leistungsangebote der beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt. So werden u.a. neben den Werkstätten die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführten Instrumente des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter näher beleuchtet. Darüber hinaus werden weitere Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben in den Blick genommen, die einen besonderen Status, z.B. eine Schwerbehinderung, voraussetzen, wie etwa Inklusionsbetriebe und Integrationsfachdienste. Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Unterstützungssystems für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen aufgezeigt. Die Empfehlungen sollen auch eine Hilfestellung für die Beratung der Leistungsträger zu den Möglichkeiten und Angeboten der Teilhabe am Arbeitsleben bieten.

Zudem sollen die Empfehlungen dazu beitragen, dass junge Menschen mit Unterstützungs- bzw. Förderbedarf, die bisher in keinem Leistungssystem integriert sind, künftig berücksichtigt werden, um frühzeitig Hilfen zu erhalten. Daher liegt ein weiteres Augenmerk auf Handlungsoptionen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung oder Unterstützungsbedarf, um ihre Chancen beim Übergang von der Schule in Beruf und damit ihre Lebens- und Teilhabeperspektiven zu verbessern.

Mitteilung des Deutschen Vereins vom 24. Juli 2020

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