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24.01.2018
Stellungnahme

Keine Anerkennung der Erziehungsleistung für Adoptiv- und Pflegemütter

Bereits 2014 und 2015 machte PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ einer Mütterrente aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ befürchtet PFAD BV in einer Stellungnahme, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!

Themen:

Stellungnahme von PFAD Bundesverband vom 22.Janaur 2018

In den am 12.01.2018 veröffentlichten Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD befindet sich folgende Aussage:

„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ers-ten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente an-gerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben.“ (S. 13)
Eine ähnliche Aussage hatten wir im letzten Koalitionsvertrag aus 2013. Auch damals war von Müttern und Erziehung die Rede. Bereits in den PFAD Papieren vom 29.12. 2014 sowie Mai 2015 machte der PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ auf-merksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ ist zu befürchten, dass ein Groß-teil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pfle-gemütter!

Schon bei der letzten „Mütterrente“ gab es folgendes Problem: Die „Mütterrente“ wurde nur den Rentnerinnen zuerkannt, die bereits für ein Kind unter 12 Monaten Kindererziehungszeit aner-kannt bekommen hatten. Damit war die „Mütterrente“ für Rentnerinnen nur die Erhöhung von einem auf zwei Entgeltpunkte. Wer bisher keinen Entgeltpunkt hatte, bekam auch keine Erhöhung (vgl. PFAD Mai 2015).

Der Text aus dem Sondierungspapier, wonach „künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet“ werden soll, lässt vermuten, dass die bereits Bezugsberechtigten eine Erhö-hung bekommen, während diejenigen, die beim letzten Mal schon übergangen wurden, wieder leer ausgehen sollen.

Dabei ist es eine bedeutende und gesellschaftlich anerkennenswerte Leistung, auch ältere Kinder aufzunehmen und großzuziehen. Viele Adoptiv- und Pflegemütter, die jetzt im Rentenalter sind, haben dafür noch ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Auch sie haben verdient, dass ihre Er-ziehungsarbeit sich in ihrer Rente niederschlägt.

Der PFAD Bundesverband fordert für alle Adoptiv- und Pflegemütter die Anerkennung der Erziehungsleistung, auch wenn diese erst jenseits des 1. Lebensjahres des Kindes begonnen hat!

Quelle: Die Stellungnahme auf der Webseite von Pfad BV

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