Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder
Der Menschenrechtsbeauftragte macht darauf aufmerksam, dass das Verbot der Adoption von russischen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare besonders Waisenkindern schadet.
Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am 21. Juni 2013 in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Adoption von russischen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. Einzelpersonen aus Ländern, in denen die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich ist, verbietet.
Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning:
"In Russland leben Hunderttausende Waisenkinder unter zum Teil sehr schlimmen Bedingungen in Kinderheimen. Für viele dieser Kinder ist die Adoption der Weg in ein menschenwürdiges Leben. Mit dem neuen Gesetz werden viele Adoptionen verhindert und vor allem die Waisenkinder bestraft.
Zudem schürt das Gesetz weiter die Homophobie in der russischen Bevölkerung. Gleichzeitig lenkt es von dem eigentlichen Problem ab: Dem Staat sollte es vor allem am Herzen liegen, die Situation der Waisenkinder zu verbessern. Wie ein Staat mit seinen Waisen umgeht, ist immer auch ein Maßstab dafür, wie es um die sozialen und politischen Bedingungen in dem Land bestellt ist. Ich appelliere an die zweite Kammer des Parlaments und den Präsidenten der Russischen Föderation, sich gegen dieses Adoptionsverbot auszusprechen und gleichzeitig mehr für die konkrete Verbesserung der Lebenssituation der russischen Waisenkinder zu tun."
Die Russische Föderation hat im Dezember 2012 ein Gesetz erlassen, das die Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Bürger untersagt.
Mit dem Gesetz vom 21.6. knüpft die Duma an ein am 11.6. verabschiedetes Gesetz zum Verbot der "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" an, mit dem es u.a. unter Strafe gestellt wird, homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften als gleichwertig darzustellen. Die Bundesregierung hat das Gesetz scharf kritisiert.
Beide Gesetze müssen nach der Verabschiedung in der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments noch vom Föderationsrat, dem Oberhaus, gebilligt und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden.
Für Außenstehende wird kaum erkennbar, wie es nach der Ankunft des Kindes in seiner neuen Familie weitergeht, wie es sich also entwickelt, wie seine neuen Eltern mit ihm zurecht kommen, ob sie ihre Entscheidung für die Adoption Jahre später vielleicht sogar bereuen, und wie Angehörige, Freunde, andere Kinder auf das meist auch fremdländisch aussehende Kind reagieren. Studie von Diplom-Psychologe Reinhard Holzapfel darüber, wie Adoptiveltern die Entwicklung ihrer Adoptivkinder einschätzen und wie sie sich mit diesen Kindern fühlen. Die Antworten der befragten Eltern geben starke Hinweise darauf, dass es den Eltern in der Regel gelingt, einen Umgang mit Störungen zu finden und den Kindern in ihrer Entwicklung zur Seite zu stehen.
Ein Visum zum Zweck der Adoption eines Kindes aus dem Ausland darf grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn zuvor ein Verfahren der internationalen Adoptionsvermittlung erfolgreich durchgeführt wurde. Die vollständige Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens ist zum Schutz des Kindeswohls erforderlich
Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder
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Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am 21. Juni 2013 in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Adoption von russischen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. Einzelpersonen aus Ländern, in denen die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich ist, verbietet.
Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning:
"In Russland leben Hunderttausende Waisenkinder unter zum Teil sehr schlimmen Bedingungen in Kinderheimen. Für viele dieser Kinder ist die Adoption der Weg in ein menschenwürdiges Leben. Mit dem neuen Gesetz werden viele Adoptionen verhindert und vor allem die Waisenkinder bestraft.
Zudem schürt das Gesetz weiter die Homophobie in der russischen Bevölkerung. Gleichzeitig lenkt es von dem eigentlichen Problem ab: Dem Staat sollte es vor allem am Herzen liegen, die Situation der Waisenkinder zu verbessern. Wie ein Staat mit seinen Waisen umgeht, ist immer auch ein Maßstab dafür, wie es um die sozialen und politischen Bedingungen in dem Land bestellt ist. Ich appelliere an die zweite Kammer des Parlaments und den Präsidenten der Russischen Föderation, sich gegen dieses Adoptionsverbot auszusprechen und gleichzeitig mehr für die konkrete Verbesserung der Lebenssituation der russischen Waisenkinder zu tun."
Die Russische Föderation hat im Dezember 2012 ein Gesetz erlassen, das die Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Bürger untersagt.
Mit dem Gesetz vom 21.6. knüpft die Duma an ein am 11.6. verabschiedetes Gesetz zum Verbot der "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" an, mit dem es u.a. unter Strafe gestellt wird, homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften als gleichwertig darzustellen. Die Bundesregierung hat das Gesetz scharf kritisiert.
Beide Gesetze müssen nach der Verabschiedung in der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments noch vom Föderationsrat, dem Oberhaus, gebilligt und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden.
Quelle: Auswärtiges Amt vom 21.6.2013