Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien - Berücksichtigung im Bundesteilhabegesetz
Das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' hat in einer Stellungnahme die Berücksichtigung der Pflegekinder im Bundesteilhabegesetz angemahnt.
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien setzt sich für die Belange von Kindern mit Behinderungen ein, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Wir verfolgen mit unserem Engagement die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der auch Kinder mit Behinderungen die Chance erhalten sollen in einer Familie aufzuwachsen.
Mit dem Anspruch auf Familienpflege nach § 54 Abs. 3 SGB XII wurde in Deutschland dieses Recht zwar gesetzlich abgesichert. Unsere Erfahrungen mit der Praxis der Sozialhilfeträger zeigen jedoch, dass sich die Umsetzung des Rechts häufig erheblichen Hürden gegenüber sieht:
Es fehlen Standards für die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts behinderter Kinder in Pflegefamilien. Eine analoge Anwendung der Vorgaben der Kinder- und Jugendhilfe greift häufig zu kurz, da weder der behinderungsbedingte Mehrbedarf der Kinder noch die Kosten der Teilhabeleistungen der Pflegeeltern dort beschrieben werden. Die Ausstattung der Pflegestelle ist nicht sichergestellt und muss immer wieder von Fall zu Fall entschieden werden. Die Fortsetzung des Pflegeverhältnisses über die Volljährigkeit hinaus ist nicht geregelt und damit nicht abgesichert. Die Begleitung der Pflegefamilien durch professionelle Fachdienste, die die Arbeit der Pflegeeltern qualifizieren, supervidieren und mit Rahmenleistungen unterstützen, findet keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
Dieser Mangel an Standards in der Eingliederungshilfe in Form der Familienpflege für behinderte Kinder lässt Pflegepersonen von der Aufgabe Abstand nehmen, weil ihnen hier die erforderliche Verlässlichkeit der zuständigen Behörden fehlt. So machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Kinder trotz interessierter Pflegefamilien nicht vermittelt werden können, weil die Rahmenbedingungen für die Familie zu unsicher sind und Familien zu Recht die Gefahr der Überforderung sehen. Trotz möglicher Alternativen werden Kinder mit Behinderungen in solchen Situationen in einem Heim untergebracht und ihr Anspruch auf ein familiäres Aufwachsen ist vereitelt.
Zur Umsetzung des Anspruchs von Kindern mit Behinderungen auf ein familiäres Aufwachsen sind aus unserer Sicht daher weitere bundesweite Regelungen notwendig, mit denen die notwendigen Standards gesetzt werden. Vorrangig ist dabei das Ziel der sogenannte „Großen Lösung“ zu verfolgen, mit der alle Kinder und Jugendlichen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen und in diesem Leistungsgesetz die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen festzuschreiben wären.
Unabhängig davon, ob im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) oder im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) oder einem neuen Leistungsrecht verankert, hält das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien die Berücksichtigung folgender Punkte im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes für absolut notwendig:
Normierung von Standards zur Finanzierung der Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien
Normierung von Standards zur Ausstattung und der unterstützenden Leistungen für Pflegefamilien mit behinderten Kindern
Normierung von Standards zur Beratung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern
Normierung von Qualitätsstandards und Ausstattung von Fachdiensten für Pflegekinder mit Behinderungen
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien steht zur Beratung gerne bereit.
Das Aktionsbündnis für Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien hat sich am 26. Febr. 15 den Rahmen eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Köln gegeben und eine weitere Stellungnahme veröffentlicht.
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Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien - Berücksichtigung im Bundesteilhabegesetz
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Die Stellungnahme des Aktionsbündnisses:
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien setzt sich für die Belange von Kindern mit Behinderungen ein, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Wir verfolgen mit unserem Engagement die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der auch Kinder mit Behinderungen die Chance erhalten sollen in einer Familie aufzuwachsen.
Mit dem Anspruch auf Familienpflege nach § 54 Abs. 3 SGB XII wurde in Deutschland dieses Recht zwar gesetzlich abgesichert. Unsere Erfahrungen mit der Praxis der Sozialhilfeträger zeigen jedoch, dass sich die Umsetzung des Rechts häufig erheblichen Hürden gegenüber sieht:
Es fehlen Standards für die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts behinderter Kinder in Pflegefamilien. Eine analoge Anwendung der Vorgaben der Kinder- und Jugendhilfe greift häufig zu kurz, da weder der behinderungsbedingte Mehrbedarf der Kinder noch die Kosten der Teilhabeleistungen der Pflegeeltern dort beschrieben werden. Die Ausstattung der Pflegestelle ist nicht sichergestellt und muss immer wieder von Fall zu Fall entschieden werden. Die Fortsetzung des Pflegeverhältnisses über die Volljährigkeit hinaus ist nicht geregelt und damit nicht abgesichert. Die Begleitung der Pflegefamilien durch professionelle Fachdienste, die die Arbeit der Pflegeeltern qualifizieren, supervidieren und mit Rahmenleistungen unterstützen, findet keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
Dieser Mangel an Standards in der Eingliederungshilfe in Form der Familienpflege für behinderte Kinder lässt Pflegepersonen von der Aufgabe Abstand nehmen, weil ihnen hier die erforderliche Verlässlichkeit der zuständigen Behörden fehlt. So machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Kinder trotz interessierter Pflegefamilien nicht vermittelt werden können, weil die Rahmenbedingungen für die Familie zu unsicher sind und Familien zu Recht die Gefahr der Überforderung sehen. Trotz möglicher Alternativen werden Kinder mit Behinderungen in solchen Situationen in einem Heim untergebracht und ihr Anspruch auf ein familiäres Aufwachsen ist vereitelt.
Zur Umsetzung des Anspruchs von Kindern mit Behinderungen auf ein familiäres Aufwachsen sind aus unserer Sicht daher weitere bundesweite Regelungen notwendig, mit denen die notwendigen Standards gesetzt werden. Vorrangig ist dabei das Ziel der sogenannte „Großen Lösung“ zu verfolgen, mit der alle Kinder und Jugendlichen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen und in diesem Leistungsgesetz die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen festzuschreiben wären.
Unabhängig davon, ob im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) oder im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) oder einem neuen Leistungsrecht verankert, hält das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien die Berücksichtigung folgender Punkte im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes für absolut notwendig:
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien steht zur Beratung gerne bereit.
Mit besten Grüßen
Gila Schindler, Frauke Zottmann-Neumeister und Peter Kreuels für das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien