Die gesellschaftlichen Wandlungsprozesse mit einer Verschärfung von Armut, sozialen Problemlagen und zunehmender Individualisierung führen zu wachsenden Anforderungen in der sozialen Arbeit, insbesondere auf dem Hintergrund des staatlichen Wächteramtes für das Kindeswohl. Seitens des statistischen Bundesamtes wurde ein rapider Anstieg von erzieherischen Hilfen (HzE) festgestellt. Zwischen 2001 und 2006 liegt der Zuwachs an HzE bei 11%. Seit 1991 sogar bei 79%. Zugleich ist trotz dieses Anstieges der erzieherischen Hilfen ein Rückgang des Stellenvolumens von 4,1 % seit 2001 bundesweit zu verzeichnen (FH Köln & FH Kiel, I. Gissel, Palkovich, M. Rädler, H. Schubert, J. Stegt in: Der Allgemeine Soziale Dienst im Wandel- ein Praxisvergleich aus 2008).
Hinzu kommen seit Einführung des Paragraphen 8 a SGB VIII im Jahr 2005, eine jährlich massiv ansteigende Zahl von Kindeswohlgefährdungsmeldungen.
Die Meldungen über Kinder, welche durch Vernachlässigung und Misshandlung zu Tode gekommen sind, werden auf dem Rücken der MitarbeiterInnen der zuständigen ASD ausgetragen und sorgen in der Folge bei allen SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für zusätzliche psychische Belastungen. Die Arbeit endet nicht bei Dienstschluss, sondern überträgt sich ins Privatleben und führt z.B. zu Schlafstörungen, chronischer Erschöpfung oder Burn Out.
Festzustellen ist, dass nur 10 % der ASD MitarbeiterInnen jünger als 30 Jahre aber 25 % zwischen 50 und 60 Jahre sind (DJI zur Arbeitssituation und Personalbemessung im ASD aus 2008). Der massive öffentliche Druck, das enorme Arbeitsaufkommen, geringe Wertschätzung und Bezahlung sind Gründe, die die Arbeit im ASD vor allem für junge Fachkräfte wenig attraktiv machen.
Die dem Problemdruck nicht adäquat angepassten finanziellen und personellen Ressourcen müssen auf die wachsende Anzahl erzieherischer Hilfen verteilt werden. Hier droht der ASD zwischen den steigenden Anforderungen und dem Versuch durch Budgetierung die Wirksamkeit der Leistungen zu steigern, zerrieben zu werden. Diese Umbauprozesse führen vorerst ebenfalls zu einer Mehrbelastung an Arbeit des ASD.
Deshalb fordern wir:
fortlaufende Anpassung der Personalschlüssel an die Fallzahlen und das Arbeitsaufkommen
Reduzierung der Fallzahlen pro SozialarbeiterIn
tariflichen Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung alters- und berufsspezifischer sowie individueller Belastungen
Vorbeugung von Burn Out Syndrom und Überlastungsdepressionen
gesellschaftliche Anerkennung und Aufwertung der Sozialen Arbeit durch höhere tarifliche Eingruppierung
Die Garantenstellung für das Kindeswohl darf kein individuelles Risiko sein! Reduzierung des Aufwandes der Dokumentation
Aufbau von strukturellen und präventiven Angeboten
Soziale Arbeit sichert unsere volkswirtschaftliche Rendite und den sozialen Frieden.
Wir rufen Arbeitgeber, sozial Verantwortliche und politische Entscheidungsträger auf, unsere Forderungen zu unterstützen.
Haben Eheleute einen durch Alkoholsucht der Mutter behinderten Säugling adoptiert, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt darüber aufgeklärt worden zu sein, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren nachdem die Adoptiveltern Kenntnis über die Gründe für die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer Adoptivtochter erhalten haben.
