PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Eine Fallgeschichte verdeutlicht, weshalb sich viele Pflegekinder, die einen Großteil ihres Verdienstes wieder an die Jugendhilfe abgeben müssen, demotiviert und ungerecht behandelt fühlen:
Familie Meier hat zwei Söhne.
Tom wurde im Alter von zwei Jahren adoptiert, hat einen guten Hauptschulabschluss und macht eine Ausbildung zum Mechatroniker.
Mark kam mit sechs Jahren als Pflegesohn in die Familie. Er hat nur mit viel Unterstützung seinen Hauptschulabschluss geschafft. Mark möchte Gärtner werden, die Berufsschule schafft er leider nicht. Nach langem Suchen wird eine kleine Gärtnerei gefunden, in der er Arbeit findet.
Beide Jugendliche bekommen 800 Euro als Lohn. Tom gibt 200 Euro an die Eltern ab und weitere 200 Euro spart er an für Führerschein und eine eigene Wohnung.
Dies würde Mark auch gerne tun. Da seine leiblichen Eltern jedoch nicht für ihn sorgen konnten, bekommt er Jugendhilfe. Das Jugendamt bezahlt seinen Lebensunterhalt und seinen Pflegeeltern einen kleinen Betrag für die Erziehung. Deshalb wird Mark „zu den Kosten herangezogen“ und muss 75% seines Gehalts an das Amt abgeben. Mark versteht das nicht, schließlich ist er doch nicht schuld an der Lebenssituation seiner leiblichen Eltern. Für 200 Euro ist er nicht bereit, sich abzurackern.
Pflegekinder sind zu einem hohen Prozentsatz gefährdet, später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Der Auftrag der Jugendhilfe ist, junge Menschen dabei zu unterstützen, selbstständig leben zu können. In diesem Sinn entspricht jede Form des Geldverdienens von Pflegekindern und besonders eine Ausbildung dem „Ziel und Zweck der Leistung“ Vollzeitpflege.
Arbeit und daraus erzielter Lohn vermitteln den jungen Menschen das wichtige Gefühl von Selbstwirksamkeit, Selbständigkeit und Erfahrung. Deshalb sollte diese gefördert und nicht dadurch gefährdet werden, dass sich die Jugendlichen Gedanken darum machen müssen, ob es sich finanziell für sie überhaupt lohnt.
Bisher regelt § 94 Abs. 6 SGB VIII die Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien und Heimerziehung. Danach haben sie von ihrem Einkommen (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) 75 % an die Jugendhilfe zurückzuzahlen. Eine in diesem Paragraphen eingeräumte Kann-Bestimmung, wonach die Jugendhilfe im Einzelfall auch einen geringeren oder gar keinen Kostenbeitrag erheben könnte, wird nach Kenntnis des PFAD Bundesverbandes in der Praxis kaum angewandt.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung, wie ein Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands jedoch nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen. Deshalb spricht sich der PFAD Bundesverband dafür aus, die Kostenbeteiligung junger Menschen abzuschaffen.
Pressemitteilung des PFAD-Bundesverbandes der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. vom 11. April 2019
In Zusammenarbeit mit PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. ist das übergeordnete Ziel des Forschungsverbundes »EMPOWERYOU«, Kinder und Jugendliche in Pflege- und Adoptivfamilien bei der Bewältigung früherer traumatischer Erfahrungen zu unterstützen und dem Risiko zukünftiger Mobbing- und Gewalterfahrungen entgegenzuwirken. Hierfür werden im Laufe von vier Jahren (Projektbeginn Anfang 2019) verschiedene Teilprojekte durchgeführt und vielseitige Fragestellungen untersucht.
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung.
PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Veranstaltet vom Bundesform Vormundschaft und PFAD-Bundesverband wurde mit Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormündern ein Arbeitspapier entwickelt, in dem sieben Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen festgehalten wurden.
Die Delegierten der Landesverbände des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. trafen sich am 20./21. Juni 2009 in Karlsruhe und beschäftigten sich besonders mit der DJI-Studie " Pflegekinderhilfe in Deutschland".
PFAD Bundesverband e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., die 'Agenda Pflegefamilien' und das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG erarbeitet und dem Bundesministerium zugesandt.
Bereits 2014 und 2015 machte PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ einer Mütterrente aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ befürchtet PFAD BV in einer Stellungnahme, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!
PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. konzentriert sich in seiner Stellungnahme von Anfang August 2020 auf die Teile des Referentenentwurfs, die Kinder in Pflegefamilien betreffen. PFAD-Bundesverband begrüßt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, hat jedoch in Bezug auf Mündeln, die in Pflegefamilien leben, Verbesserungsvorschläge.
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Kostenheranziehung von Pflegekindern
PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
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Eine Fallgeschichte verdeutlicht, weshalb sich viele Pflegekinder, die einen Großteil ihres Verdienstes wieder an die Jugendhilfe abgeben müssen, demotiviert und ungerecht behandelt fühlen:
Pflegekinder sind zu einem hohen Prozentsatz gefährdet, später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Der Auftrag der Jugendhilfe ist, junge Menschen dabei zu unterstützen, selbstständig leben zu können. In diesem Sinn entspricht jede Form des Geldverdienens von Pflegekindern und besonders eine Ausbildung dem „Ziel und Zweck der Leistung“ Vollzeitpflege.
Arbeit und daraus erzielter Lohn vermitteln den jungen Menschen das wichtige Gefühl von Selbstwirksamkeit, Selbständigkeit und Erfahrung. Deshalb sollte diese gefördert und nicht dadurch gefährdet werden, dass sich die Jugendlichen Gedanken darum machen müssen, ob es sich finanziell für sie überhaupt lohnt.
Bisher regelt § 94 Abs. 6 SGB VIII die Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien und Heimerziehung. Danach haben sie von ihrem Einkommen (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) 75 % an die Jugendhilfe zurückzuzahlen. Eine in diesem Paragraphen eingeräumte Kann-Bestimmung, wonach die Jugendhilfe im Einzelfall auch einen geringeren oder gar keinen Kostenbeitrag erheben könnte, wird nach Kenntnis des PFAD Bundesverbandes in der Praxis kaum angewandt.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung, wie ein Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands jedoch nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Deshalb spricht sich der PFAD Bundesverband dafür aus, die Kostenbeteiligung junger Menschen abzuschaffen.
Pressemitteilung des PFAD-Bundesverbandes der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. vom 11. April 2019