Ziele, Aufgaben, Methoden, Werte und Orientierung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Hinblick auf die Kinder- und Jugendhilfe - ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Wer haftet für Schäden, die Pflegekinder bei den Pflegeeltern anrichten? Kann die Pflegefamilie vor Schadensfolgen geschützt werden? Die Praxis der Vollzeitpflege muss sich mit diesem Thema beschäftigen.
Immer wieder stellt sich die Frage, in welcher Weise der Amtsvormund seine Aufgaben wahrzunehmen hat: Unterliegt der Amtsvormund den Weisungen seiner Dienststelle? Wie weit gehen die Kompetenzen des Amtsvormunds? Kann der Amtsvormund nach Belieben entscheiden? Wann wird der Amtsvormund abgelöst durch einen Einzelvormund?
Bei der Beteiligung von Herkunftseltern im Hilfeplanprozess gibt es einige Herausforderungen an die fachliche Arbeit. An der Bruchstelle einer Fremdplatzierung von Kindern ist die vom KJHG geforderte Partizipation der Eltern wenig realisiert -- möglicherweise kann sie in vielen Fällen auch nicht wirklich realisiert werden.
Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
Offener Brief der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) Mittelhessen
Themen:
offener Brief:
Die gesellschaftlichen Wandlungsprozesse mit einer Verschärfung von Armut, sozialen Problemlagen und zunehmender Individualisierung führen zu wachsenden Anforderungen in der sozialen Arbeit, insbesondere auf dem Hintergrund des staatlichen Wächteramtes für das Kindeswohl. Seitens des statistischen Bundesamtes wurde ein rapider Anstieg von erzieherischen Hilfen (HzE) festgestellt. Zwischen 2001 und 2006 liegt der Zuwachs an HzE bei 11%. Seit 1991 sogar bei 79%. Zugleich ist trotz dieses Anstieges der erzieherischen Hilfen ein Rückgang des Stellenvolumens von 4,1 % seit 2001 bundesweit zu verzeichnen (FH Köln & FH Kiel, I. Gissel, Palkovich, M. Rädler, H. Schubert, J. Stegt in: Der Allgemeine Soziale Dienst im Wandel- ein Praxisvergleich aus 2008).
Hinzu kommen seit Einführung des Paragraphen 8 a SGB VIII im Jahr 2005, eine jährlich massiv ansteigende Zahl von Kindeswohlgefährdungsmeldungen.
Die Meldungen über Kinder, welche durch Vernachlässigung und Misshandlung zu Tode gekommen sind, werden auf dem Rücken der MitarbeiterInnen der zuständigen ASD ausgetragen und sorgen in der Folge bei allen SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für zusätzliche psychische Belastungen. Die Arbeit endet nicht bei Dienstschluss, sondern überträgt sich ins Privatleben und führt z.B. zu Schlafstörungen, chronischer Erschöpfung oder Burn Out.
Festzustellen ist, dass nur 10 % der ASD MitarbeiterInnen jünger als 30 Jahre aber 25 % zwischen 50 und 60 Jahre sind (DJI zur Arbeitssituation und Personalbemessung im ASD aus 2008). Der massive öffentliche Druck, das enorme Arbeitsaufkommen, geringe Wertschätzung und Bezahlung sind Gründe, die die Arbeit im ASD vor allem für junge Fachkräfte wenig attraktiv machen.
Die dem Problemdruck nicht adäquat angepassten finanziellen und personellen Ressourcen müssen auf die wachsende Anzahl erzieherischer Hilfen verteilt werden. Hier droht der ASD zwischen den steigenden Anforderungen und dem Versuch durch Budgetierung die Wirksamkeit der Leistungen zu steigern, zerrieben zu werden. Diese Umbauprozesse führen vorerst ebenfalls zu einer Mehrbelastung an Arbeit des ASD.
Deshalb fordern wir:
Soziale Arbeit sichert unsere volkswirtschaftliche Rendite und den sozialen Frieden.
Wir rufen Arbeitgeber, sozial Verantwortliche und politische Entscheidungsträger auf, unsere Forderungen zu unterstützen.
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